Dies ist ein Beitrag zum Thema SCHUFA Auskunft im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, kurze Frage:
Brauche für betreuten eine SCHUFA Auskunft (will der neue Vermieter haben). Auf der Homepage der Schufa war ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Hallo, kurze Frage:
Brauche für betreuten eine SCHUFA Auskunft (will der neue Vermieter haben). Auf der Homepage der Schufa war nicht klar ersichtlich was dafür alles notwendig ist.Reicht Betreuerausweis oder muß auch zB der Personalausweis vorliegen des Betreuten ? oder was sonst noch Danke RAMO |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Ich wollte mir auch schufaerkundigen und hab dann bei der Post mit Vorlage des Ausweises das von der Schufaseite ausgedruckte Formular beglaubigen lassen und dann per E-Mail die Bestätigung bekommen, dass ich als Nutzer registriert bin.
Per Post sollte dann noch der Zugangscode zugeschickt werden, aber den hat mein Betreuer auf Umwegen bekommen, somit ist wieder nix mit Auskunft. -- gelöscht da ohne Bezug----- |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Also sorry, ich kann das einfach nicht mehr hören.
Ewig dieses Gejammer. der Betreuer, der Betreuer, der Betreuer ... iss Schuld, tut nix, enthält vor ... ... dabei iss das alles immer und immer wieder nur ne leer laufende Projektion des eigenen Erleben. Den Betreuten die das mit mir probieren, kriegen n klares Stop gesetzt und ne entschiedene Ansage, dass sie gefälligst bei sich selber anfangen soll. Dann muss es eben auch hier mal sein. Rudi - ziemlich angeödet.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Klarstellung
Da ich mich weder hier noch in sonstigen Realitäten gerne vorführen lasse, sie hier folgendes klar gestellt. Ich habe mit meinem letzten Eintrag auf einen solchen von Neuhamsterdam geantwortet. Da der Bezug - offenbar in der Berichtigungszeit - geändert wurde, steht mein Eintrag jetzt im luftleeren Raum. Ich weiß es zu werten. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Ra Mo
Warum rennst Du eigentlich, um die Schufa-Auskunft einzuholen? Willst Du sie wirklich haben? Wenn der Vermieter sie haben möchte, dann würde ich mit dem Betreuten absprechen, ob er sie bekommen darf oder nicht und ggf. dem Vermieter erlauben die Auskunft selber einzuholen. Ich wüßte so freihändig nicht, ob ein Vermieter auf der Auskunft bestehen darf. Und so geschenkt bekommt man die Auskunft auch nicht unbedingt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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dazu kann ich die neuen Schufa Regeln ergänzen:
eine Auskunft im Jahr ist kostenlos für Privatpersonen. Am Besten fragt also der Betreute "selbst" mit Unterstützung dort an sonst kostet es 15 Euro. Hier in der Region ist das inzwischen fast Standard wenn man eine Wohnung will. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Zitat:
![]() MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo,
ich kann mich Michaela Mohr nur anschließen; bei großen Wohnungsgesellschaften wird meistens die Schufa-Auskunft durch diese selbst eingeholt. Zwingende Voraussetzung ist hier allerdings die Zustimmung des künftigen Mieters oder Mietinteressenten durch seine Unterschrift. Einfacher und auch kostengünstiger fürs Wohnungsunternehmen/für den Vermieter ist es jedoch, wenn der Mieter sich selbst darum kümmert! Die Wohnungsunternehmer wollen sich natürlich absichern und die Mieterakte nicht nach 2 Monaten sofort an die Rechtsabteilung abgeben müssen! Liebe Grüße, tervall19 |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 40
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Hallo,
als Betreuer lädst du dir das Formular auf der Schufa Homepage runter füllst diese aus und legst eine Kopie der Betreuerurkunde bei. Auf dem Formular NICHT das im Kasten rechts anrkreuzen. Sonst kostet es was. Eine einfache Schufaauskunft ist kostenlos (ein oder zweimal im Jahr). In spätestens zwei Wochen bekommst du dann von der Schufa die Auskunft. Bei mir haben Sie sogar gefragt, ob ich mich als Betreuer bei Ihnen hinterlegen lassen möchte. Grüße, Fabi |
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#10 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
![]() eigentlich finde ich das auch übel, gerade hier wo Wohnraum immer noch sehr knapp ist. Eiigentlich sag ich weil.... mein neuster Fall..... die Wohnung, ohne Kaution, übelst vermüllt, der Gestank kommt Dir schon am Gartentor aus 10 m Entfernung entgegen,wenn ich nur dran denke dort gewesen zu sein kann ich nichts mehr essen und bin doch einiges gewohnt, unglaublich. Die Vermieter sitzen jetzt da, können den Putz abschlagen, den Gestank kriegst Du sonst nicht raus und haben nichts in der Hand. Si sind zutiefst unsympathisch aber in der Hinsicht tun sie doch leid. Ich bin also hin und hergerissen- Schufameinungsmässig. Gruss Michaela
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