Dies ist ein Beitrag zum Thema Ebrecht und Pflichtteil im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Damit keine Missverständnisse auftauchen, das ist ein verschobener Threadteil, Michaela
Jetzt also zum Thema.
Mein Vater ist am 20.10.2010 verstorben, ...
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Damit keine Missverständnisse auftauchen, das ist ein verschobener Threadteil, Michaela
Jetzt also zum Thema. Mein Vater ist am 20.10.2010 verstorben, meine Mutter lebt noch, ist aber so dement, dass sie nicht einmal mehr mich erkennt. Meine Cousine war die Betreuerin beider, jetzt noch die meiner Mutter. Ich habe auch versucht mit ihr zu reden, aber leider ohne jeden Erfolg. Sie scheint wohl fest entschlossen zu sein, mich zu ignorieren. Ich habe aufgrund Informationen, die mir der ehemalige Pflegedienstleiter hat zukommen lassen (meine Eltern haben zuletzt in einem Haus für betreutes Wohnen gelebt, in einer Wohung, meine Mutter jetzt auf der Pflegestation) die Übernahme der Betreuung beantragt, aber nichts mehr gehört. Es sollen also Gelder (60.000,00€) verschoben worden sein, Auto für eine Freundin meiner Muter finanziert usw.. Ich kann nicht sagen, was da srimmt. Habe das auch alles erst 1 Tag nach dem Ableben meines Vaters erfahren. Natürlich wurde auch die ale Wohnung meiner Eltern aufgelöst, meine Mutter hat einige Teile mitgenommen, aber der Wert der Wohnungseinrichtung dürfte all in ca. 100.000,00 € betragen haben. Was ich weiß ist, es exxistiert ein Berliner Testament, war auf jeden Fall vor 15 Jahren so, ob es nochmal geändert wurde, kann ich nicht beurteilen, da ich auch das late Testament nicht kannte. Habe am 22.11.10 bas Nachlassgericht angeschrieben, mir wurde mitgeiteil, dass eine Verfügung von Todes wegen vorliegt und eröffnet wird, ich möge meine vollständige Anschrift erneut mitteilen, danach Schweigen. Natürlich würe ich aus Gründen, die in einer aus der Vergangenheit vorliegenden Veruntreuung von Geldern durch den Vater der Betreuerin, resultieren gerne meinen Pflichtteil einfordern. Wie mache ih das, kenne das Testament nicht, weiß nicht wen ich anschreiben sol, und wann wird das Testament überhaupt eröffnet und erhlte ich eine Benachrichtigung. Eigentlich geht es mir nicht um das Geld, abe ich sehe auch nicht ein, dass mal wieder alles in die Familie meiner Cousine fließt. Nach allen Erfahrungen, die ich in dieser Hinsicht gemacht habe, hoffe ich, dass man das auch verstehe kann. Bin für Jeden Tipp und Rat dankbar. Auch wäre ich sehr dankbar für Ratschläge, die meine Mutter schonen.
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Sind die Fragen noch aktuell? Oder heißt verschoben , versehentlich hier gelandet?
Pflichtteil kannst Du vom Erben fordern. Hier besteht eine 3 Jahres Frist, in der der Du dein Pflichtteil gerichtlich einfordern mußt. Normalerweise schickt Dir das NG eine Kopie oder Abschrift der letzendlichen Verfügung & Kopie des Eröffnungsprotokolls. Der Plichtteil wird in bar ausgezahlt. Reicht das für den Anfang? Viele Grüße Nora |
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