Dies ist ein Beitrag zum Thema nochmal Vermögensaufstellung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
eine Frage habe ich doch noch zur Vermögensaufstellung. Ich bin heute mit dem berühmten Schuhkarton voll Unterlagen aus ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 26
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Hallo zusammen,
eine Frage habe ich doch noch zur Vermögensaufstellung. Ich bin heute mit dem berühmten Schuhkarton voll Unterlagen aus der Wohnung meiner Betreuten gekommen und habe gerade alles sortiert. Besonders die Bankauszüge sind sehr lückenhaft. Interessiert das AG nur das Vermögen zum Tag des Beginns der Betreuung oder auch das vergangener Zeiträume. Genügt der aktuelle Kontostand oder interessieren auch Bewegungen der letzten Monate? Es ist nur ein Girokonto mit geringem Bestand und ein Sparbuch mit einem Betrag unterhalb des Schonbetrages. Kein sonstiges Vermögen. Nele |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Wenn du mit "Vermögensaufstellung" das Eröffnungs-VVZ meinst ist der Tag des Beginns der Betreuung entscheidend. Nix anderes.
Der Betreuungsbeginn muss aber nicht mit dem Termin der Beschlussfassung identisch sein. Also, aktuelle Kontostände, diese per Kopie nachweisen. Ebenso den Stand des Sparbuches, evtl. Schulden, Sachwerte und alle Einkommen - und alles eben belegen. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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