Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB12- Regelsatzkürzung bei Klinikaufenthalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
einem Betreuten von mir wurde aus o.g. Grund der Regelsatz gekürzt - wohlgemerkt bei SGB12- Leistung (Grundsicherung wg. Erwerbsminderung).
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
einem Betreuten von mir wurde aus o.g. Grund der Regelsatz gekürzt - wohlgemerkt bei SGB12- Leistung (Grundsicherung wg. Erwerbsminderung). Anscheinend ist dies rechtens (hier: 37 % - Kürzung wg. erhaltenem Essen in der Klinik). Ist diesbezüglich jemandem eine andere Auffassung bekannt? mfg |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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... iss berechtigt.
Immer wenn den Regelsatz nicht braucht (Krankenhaus, Knast etc.) können die kürzen. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Keine Kürzung der RL bei Krankenhausaufenthalt eines Sozialhilfebeziehers:
SG Detmold Sozialgericht Detmold S 2 SO 74/10 , Gerichtsbescheid vom 01.06.2010 , Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 12 SO 321/10 NZB Regelsatzkürzung bei Sozialhilfeempfäger(SGBX II) aufgrund von Krankenhausverpflegung ist rechtswidrig, wenn der Sozialhilfeträger keine individuellen Ermittlungen geführt hat , welche Aufwendungen tatsächlich durch den Krankenhausaufenthalt erspart worden sind (vgl. dazu BSG , Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 21/06 R )
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (08.12.2010 um 14:32 Uhr) |
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#4 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
Der SH-Träger wird hier wohl schon nachweisen, dass er "ermittelt" hat (wobei ich mich frage: wie?). In meinem Fall - d. Betreute gehört(e) dem Obdachlosenmilieu an - wurde tatsächlich an Essen nicht so viel eingespart - eher an Getränken....... mfg |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Ich kenne es auch so von den Klienten. Sobald sie in stationärer Behandlung waren, wurde der Regelsatz gekürzt. Begründung: Vollverpflegung. In der Zeit würden sie sich den Regelsatz sparen und damit einen Vorteil haben gegenüber anderen, die das eben nicht haben.
Ich habe schon eine Kommune erlebt in NRW, die sogar bei regelmäßigen Besuchen bei der Tafel eine Regelsatzkürzung vornehmen wollen. |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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hier noch eins:
http://www.erwerbslosenforum.de/inde...o_pdf=1&id=285 hier mit Urteilstext: http://juris.bundessozialgericht.de/...pos=12&anz=140 Geändert von Same.Bro (08.12.2010 um 18:21 Uhr) |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo nochmals,
wirklich tolle Infos, Danke. ![]() Die in den betr. Gerichtsurteilen aufgeführte Argumentation, dass man im Krankenhaus zwar evt. Verpflegungskosten einspart, im Gegenzug aber dafür andere (krankenhausbedingte) Kosten, wie z.B. Telefonate (ohne Flatrate), Wäschereikosten, TV-Miete, evt. Krankenhauszuzahlungen, Fahrkosten u.a. anfallen, halte ich hier für wesentlich. Schade, dass man zur Klärung dieser Rechtslage erst die Gerichte einschalten muss; nicht jeder hat hierfür - besonderes in der Krankheitsphase - Zeit und Nerven. mfg |
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#8 | |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
In der ambulanten Behinderten-Arbeit (Eingliederungshilfe) ist es sogar noch krasser: Da wird die bewilligte Leistung verweigert oder extrem gekürzt mit der Begründung, daß der Klient ja im Krankenhaus Vollzeitbetreuung genießen würde; davon, daß sie/er den Kontakt nach "draußen" braucht, besucht werden muß, jemanden Bekanntes haben, der ihm zuhört, keine Rede. Und wenn man sich dann mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst anlegt, kann man eine Menge Porzellan zerschlagen werden. Es geht halt um's Geld, und am rücksichtslosesten wird bei denen gespart, die sich nicht wehren (können).
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#9 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Ich werde klagen müssen,da auch im Widerspruchsbescheid die Kürzung als richtig bewertet wurde. Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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