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SGB12- Regelsatzkürzung bei Klinikaufenthalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB12- Regelsatzkürzung bei Klinikaufenthalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, einem Betreuten von mir wurde aus o.g. Grund der Regelsatz gekürzt - wohlgemerkt bei SGB12- Leistung (Grundsicherung wg. Erwerbsminderung). ...


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Alt 08.12.2010, 12:45   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard SGB12- Regelsatzkürzung bei Klinikaufenthalt

Hallo,

einem Betreuten von mir wurde aus o.g. Grund der Regelsatz gekürzt - wohlgemerkt bei SGB12- Leistung (Grundsicherung wg. Erwerbsminderung).

Anscheinend ist dies rechtens (hier: 37 % - Kürzung wg. erhaltenem Essen in der Klinik).

Ist diesbezüglich jemandem eine andere Auffassung bekannt?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 08.12.2010, 13:40   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

... iss berechtigt.
Immer wenn den Regelsatz nicht braucht (Krankenhaus, Knast etc.) können die kürzen.

R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 08.12.2010, 14:30   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
Standard andere sichtweise hier zu:

Keine Kürzung der RL bei Krankenhausaufenthalt eines Sozialhilfebeziehers:

SG Detmold Sozialgericht Detmold S 2 SO 74/10 , Gerichtsbescheid vom 01.06.2010 , Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 12 SO 321/10 NZB


Regelsatzkürzung bei Sozialhilfeempfäger(SGBX II) aufgrund von Krankenhausverpflegung ist rechtswidrig, wenn der Sozialhilfeträger keine individuellen Ermittlungen geführt hat , welche Aufwendungen tatsächlich durch den Krankenhausaufenthalt erspart worden sind (vgl. dazu BSG , Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 21/06 R )
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (08.12.2010 um 14:32 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 08.12.2010, 17:22   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
Keine Kürzung der RL bei Krankenhausaufenthalt eines Sozialhilfebeziehers:

SG Detmold Sozialgericht Detmold S 2 SO 74/10 , Gerichtsbescheid vom 01.06.2010 , Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 12 SO 321/10 NZB


Regelsatzkürzung bei Sozialhilfeempfäger(SGBX II) aufgrund von Krankenhausverpflegung ist rechtswidrig, wenn der Sozialhilfeträger keine individuellen Ermittlungen geführt hat , welche Aufwendungen tatsächlich durch den Krankenhausaufenthalt erspart worden sind (vgl. dazu BSG , Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 21/06 R )
Danke für die Info, nam.

Der SH-Träger wird hier wohl schon nachweisen, dass er "ermittelt" hat (wobei ich mich frage: wie?). In meinem Fall - d. Betreute gehört(e) dem Obdachlosenmilieu an - wurde tatsächlich an Essen nicht so viel eingespart - eher an Getränken.......

mfg
carlos ist offline  
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Alt 08.12.2010, 18:14   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Ich kenne es auch so von den Klienten. Sobald sie in stationärer Behandlung waren, wurde der Regelsatz gekürzt. Begründung: Vollverpflegung. In der Zeit würden sie sich den Regelsatz sparen und damit einen Vorteil haben gegenüber anderen, die das eben nicht haben.
Ich habe schon eine Kommune erlebt in NRW, die sogar bei regelmäßigen Besuchen bei der Tafel eine Regelsatzkürzung vornehmen wollen.
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 08.12.2010, 18:16   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

hier noch eins:

http://www.erwerbslosenforum.de/inde...o_pdf=1&id=285

hier mit Urteilstext:

http://juris.bundessozialgericht.de/...pos=12&anz=140

Geändert von Same.Bro (08.12.2010 um 18:21 Uhr)
Same.Bro ist offline  
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Alt 09.12.2010, 11:05   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo nochmals,

wirklich tolle Infos, Danke.

Die in den betr. Gerichtsurteilen aufgeführte Argumentation, dass man im Krankenhaus zwar evt. Verpflegungskosten einspart, im Gegenzug aber dafür andere (krankenhausbedingte) Kosten, wie z.B. Telefonate (ohne Flatrate), Wäschereikosten, TV-Miete, evt. Krankenhauszuzahlungen, Fahrkosten u.a. anfallen, halte ich hier für wesentlich.
Schade, dass man zur Klärung dieser Rechtslage erst die Gerichte einschalten muss; nicht jeder hat hierfür - besonderes in der Krankheitsphase - Zeit und Nerven.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 09.12.2010, 12:44   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Schade, dass man zur Klärung dieser Rechtslage erst die Gerichte einschalten muss; nicht jeder hat hierfür - besonderes in der Krankheitsphase - Zeit und Nerven.
Es geht halt - wie in den meisten Bereichen - um das St.Florians-Prinzip: Der Kostenträger muß immer überprüfen, ob nicht eine andere Stelle dafür gradestehen muß.

In der ambulanten Behinderten-Arbeit (Eingliederungshilfe) ist es sogar noch krasser: Da wird die bewilligte Leistung verweigert oder extrem gekürzt mit der Begründung, daß der Klient ja im Krankenhaus Vollzeitbetreuung genießen würde; davon, daß sie/er den Kontakt nach "draußen" braucht, besucht werden muß, jemanden Bekanntes haben, der ihm zuhört, keine Rede.
Und wenn man sich dann mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst anlegt, kann man eine Menge Porzellan zerschlagen werden.

Es geht halt um's Geld, und am rücksichtslosesten wird bei denen gespart, die sich nicht wehren (können).
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 09.12.2010, 21:09   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard SGB12- Regelsatzkürzung bei Klinikaufenthalt

Zitat:
SGB12- Regelsatzkürzung bei Klinikaufenthalt
einem Betreuten von mir wurde aus o.g. Grund der Regelsatz gekürzt - wohlgemerkt bei SGB12- Leistung (Grundsicherung wg. Erwerbsminderung).Anscheinend ist dies rechtens (hier: 37 % - Kürzung wg. erhaltenem Essen in der Klinik).
Ist diesbezüglich jemandem eine andere Auffassung bekannt?
mfg
Hallo, habe gerade das gleiche Problem. Die Kommunen müssen sparen und gehen davon aus, dass bei 10 Kürzungsbescheiden 9 ohne Widerspruch durchgehen.
Ich werde klagen müssen,da auch im Widerspruchsbescheid die Kürzung als richtig bewertet wurde.
Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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