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Einkommensnachweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einkommensnachweis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, bin neu hier im Forum und auch ziemlich neu und unwissend in meinem Job als Betreuerin meiner Schwester, was ...


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Alt 09.12.2010, 14:26   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 3
Standard Einkommensnachweis

Hallo,
bin neu hier im Forum und auch ziemlich neu und unwissend in meinem Job als Betreuerin meiner Schwester, was die rechtlichen und amtlichen Belange angeht. In nächster Zeit wird sicher der jährliche Betreuungsbericht ans Amtsgericht fällig (mein erster) und ich weiß nicht genau, woraus sich das Einkommen meiner Schwester zusammensetzt. Ich kann leider auch nicht auf Berichte aus vergangenen Jahren zurückgreifen, weil die bisher sehr unorthodox und fragmentarisch erstellt wurden.
Zur Situation: meine Schwester lebt im Pflegeheim, bekommt eine Halbwaisenrente; das Pflegeheim wird bezahlt vom Sozialamt, der Pflegekasse und der Beihilfe. Außerdem zahlt ihre Mutter 54.- € Unterhalt. Was davon ist nun alles ihr Einkommen und womit muß ich die einzelnen Bestandteile gegebenenfalls belegen? Die Sozialarbeiterin im Heim ist der Meinung, als Einkommensnachweis reiche der Sozialhilfebescheid, da sei ja alles andere schon drin enthalten und durchgerechnet. Stimmt das oder ist es nicht ganz so einfach?
Herzlichen Dank schon mal an alle, die mir beim Denken helfen,
Kamilla
Kamilla ist offline  
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Alt 09.12.2010, 16:22   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Erstmal ist wichtig, was Du für Betreuungsaufgaben hast, also wofür du überhaupt zuständig bist.
Das steht im Betreuerausweis.

Was das Einkommen angeht: Du brauchst Nachweise für den Zeitraum, in dem Du ggf. die Vermögenssorge hast. Wenn im Grundsicherungsbescheid tatsächlich alle Posten enthalten sind, reicht der aus.

Du kannst aber auch den zuständigen Rechtspfleger beim bestellenden Amtsgericht (AG) fragen. Der kriegt deinen Jahresbericht und ggf. die Rechnungslegung und kann dir im Vorwege sagen, was er genau braucht.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 09.12.2010, 18:04   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Kamilla

Ich vermute mal, dass Du ehrenamtlich die Aufgabe übernommen hast. Da sind die Gerichte nicht unbedingt auf eine Cent-genaue Abrechung erpicht. Der Tip von Mungo ist da goldrichtig: Frag den Rechtspfleger, was er haben will. Er er schon hört, dass der Betreute im Heim lebt und die Kosten von der Pflegekasse und dem Sozialamt bezahlt werden (bisschen Unterhalt noch dazu), dann wird die Rechnungslegung nicht so schwer.
Hat er ein eigenes Konto, auf dass das Taschengeld geht? - Dann die Kontoauszüge kopieren, damit Eingänge und Ausgänge sowie der aktuelle Stand ersichtlich ist.
Wenn er kein Konto hat, dann das Heim wg. der Taschengeldverwaltung anfragen und die dem Bericht beifügen. Das sollte eigentlich schon fast reichen.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.12.2010, 09:35   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 3
Standard

Danke, Imre und mungo, für eure Antworten.
Ich werde den Rechtspfleger fragen, was er möchte.
Nein, meine Schwester hat kein eigenes Konto, sondern das läuft über das Konto meiner Mutter und das riesige Taschengeld von 96,ungrad € wird vom Sozialamt praktisch auf diesem Konto gelassen, so dass es vom Heim keine Taschengeldabrechnung gibt. Meine Mutter hat das alles bisher immer sehr lax gehandhabt, und das lief auch, solange die beiden zusammen gewohnt haben und vom Staat nix wollten, aber seitdem das Heim und das Sozialamt involviert sind, ist alles ganz schön kompliziert. Mich fasziniert auch in dem Zusammenhang immer wieder die Nicht-Kommunikation und Nicht-Kooperation einzelner Dienststellen, diese Woche z.B. die AOK: meine Schwester bekommt von Mitarbeiter A eine Mahnung wegen nicht bezahlter Beiträge, die aber zur gleichen Zeit von MItarbeiter BG drei Schreibtische weiter im gleichen Gebäude umgestellt worden sind! Wenn ich in der freien Wirtschaft so arbeiten würde, wäre ich schon verhungert! Aber das nur nebenbei, eigentlich wollte ich nur "Danke" sagen!
Herzliche Grüße Kamilla
Kamilla ist offline  
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