Dies ist ein Beitrag zum Thema Überlange Sozialgerichtsprozesse verfassungswidrig im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
das BVerfG hat entscheiden, dass überlange Sozialgerichtsprozesse (hier knapp vier Jahre) den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo zusammen,
das BVerfG hat entscheiden, dass überlange Sozialgerichtsprozesse (hier knapp vier Jahre) den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG verletzt. Dies bezieht sich im Speziellen auf eine am 24. Juni 2006 erhobene Klage beim Sozialgericht. In 2008 erhielt der Kläger die Auskunft, es würden 'derzeit' Verfahren aus 2004 terminiert. Am 27. Mai 2010 schließlich wurde die Klage durch das SG abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde erging bereits im Januar 2010. Näheres unter AZ: 1 BvR 331/10 Das Urteil dürfte auch für unsere Arbeit sicher von Interesse sein... Gruß Bodhi |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
So einen Prozess hatte ich auch (allerdings 5 Jahre). Was kann man denn dabei gewinnen, wenn man wg. der Verzögerung Rechtsmittel einlegt. Gibt es da irgendwelche Vorteile? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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