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Mietschulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietschulden im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe bereits zum Thema einiges über die Suchfunktion gefunden. Mein Betreuter hat Mietschulden in Höhe von ca. 4000 Euro, ...


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Alt 09.12.2010, 19:41   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard Mietschulden

Ich habe bereits zum Thema einiges über die Suchfunktion gefunden. Mein Betreuter hat Mietschulden in Höhe von ca. 4000 Euro, ich habe die Vermögenssorge. Die kann ich aus seinem Vermögen nicht begleichen und der Vermieter wird wahrscheinlich nicht darauf verzichten. Inzwischen lebt er im Heim, diese Kosten können nur noch bis Januar aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Habt ihr vielleicht ein Formulierungsbeispiel, wie ich den Vermieter davon in Kenntnis setze, dass ich das Geld nicht zahlen kann? Ich will nicht einfach nur schreiben, dass der Betreute ohne Vermögen ist. Dann beginnt sicher die Androhung einer Klage u.s.w. Bei dieser Betreuung ist einiges im Argen, so dass ich da nicht ewig in und her schreiben möchte. Mit dem Rest habe ich genug zu tun
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Alt 09.12.2010, 19:46   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo newbie,

Dir wird nichts anderes übrig bleiben wie dem vermieter den Sachstand mitzuteilen, bestimmte Formulierungen machen das auch nicht besser- er wird sauer sein.
Mit einer Klage kann er doch nur drohen, bzw. die macht nur einen Sinn wenn Du Geld hättest und einfach nicht zahlst?

Seit wann lebt der Mann im Heim? Und aus welcher Zeit stammen die Schulden?

Gruss Michaela
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Alt 09.12.2010, 19:53   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Der Mann lebt seit Mai im Heim, die Betreuung hatte der Sohn, der sich aber nicht gekümmert hat. Die Wohnung wurde zu Ende August wegen fehlender Mietzahlungen fristlos gekündigt. Ich habe die Betreuung im Oktober vom Sohn übernommen.

Zur Zeit ist noch Geld da, aber Ende des Jahres wird das aufgrund der Heimkosten alle sein. Dann geht es über ungedeckte Heimkosten.
Macht es einen Unterschied, ob die Schulden "vor meiner Zeit" entstanden sind?
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Alt 09.12.2010, 21:00   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard Mietschulden

Zitat:
Mein Betreuter hat Mietschulden in Höhe von ca. 4000 Euro, ich habe die Vermögenssorge. Die kann ich aus seinem Vermögen nicht begleichen ...Inzwischen lebt er im Heim, diese Kosten können nur noch bis Januar aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Hallo, da musst Du nicht viel nachdenken und einfach die Tatsachen mitteilen: setzt sein gesamtes Einkommen zur Deckung der Heimkosten ein / hat kein pfändbares Einkommen .....
- Du soltest allerdings nicht allzu eilig antworten/reagieren und ein wenig Zeit gewinnen (wegen dem noch vorhandenen Vermögen)
- und den Dstenschutz bein der Info - weitergabe nicht vergessen
--- dann kommt endweder irgendwann ein Mahnbeschied oder der Vermieter macht nix :-)

Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
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Alt 10.12.2010, 05:10   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Morgen zusammen,
Zitat:
Du soltest allerdings nicht allzu eilig antworten/reagieren und ein wenig Zeit gewinnen
deswegen habe ich genauer nachgefragt. Das könnte u.U. schwierig werden.
Wenn der Mann seit Mai im Heim seine Heimkosten selbst zahlt dann wäre auf jeden Fall Geld für die Schulden dagewesen, nur hätte man eben früher Kostenübernahme beim Amt beantragen müssen.
Keine Ahnung wie das gerichtlich gewertet wird im Zweifelsfall, wirklichen Sinn macht es auch nicht.

Gruss Michaela
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Alt 10.12.2010, 11:38   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Ich habe dem Vermieter geschrieben, ob er einem Vergleich zustimmen würde. Der Betreute zahlt erst jetzt seine Heimkosten selbst, weil Geld aus einer Versicherung kam. Das ist jetzt aber gleich alle, nachdem ich die offenen Rechnungen bezahlt habe. Habe auch geschrieben, dass aufgrund der gesundheitlichen Lage ein Klageverfahren wohl nicht angezeigt ist. Die Hausverwaltung kennt den Fall und weiß, dass der Mann nicht mehr lange lebt.
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