Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Postangelegenheiten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
leider kann ich nirgends zum Thema Postangelegenheiten ein bestimmtes Detail finden:
Als Betreuer habe ich bei dieser Betreuung alle ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
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Hallo,
leider kann ich nirgends zum Thema Postangelegenheiten ein bestimmtes Detail finden: Als Betreuer habe ich bei dieser Betreuung alle Aufgabenkreise u.a. auch den Aufgabenkreis "Öffenen, Anhalten und Entgegennahme der Post". Der Zahnarzt meiner Betreuten, wurde über meine Betreuung sowie alle Aufgabenkreise informiert und ich habe darum gebeten, alle Post an mich zu senden. Dies ignoriert jedoch die Zahnarztpraxis und so kam es nun wiederholt vor dass man angeblich meiner Betreuten Rechnungen und Mahnungen geschickt haben will. Mein Betreuerausweis sowie meine Anschrift inkl. der Bitte, alle Post an mich zu senden sind lt. Sprechstundenhilfe hinterlegt und man kann dies "irgendwie" nicht verstehen. Is der Zahnarzt verpflichtet bei dem o.g. Aufgabenkreis die Post unbedingt an mich zu senden? Ich sehe auch nicht ein dass nun eine angefallene Mahngebühr in Rechnung gestellt werden kann. Wie kann / darf ich hier vorgehen? Danke und Gruß Marion |
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
eine Rechtsgrundlage für Zustellungen von Firmen an rechtl. Betreuer gibt es nicht. Die gibt es nur in Verwaltungsverfahren. Wenn man wirklich alle Post haben will, bleibt nur der Postnachse3ndeantrag an die Anschrift des rechtl. Betreuers. (auf dessen Kosten) Die private Post an den Betreuten (sofern als solche erkennbar) sollte man selbstverständlich geschlossen lassen und dem Betreuten übergeben. Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo, Marion,
ich würde auch einen Nachsendeauftrag bei der Post machen. Wie begründet der Zahnarzt die Mahngebühren (auf welcher rechtlichen Grundlage)? Mahngebühren würde ich nicht zahlen. Schön mal wieder von Dir zu hören, herzliche Grüße aus Lübeck, tervall19 |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Marion
Wie wäre es denn mit einfach mal zurücklehnen, dem Zahnarzt schreiben , dass er seine Rechnungen an dich zu senden hat, wenn er sie bezahlt haben möchte, weil Du sonst nicht sicherstellen kannst, dass die Rechnungen Dich erreichen. Ein Nachsendeantrag funktioniert bei der Post, aber nicht bei den anderen nicht immer bekannten Postverteilern. Und weil er sich nicht daran gehalten hat, Dein Betreuerausweis aber schon bei ihm vorgelegen hat, darf er auf die Mahngebühren auch verzichten und basta. Wenn er dann immer noch an den Betreuten schreibt, bekommst Du die Rechnungen halt nicht - und er seine Kohle auch nicht... Dann funktioniert das mit dem richtigen Adressieren ganz schnell. ![]() MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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