Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung ohne richterlichen Beschluss im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich heiße Anke, bin 45 J. alt und habe seit Jan./Feb. 2010 eine gesetzliche Betreuerin. Ich bin Alkoholikerin.
Meine ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Hallo,
ich heiße Anke, bin 45 J. alt und habe seit Jan./Feb. 2010 eine gesetzliche Betreuerin. Ich bin Alkoholikerin. Meine Betreuerin hat mich im März in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hier war ich die 3 ersten Wochen im "geschlossenen Bereich". Seit dem bin ich im "Offenen Bereich". Es gab aber nie einen Richterlichen Beschluss für diese Unterbringung. Das Sozialamt weiß auch NICHT, das ich nicht geschlossen untergebracht bin. Was gibt es für mich für Möglichkeiten wieder in die eheliche Wohnung zurück zukehren? Gruss Anke
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liebe Grüße Anke
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
das kommt natürlich in erster Linie auf Deine gesundheitliche Situation und den bestehenden Hilfebedarf an. Du könntest: - mit der rechtl. Betreuerin sprechen - mit der Sozialarbeiterin der Einrichtung sprechen in welcher Du jetzt bist oder der Heimleiterin/dem Heimleiter - mit dem Kostenträger Sozialamt sprechen - wenn Deine Wünche ohne Begründung nicht "erhört" werden an die Betreuungsbehörde oder das Amtsgericht (Betreuungsgericht) wenden und sehr wichtig: - frage mal Deinen behandelnden Arzt ob er Dir eine Veränderung aufgrund Deiner gesundh. Situation zutraut ... oder warum eben nicht. Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#3 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 254
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Zitat:
ABER: Wäre es evtl. auch eine denkbare Option, sich erstmal auf die Therapie einzulassen und dareinst -von der Sucht genesen- neu auf die Situation zu blicken? Grüße, Flafluff. P.S.: Geschlossene Unterbringung länger als 24 H ohne richterlichen Beschluss wäre nicht korrekt. Selbst wenn man das zu Deinem Schutz getan haben mag. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Anke, wenn du verheiratet bist, mit deinem Männe ne gemeinsame Wohnung bewohnst, wieso bist du dann in einem Pflegeheim untergebracht? Kann es sein, dass du derart in dem Alk. drinnen bist, dass dich dein Ehemann garnicht mehr zu Hause ertragen kann?
Also ich würde schnellstens mit der Betreuerin uind den Sozialarbeitern sprechen, auf welcher Gesetzesgrundlage, trotz gemeinsamer Ehewohnung, du in dem Alten- und Pflegeheim auf der Geschlossenen gelandet bist, dann später Offenen. Kümmere Dich ich um eine Langzeittherapie mit der Betreuerin, und zwar ab sofort und jetzt, und arbeite die Probleme, die hinter deinem Alk. stehen irgendwie auf. Heilung gibts bei Alk. nicht, nur der feste Wille, das erste Glas stehen zu lassen. Gehe in AA-Gruppen, andere SH-Gruppen, kümmere dich. Korsakow-Patienten gibts genug in Pflegeheimen. Sie laufen mit Pampers rum, willst du das für deine Zukunft, total entrechtet und verblödet? Ich wünsche dir viel Glück. Deinen Hintergrund der Geschichte kenne ich nicht. m. |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Anke,
kann es sein, das Du nicht alle Infos hast? Zitat:
Was mich weiter sehr verwundert, was macht ein Alkoholiker im Altersheim? Kann es sein, dass es sich um gar kein Altersheim handelt sondern vielleicht eine Korsakowstation? Wenn Altenheime Menschen unter 65 Jahren aufnehmen wollen benötigen sie eine Sondergenehmigung der Heimaufsicht und einen Kostenträger für den Aufenthalt muss es auch gegeben haben. Wer war das? Irgendwie fehlt hier was.....ein Altenheim wird seine Zulassung nicht riskieren wenn das so gelaufen sein sollte und will zudem den Aufenthalt von 9 Monaten bezahlt haben, das ist ja nun kein Pappenstiel. Ein Kostenträger wird genau prüfen auf welcher Grundlage ein Aufenthalt in einer Einrichtung zustande kommt ansonsten würden Kosten nicht übernommen. Kannst Du dazu nochmal was sagen bitte? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Liebe Michaela,
nein es ist definitiv keine Korsakovstation. Jedoch hat dieses Heim: Klarnamen sind nicht erlaubt (kannst ja mal im web nachscheuen) einen "geschlossenen Bereich". dieser wird hälftig für demente alte Bewohner und zur anderen Hälfte von Suchtkranken belegt -> wegsperren vom Alkohol. Damit dieses überhaupt machbar ist, hat hier jeder "Suchtler" ganz einfach eine Zweitdiagnose angehängt bekommen: ICD10 F60...... Diese wurde bei mir jedoch ganz schnell durch ein unabhängiges psychologisches Gutachten wiederlegt. Kostenträger ist das Sozialamt Stuttgart. Die Mitarbeiterin weiß jedoch nicht, dass ich wie gesagt bereits seit Mitte April im offenen Bereich bin. Und ich habe nach wie vor keinen richterlichen Beschluss. Meine Frage ist jetzt: Was passiert wenn ich quasi ohne die Zustimmung meiner Betreuerin in die eheliche Wohnung zurück gehen würde? Hoffe du kannst mir dazu was sagen/schreiben?
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liebe Grüße Anke
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#7 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Sprich doch mal mit den Heimmitarbeitern, dem Kostenträger Sozialamt, der Betreuerin u n d Deinem Mann. Du könntest doch zunächst damit beginnen, am Wochenende mal für ne Nacht in der ehelichen Wohnung zu verbringen. (zum Probieren, gewöhnen usw.) Warum hast Du das noch nicht gemacht, mache einen Spaziergang, gehe mal in Deine Wohnung nach dem Rechten schauen und dann wieder zurück ins Heim. (kleiner Anfang .... ) Da es keinen Unterbringungsbeschluss gibt, bist Du ein freier Menschen......... solltest allerdings die therapeutischen Hinweise nicht ungehört lassen. Grüsse andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#8 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Zitat:
Gesundheitliche Einschränkung? Hab ich nur wenn ich "saufe" -> erhöhte Selbstgefährdung; Aber vielleicht sollte ich wirklich mal morgens von hier aus nach Hause fahren und abends erst zurückkommen...ist halt auch eine Frage des Geldes.... War übrigens auch schon über Nacht zu Hause! Therapie? Gibt es hier nicht! Mit den Heimmitarbeitern kann man über so was leider auch nicht reden -> Altenpfleger Meine Betreuerin kannst du vergessen. Die will mich hier so lange zwischenparken, bis ich vor lauter Frust der Eingliederungsmaßnahme im Allgäu hinten links für die Dauer von einem Jahr zustimme. Damit mein Mann es auch möglichst weit hat....
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liebe Grüße Anke
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#9 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Zitat:
Also deines Erachtens könnte ich nach Hause zurück?!? Meine Betreuerin hat jedoch, wie sie mir gesagt hat HIER meinen Erstwohnsitz gemeldet. Ausserdem hat man mir meinen Personalausweis abgenommen. Therapie? Steht hier seitens der Betreuerin und desHeimes gar nicht zur Diskussion!! Ich habe mich jetzt selber schlau gemacht. Habe vergangene Woche mit einer Verhaltenstherapie begonnen. Eine Langzeit- und eine Auffangtherapie habe ich bereits hintermir ( 2005 und 2008). Meine großes Problem ist leider die mangelnde Kompetenz der Abgrenzung - Nein - Sagen. Danke!
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liebe Grüße Anke
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
der Personalausweis ist Dein Eigentum und gehört in Deine Hände. Er wird zwar in Heimen häufig aufbewahrt, aber das ist nur bei dementen, verwirrten Menschen usw gerechtfertigt. Du bist ja noch nicht so alt, da sollte noch Rehabilitationspotential vorhanden sein. ??? Hast Du schon eine Pflegestufe, bist Du schwerbehindert ? Einfach nach Hause zurück dürfte nicht die Allzwecklösung sein. Rede doch mal mit Deinem Arzt, was er Dir in Sachen Therapie / Kompetenz usw empfehlen könnte. Vielleicht macht eine Langzeittherapie doch noch einmal Sinn. Dort wird auch den Ursachen vom Trinken und nicht nein sagen auf den Grund gegangen. --- > würdest Du nach Hause gehen ohne Tagesstruktur/Aufgabe etc. , wäre das erneute Trinken wohl nicht ausgeschlossen. Das alles sollte Dich aber nicht abhalten, Deine Lebensqualität zu verbessern, gehe auch mal aus dem Heim raus, unternehme etwas mit Deinem Mann, mache Dir und ihm mal eine Freude .... Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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