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Betreuerausweis falscher Eintrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis falscher Eintrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend, ich habe die Betreuung mit Vermögenssorge kürzlich übernommen. Ohne Einwilligungsvorbehalt. Daraufhin habe ich bei den Banken die Betreuung ...


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Alt 10.12.2010, 17:45   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard Betreuerausweis falscher Eintrag

Guten Abend,

ich habe die Betreuung mit Vermögenssorge kürzlich übernommen. Ohne Einwilligungsvorbehalt. Daraufhin habe ich bei den Banken die Betreuung angezeigt und Beschluss und Betreuerausweis vorgelegt. Der Betreute soll weiterhin über sein Geld verfügen, was er ja auch darf. Nun habe ich mich gewundert, dass mein Betreuter bei den Banken kein Geld mehr bekommt. Das kam mir komisch vor, da ich keine Kontosperre oä. veranlasst habe. Nun habe ich festgestellt, dass der Beschluss "nur Vermögenssorge" enthält der Betreuerausweis jedoch den Zusatz "mit Einwilligungsvorbehalt" enthält. Also falsch ausgestellt ist. Deshalb das merkwürdige Verhalten der Bank. Ich bin ziemlich erschrocken, weil ich einfach nicht darauf geachtet habe, was auf dem Betreuerausweis steht sondern nur, was im Beschluss stand. Zu allem Überfluss hat der Betreute nun auch einen Anwalt hinzugezogen, der die Akten prüft. Kann mir da jemand einen Vorwurf machen, dass ich das schlichtweg übersehen habe? Wie verhalte ich mich gem RP gegenüber?
LG Cinderella
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Alt 10.12.2010, 17:52   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Cinderella Beitrag anzeigen
Wie verhalte ich mich gem RP gegenüber?
Hallo Cinderella,
du schickst den Ausweis mit dem Hinweis auf die falschen Eintragungen zurück und läßt dir einen neuen ausstellen. Das ganze ist ja nicht dein Fehler ( außer das du dir den Ausweis nicht nochmals angeschaut hast).

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 10.12.2010, 18:15   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard

Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe nur Bammel davor, weil der Betreute gleich zum Anwalt gerannt ist (der den Fehler aber komischerweise auch nicht entdeckt hat und unterstellt mir ich hätte das Konto sprerren lassen, was ich aber definitiv nicht habe) und Kosten von über 500 Euro entstanden sind. Er griff dabei die Tatsache an, dass der Betreute über sein Geld nicht frei verfügen darf. Was ich immer wieder dementierte, weil ich mir keiner Schuld bewusst war und selbst schriftlich noch mal die Bank aufforderte, dass der Betreute ausdrücklich über sein Konto verfügen darf! Wer zahlt denn jetzt ggf. die Anwaltsgebühren?
LG
Cinderella
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Alt 10.12.2010, 18:39   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Ich hatte auch schon einen falsch ausgestellten Ausweis. Daraufhin habe ich das Gericht darauf aufmerksam gemacht und es wurde sehr schnell geändert.
__________________
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 11.12.2010, 04:47   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Cinderella,

Du hast der Bank beides, Beschluss (den hoffentlich eingeschwärzt) und Ausweis, vorgelegt und die haben das auch nicht gesehen?
Echt blöd gelaufen.

Wo kommen jetzt die 500 Euro Anwaltskosten her? Dabei kann es sich ja nicht nur um paar Briefe handeln? Wer den Anwalt zahlt hängt davon ab weswegen und in welcher Form er beauftragt wurde.

Wie die anderen geschrieben haben..... Ausweis zurück ans Gericht und zügig dann der Bank den Neuen vorlegen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.12.2010, 06:52   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin, Michaela!

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Du hast der Bank beides, Beschluss (den hoffentlich eingeschwärzt) und Ausweis, vorgelegt und die haben das auch nicht gesehen?
Echt blöd gelaufen.
Wieso eingeschwärzt???...was denn????

Lieben Gruß und schönes WE!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 11.12.2010, 09:16   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard

Guten Morgen Superthor,
"einschwärzen" deshalb, d.h. die Diagnose warum die Betreuung begründet ist, weil es niemanden (Ämter,Banken etc.) etwas angeht, welche Krankheit oder Behinderung der Betreuung zugrunde liegt.
Mache ich immer (außer bei Ärzten).
Inzwischen ist es mir auch egal. ICh mache mir schon wieder einen Kopf, nur weil der Betreute Geld mit nichtsbringenden Anwaltsbesuchen verschleudert. Wenn der Betreute gleich zum Anwalt rennt und weder mit mir noch mit dem RP redet, dann ist das halt so. Alles was ich sage und tue wird mit allen möglichen diskutiert. Von der Putzfrau bis zum Nachbarn. Jeder gibt seinen Senf dazu, dann kommt das dabei raus. Mit dem Betreuten selbst kann ich vernünftig reden. Wenn er sich dann von anderen immer wieder aufhetzen lässt, macht er sich selbst das Leben schwer.
Sollte mir wirklich ein dickeres Fell zulegen.
Nur mit dem RP und dem Richter will ich es mir nicht verscherzen und gerade weil ich noch relativ neu bin und auch noch viele Fragen habe. Deshalb habe ich Schiss und hoffe, dass er mir nicht die (Mit)schuld daran gibt.
LG
Cinderella
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Alt 11.12.2010, 10:06   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von Cinderella Beitrag anzeigen
Guten Morgen Superthor,
"einschwärzen" deshalb, d.h. die Diagnose warum die Betreuung begründet ist, weil es niemanden (Ämter,Banken etc.) etwas angeht, welche Krankheit oder Behinderung der Betreuung zugrunde liegt.
Ahh...logo...danke!


Zitat:
Zitat von Cinderella Beitrag anzeigen
Nur mit dem RP und dem Richter will ich es mir nicht verscherzen und gerade weil ich noch relativ neu bin und auch noch viele Fragen habe. Deshalb habe ich Schiss und hoffe, dass er mir nicht die (Mit)schuld daran gibt.
Kann ich mir wirklich nicht vorstellen...DU hast das Dokument doch nicht gefälscht oder mutwillig Konten gesperrt!...im Gegenteil!
Eher sollte die Stelle, welche den Ausweiseintrag versaubeutelt hat noch mal auf ihren Fehler und die entstandenen Folgen hingewiesen werden!...nur meine ganz persönliche Meinung!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 11.12.2010, 10:29   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

der Konflikt schwelt offenbar schon eine ganze Zeit und ich frage mich, was der Betreute anders tun sollte, um an sein Geld zu kommen. Es ist sein gutes Recht, einen RA mit seinen Interessen zu beauftragen!
Zitat:
weil der Betreute gleich zum Anwalt gerannt ist (der den Fehler aber komischerweise auch nicht entdeckt hat

und unterstellt mir ich hätte das Konto sprerren lassen, was ich aber definitiv nicht habe
Hier haben drei Institutionen fehlerhaft gehandelt:
- Rechtspfleger
- Bank (Bestallungsurkunde ist keine Vollmachtsurkunde)
- Betreuer

Wer für den Schaden haftet, entscheidet das Gericht
(Der Betreute haftet sicher nicht!)

Zitat:
ICh mache mir schon wieder einen Kopf, nur weil der Betreute Geld mit nichtsbringenden Anwaltsbesuchen verschleudert.
für den Betreuten war der RA-Besuch gewinnbringend. Der Fehler wurde aufgedeckt

Zitat:
Wenn der Betreute gleich zum Anwalt rennt und weder mit mir noch mit dem RP redet, dann ist das halt so.
Woher hast Du's denn erfahren, dass er kein Geld von der Bank kriegt?
Zitat:
Alles was ich sage und tue wird mit allen möglichen diskutiert. Von der Putzfrau bis zum Nachbarn. Jeder gibt seinen Senf dazu, dann kommt das dabei raus. Mit dem Betreuten selbst kann ich vernünftig reden. Wenn er sich dann von anderen immer wieder aufhetzen lässt, macht er sich selbst das Leben schwer.
von einem Berufsbetreuer hätte ich eine qualifiziertere Sichtweise des Klientenverhaltens erwartet

Freundliche Grüße
Same.Bro ist offline  
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Alt 11.12.2010, 10:34   #10
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von Same.Bro Beitrag anzeigen

Wer für den Schaden haftet, entscheidet das Gericht
(Der Betreute haftet sicher nicht!)
Na, der Betreuer, der alles erdenkliche unternommen hat, um den von anderen verursachten Fehler wieder auszubügeln sicher auch nicht!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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