Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis falscher Eintrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
ich habe die Betreuung mit Vermögenssorge kürzlich übernommen. Ohne Einwilligungsvorbehalt. Daraufhin habe ich bei den Banken die Betreuung ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Guten Abend,
ich habe die Betreuung mit Vermögenssorge kürzlich übernommen. Ohne Einwilligungsvorbehalt. Daraufhin habe ich bei den Banken die Betreuung angezeigt und Beschluss und Betreuerausweis vorgelegt. Der Betreute soll weiterhin über sein Geld verfügen, was er ja auch darf. Nun habe ich mich gewundert, dass mein Betreuter bei den Banken kein Geld mehr bekommt. Das kam mir komisch vor, da ich keine Kontosperre oä. veranlasst habe. Nun habe ich festgestellt, dass der Beschluss "nur Vermögenssorge" enthält der Betreuerausweis jedoch den Zusatz "mit Einwilligungsvorbehalt" enthält. Also falsch ausgestellt ist. Deshalb das merkwürdige Verhalten der Bank. Ich bin ziemlich erschrocken, weil ich einfach nicht darauf geachtet habe, was auf dem Betreuerausweis steht sondern nur, was im Beschluss stand. Zu allem Überfluss hat der Betreute nun auch einen Anwalt hinzugezogen, der die Akten prüft. Kann mir da jemand einen Vorwurf machen, dass ich das schlichtweg übersehen habe? Wie verhalte ich mich gem RP gegenüber? LG Cinderella |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Cinderella,
du schickst den Ausweis mit dem Hinweis auf die falschen Eintragungen zurück und läßt dir einen neuen ausstellen. Das ganze ist ja nicht dein Fehler ( außer das du dir den Ausweis nicht nochmals angeschaut hast). Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe nur Bammel davor, weil der Betreute gleich zum Anwalt gerannt ist (der den Fehler aber komischerweise auch nicht entdeckt hat und unterstellt mir ich hätte das Konto sprerren lassen, was ich aber definitiv nicht habe) und Kosten von über 500 Euro entstanden sind. Er griff dabei die Tatsache an, dass der Betreute über sein Geld nicht frei verfügen darf. Was ich immer wieder dementierte, weil ich mir keiner Schuld bewusst war und selbst schriftlich noch mal die Bank aufforderte, dass der Betreute ausdrücklich über sein Konto verfügen darf! Wer zahlt denn jetzt ggf. die Anwaltsgebühren? LG Cinderella |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Ich hatte auch schon einen falsch ausgestellten Ausweis. Daraufhin habe ich das Gericht darauf aufmerksam gemacht und es wurde sehr schnell geändert.
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Cinderella,
Du hast der Bank beides, Beschluss (den hoffentlich eingeschwärzt) und Ausweis, vorgelegt und die haben das auch nicht gesehen? Echt blöd gelaufen. Wo kommen jetzt die 500 Euro Anwaltskosten her? Dabei kann es sich ja nicht nur um paar Briefe handeln? Wer den Anwalt zahlt hängt davon ab weswegen und in welcher Form er beauftragt wurde. Wie die anderen geschrieben haben..... Ausweis zurück ans Gericht und zügig dann der Bank den Neuen vorlegen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin, Michaela!
Zitat:
Lieben Gruß und schönes WE! Thorsten
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Guten Morgen Superthor,
"einschwärzen" deshalb, d.h. die Diagnose warum die Betreuung begründet ist, weil es niemanden (Ämter,Banken etc.) etwas angeht, welche Krankheit oder Behinderung der Betreuung zugrunde liegt. Mache ich immer (außer bei Ärzten). Inzwischen ist es mir auch egal. ICh mache mir schon wieder einen Kopf, nur weil der Betreute Geld mit nichtsbringenden Anwaltsbesuchen verschleudert. Wenn der Betreute gleich zum Anwalt rennt und weder mit mir noch mit dem RP redet, dann ist das halt so. Alles was ich sage und tue wird mit allen möglichen diskutiert. Von der Putzfrau bis zum Nachbarn. Jeder gibt seinen Senf dazu, dann kommt das dabei raus. Mit dem Betreuten selbst kann ich vernünftig reden. Wenn er sich dann von anderen immer wieder aufhetzen lässt, macht er sich selbst das Leben schwer. Sollte mir wirklich ein dickeres Fell zulegen. Nur mit dem RP und dem Richter will ich es mir nicht verscherzen und gerade weil ich noch relativ neu bin und auch noch viele Fragen habe. Deshalb habe ich Schiss und hoffe, dass er mir nicht die (Mit)schuld daran gibt. LG Cinderella |
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#8 | ||
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
![]() Zitat:
Eher sollte die Stelle, welche den Ausweiseintrag versaubeutelt hat noch mal auf ihren Fehler und die entstandenen Folgen hingewiesen werden!...nur meine ganz persönliche Meinung! ![]() Thorsten
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#9 | ||||
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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der Konflikt schwelt offenbar schon eine ganze Zeit und ich frage mich, was der Betreute anders tun sollte, um an sein Geld zu kommen. Es ist sein gutes Recht, einen RA mit seinen Interessen zu beauftragen!
Zitat:
- Rechtspfleger - Bank (Bestallungsurkunde ist keine Vollmachtsurkunde) - Betreuer Wer für den Schaden haftet, entscheidet das Gericht ![]() (Der Betreute haftet sicher nicht!) Zitat:
Zitat:
Zitat:
Freundliche Grüße |
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#10 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Thorsten
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