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Besprechungspflicht mit Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Besprechungspflicht mit Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 10.12.2010, 17:11   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
Standard Besprechungspflicht mit Betreuten

hab da mal eine Frage: meine gesetzl .Betreuerin setzt/stellt mich immer vor vollendete Tatasachen.
Das fing an mit dem "vollstationären Aufenhalt in einem "Alten- und Pflegeheim" ( ich habe ein Alkoholproblem); nun will sie mich in eine Eingliederungsmaßnahme stecken; auch stationär, nach Möglichkeit weit weit weg von Stuttgart - von meinem Ehemann und der ehelichen Wohnung. Ich sehe schon kommen, dass wieder Alles gemanaged ist und ich nicht mehr NEIN sagen kann. Wie kann, soll ich hier vorgehen?
__________________
liebe Grüße

Anke
anke ist offline  
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Alt 10.12.2010, 17:18   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von anke1065 Beitrag anzeigen
hab da mal eine Frage: meine gesetzl .Betreuerin setzt/stellt mich immer vor vollendete Tatasachen.
Das fing an mit dem "vollstationären Aufenhalt in einem "Alten- und Pflegeheim" ( ich habe ein Alkoholproblem); nun will sie mich in eine Eingliederungsmaßnahme stecken; auch stationär, nach Möglichkeit weit weit weg von Stuttgart - von meinem Ehemann und der ehelichen Wohnung. Ich sehe schon kommen, dass wieder Alles gemanaged ist und ich nicht mehr NEIN sagen kann. Wie kann, soll ich hier vorgehen?
Hallo .......... das geht gar nicht !!!!! Gerade eine Änderung vom Lebensmittelpunkt (Wohnort etc.) sind wichtige Angelegenheiten die unbedingt zu besprechen sind ! Versuche mit der Betreuerin zu sprechen und ihr Deine Wünsche mitzuteilen , gelingt das nicht vielleicht einen Brief schreiben ? Ich gehe davon aus, dass Du die Kosten Deines stationären Aufenthaltes nicht allein tragen kannst und auch das Sozialamt integriert ist. Die sollten eigentlich bei Eingliederungsmaßnahmen eine Hilfeplanung mit Dir gemeinsam machen und die Ziele festlegen ... und den Weg zu den Zielen. Du kannst auch mit denen Kontakt aufnehmen.
Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 11.12.2010, 05:08   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo lieber Andre,

sorry, Du hast nur teiweise recht. Die Besprechungspflicht besteht aber hat auch ihre deutlichen Grenzen nämlich dann wenn klar ist, dass der Betreute diese kognitiv nicht, also inhaltlich nicht, wahrnehmen kann.

Da wo das nicht der Fall ist, also wenn derjenige inhaltlich und krankheitsbedingt gar nicht mehr folgen kann, hat diese Pflicht und auch der Wille des Betreuten ein deutliches Ende.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.12.2010, 12:18   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
Beitrag Wünsche des Betreuten berücksichtigen!

Hallo André,

also mit meiner Betreuerin darüber sprechen werde ich! Zu dem sichere ich mich jetzt sicherhaltshalber auch per E-Mail ab.
Aber du meinst ich kann von mir aus, auch Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen.
Ich denke da fühlt sich meine Betreuerin wieder übergangen!
Mal sehen! Jedenfalls "wegschicken" lasse ich mich nicht.
Aber vielen Dank für deine Hinweise!
__________________
liebe Grüße

Anke
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Alt 11.12.2010, 12:23   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
Daumen runter Besprechungspflicht

Liebe Michaela,

ich bin aber noch voll da. Hab mir meinen Grips noch nicht versoffen - Gott sei Dank!
In sofern müsste meine Betreuerin ja mit mir die weitere Vorgehensweise besprechen!
__________________
liebe Grüße

Anke
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