Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte des 2. Vertreters im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Schwägerin ist zum gesetzlichen Betreuer meiner Schwiegermutter bestellt. Mein Mann als 2. Betreuer.
Muss der 2. Betreuer alle Entscheidungen ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 1
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Meine Schwägerin ist zum gesetzlichen Betreuer meiner Schwiegermutter bestellt. Mein Mann als 2. Betreuer.
Muss der 2. Betreuer alle Entscheidungen des 1. Betreuers so hinnehmen? Außerdem frage ich mich, ob man unbedingt in dieser schon ohnehin schwierigen Situation( Optimale Versorgung der Mutter ) kämpfen sollte, da in meinen Augen, dies Kraft und Zeit kostet, die mann vielleicht nicht mehr hat. |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Guten Morgen,
also wenn dein Mann lediglich zum Ersatzbetreuer bestellt wurde dann kommt seine Bestellung auch nur bei Verhinderung des Betreuers zum Tragen. Ob Auseinandersetzungen untereinander sein müssen können sich wohl nur die Beteiligten selber beantworten. Gruß, Andreas
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