Dies ist ein Beitrag zum Thema behinderter Sohn im Heim im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Mein geistig behinderter Sohn ist im August achtzehn geworden. Ich hatte rechtzeitig die Betreuung ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 6
|
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Mein geistig behinderter Sohn ist im August achtzehn geworden. Ich hatte rechtzeitig die Betreuung für ihn beantragt, musste dann aber den Anhörungstermin absagen, weil ich in in einer Klinik war und mein Sohn vorübergehend in einem Wohnheim untergebracht. Als ich nach Hause kam, hatte ich den Bescheid vom Amtsgericht vorliegen, dass eine gesetzliche Betreuerin für meinen Sohn bestellt wurde und dass diese möchte, dass er im Heim bleibt. Ich will hier ganz ehrlich sein: Ich war in der Klinik zur Entgiftung, habe seit längerer Zeit ein Alkoholproblem und auch Depressionen. Ich habe die Unterbringung meines Sohnes und meinen Aufenthalt in der Klinik jedoch selbst veranlasst. Ich wollte mir Hilfe holen, damit ich für mein "Kind" wieder richtig da sein kann. Und ich denke, dass ich trotz Notsituation verantwortungsbewusst gehandelt habe. Ich bin jetzt seit fast zwei Monaten trocken und mache eine ambulante Reha. Wenn es sein muss, würde ich auch noch in eine stationäre Langzeittherapie gehen. Ich würde alles tun, damit mein Sohn wieder zu mir nach Hause kann. Ich habe ihn achtzehn Jahre lang alleine großgezogen, ohne Vater; er hat absolute Priorität in meinem Leben. Annette |
|
|
|
|
|
#2 | |||
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Hallo aha62!
Zitat:
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass erwachsene Kinder - Dein Sohn ist ja volljährig - ob geistig behindert oder nicht, ihr Elternhaus doch irgendwann verlassen sollten, um ihr eigenes Leben zu führen! Dies gelingt nach meinen Erfahrungen umso besser, je eher die Kinder ihren "eigenen" Wohnraum beziehen und für sich - in diesem Fall mit professioneller Unterstützung der Wohnheim-Betreuer - den persönlichen Weg finden können! Zitat:
Selbstverständlich hast Du verantwortungsbewusst gehandelt und Hilfe hast Du doch auch bekommen...zum einen in Form einer gesetzlichen Betreuung und zum zweiten duch die Einrichtung, die Deinen Sohn betreut! Und Du kannst doch auch selbstverständlich richtig für Dein Kind da sein!...aber, wie bereits erwähnt, sollte ein Kind auch die Möglichkeit haben, sich von den Eltern "abzunabeln"!...gib Deinem Sohn diese Möglichkeit...wechselseitige Besuche sind doch sicherlich zu verabreden...sei für Deinen Sohn da, wenn er Dich braucht und gib ihm trotzdem die Möglichkeit seine Fähigkeiten im geschützten und betreuten Rahmen zu entwickeln! Zitat:
Ich wünsche Dir alles Gute und weiterhin viel Kraft! Thorsten
__________________
|
|||
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 6
|
Hallo Thorsten,
vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte dir auch auf deine Fragen antworten (weiß allerdings nicht, wie das mit dem Zitieren hier geht). Ich weiß nicht wirklich, wie es meinem Sohn im Heim geht. Er kann sich verbal nur sehr eingeschränkt artikulieren. Ich habe ihn auch erst einmal für eine halbe Stunde gesehen. Da wirkte er sehr erstaunt und hat mich mit großen Augen angesehen. Er hat dann wechselweise mich und seine Betreuerinnen angeschaut und auch berührt, so als wüsste er nicht, wohin er gehört. Er schien mir von der Situation überfordert zu sein. Die Betreuer sagen, er fühlt sich wohl. Aber ich weiß nicht, ob das stimmt. Der nächste Besuch, der angesagt war, ist ausgefallen, weil die rechtliche Betreuerin, die mich mitnehmen wollte, Angst hatte bei Schnee zu fahren. (Sie hat übrigens noch gar keinen Kontakt zu ihm aufgenommen, hat bisher nur die ganzen finanziellen Angelegenheiten geklärt.) Leider bin ich zur Zeit nicht motorisiert und das Heim ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer zu erreichen. Weihnachten wollte ich dort mit ihm feiern. Ihn kurz heimzuholen und dann wieder wieder wegzulassen (was vom Heim aus möglich wäre) schaffe ich, glaube ich, noch nicht. Ich hatte durchaus nicht vor, meinen Sohn dauerhaft an mich zu binden. Mein Plan war und ist, dass er erstmal die Schule fertig macht, dann schaut, wie er in einer Behindertenwerkstatt zurecht kommt und dann in ein Wohnheim der Lebenshilfe zieht, welches in örtlicher Nähe von unserem Zuhause ist und wo ich ihn öfter sehen könnte. Ich bin durchaus deiner Meinung, dass erwachsene Behinderte ein möglichst eigenständiges Leben führen sollen, so wie gesunde junge Menschen. Aber ich will ihn auf diesem Weg der Loslösung begleiten und nicht von fremden Menschen entscheiden lassen, wann und wohin er geht. Das ist mein hauptsächliches Problem bei dem Ganzen: Nicht dass er sich abnabelt, sondern dass wildfremde Menschen in diesen Prozess eingreifen und ich als Mutter plötzlich nach achtzehn Jahre so außen vor stehe. Vielleicht kannst du das ein bisschen verstehen. Was mich bei der ganzen Geschichte auch so furchtbar wütend macht, ist wie das alles abgelaufen ist. Der "Anhörungstermin" war ja wohl ein Witz. Ich weiß bis jetzt noch nicht, wer dabei war. Mein Sohn konnte seine Wünsche ja nicht äußern. Und ich wurde nicht mal darüber informiert. Normalerweise gilt ja der Vorrang im Betreuungsrecht den Angehörigen und ehrenamtlichen Betreuern. Wir hatten auch schon einen Termin beim Amtsgericht, den ich dann aber absagen musste, weil ich in die Klinik gegangen bin und mein Sohn ins Heim. Ich habe auch, obwohl es mir nicht gut ging, dort angerufen und die Situation erklärt. Da wurde ich gleich gefragt, um welche Klinik es sich denn handeln würde. Ich habe mir nichts dabei gedacht und ehrlich geantwortet. Das war wohl schon mal ein Fehler. Als ich wieder zu Hause war, habe ich wieder beim Amtsgericht angerufen und mich zurückgemeldet, wollte wissen, wie es denn jetzt weiterginge. Da hieß es dann, die Akte sei weitergeleitet worden, weil mein Sohn sich jetzt in einem anderen Zuständigkeitsbereich aufhalte. Dort angerufen: man wusste von nichts. Dann hieß es, die Akte sei verschwunden. Schließlich ist sie wieder aufgetaucht und man sagte, dass eine "Anhörung" stattgefunden hätte und dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wäre. Ich habe niemals eine Begründung bekommen, warum mein Antrag auf Betreuung nicht berücksichtigt bzw. abgelehnt wurde. Da ist doch irgendwas faul an der ganzen Geschichte! Ich habe mittlerweile einen Anwalt konsultiert, der die Sache klären soll. Ich lasse mich nicht einfach von irgendwelchen Behörden, auch wenn es Gerichte sind, über den Tisch ziehen. Die denken vielleicht, wenn man allein erziehende Mutter mit Hartz VI ist und auch noch psychische und alkoholbedingte Probleme hat, ist man blöd. Aber ich kann Ungerechtigkeit und Anmaßung nicht ertragen und werde mich mit allen Mitteln dagegen wehren. Verstehst du, ich habe gar nichts gegen das Heim als solches. Mein Sohn war in der Vergangenheit schon ein paar Mal dort, zu Ferienaufenthalten und während eines Umzuges. Ich hatte immer einen guten Eindruck von der Einrichtung und habe ihn im Großen und Ganzen auch jetzt noch. Aber ich möchte nicht nach achtzehn Jahren als Mutter auf diese Art und Weise meiner Rechte beraubt werden. Und was mein Sohn eigentlich will, weiß ja noch keiner so recht. Das müssten wir erstmal noch herausfinden - was durch die Umstände bedingt eben sehr schwierig ist. Übrigens wurde mir noch gesagt, dass der Heimplatz, den er zur Zeit in Anspruch nimmt, eigentlich schon einer anderen Familie fest versprochen wäre. Das heißt, er könnte dort gar nicht dauerhaft bleiben, müsste dann innerhalb des Behindertenzentrums wieder in ein anderes Wohnheim ziehen und sich abermals neu orientieren. Da wäre es vielleicht doch leichter für ihn, wenn er in sein vertrautes Umfeld, also nach Hause, zurückkommt und von dort aus den Wechsel von Schule zu Berufswelt vollzieht. Bitte versteh mich nicht falsch. Ich will wirklich das Beste für meinen Sohn. Natürlich bin ich in dieser Situation als Mutter subjektiv; aber ich glaube doch, ihn von allen Menschen am besten zu kennen und am ehesten zu seinem Wohl entscheiden zu können. Annette |
|
|
|
|
|
#4 | ||||||||
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Hallo Annette!
Na klar, kann ich Dich gut verstehen! Und von aussen gesehen, sieht jede Situation natürlich auch anders aus, als für den Betroffenen!...wenn ich aber jetzt von aussen schaue, sieht es doch ganz gut aus! Wenn Du es schaffen könntest, zu den beteiligten Personen Vertrauen zu finden, sie als Hilfestellung und nicht als Feinde, die Dir Deinen Sohn wegnehmen wollen, zu betrachten, würdest Du einen ganz anderen Blick für die Lage entwickeln können und es sähe nicht mehr alles ganz so schwarz aus!...das tut es m.E. wirklich nicht!!! Warum nicht?...es ist doch sehr gut möglich!...und dass Dein Sohn - genau wie Du - etwas Zeit für die neue Situation brauchen, ist doch verständlich! Vertraue doch den Aussagen der Betreuer! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich drücke Euch dafür die Daumen und würde mich freuen, weiter von Dir zu hören! Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
||||||||
|
|
|
|
|
#5 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 10.12.2010
Beiträge: 12
|
Annette,
du kannst einen Wechsel der Betreuung beantragen. Wenn eine ehrenamtliche Betreuung möglich ist, muss sie gewährt werden. Ehrenamtlich hat immer Vorrang vor Berufsbetreuung. Anwalt brauchtst du dafür nicht. Formloser Antrag ans Gericht. Einfach äußern, dass du deine persönlichen Probleme im Griff hast und nun wieder für die Betreuung zur Verfügung stehst. Solange du nicht besoffen da ankommst, müssen sie dir die Betreuung geben. @Superthor! Was schwafelst du da? Sie möchte die Betreuung haben und es ist nichts leichter als das! Abnabeln kann sie sich immer noch. |
|
|
|
|
|
#6 | ||
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Zitat:
Zitat:
__________________
|
||
|
|
|
|
|
#7 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 6
|
Hallo Zicke,
ich weiß auch nicht, wie Superthor, ob es wirklich so einfach ist. Die haben doch da beim Amtsgericht wahrscheinlich alle möglichen Akten vorliegen, stehen in Verbindung mit Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt usw. Da ist vermerkt, dass ich schon seit längerer Zeit Probleme habe. Und eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus. Der ganze Klüngel tut sich doch zusammen. Trotzdem vielen Dank für deine optimistische Antwort. Die hat mir jetzt mal ganz gut getan. Ich brauche ein bisschen Hoffnung in dieser ganzen Situation, damit ich weiß, dass es irgendwie weitergeht. LG Annette |
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Zitat:
Ach, so ganz einfach ist es sicherlich nicht. Das liegt aber meistens daran, dass man Sachen zu erledigen hat, von denen man nicht oder noch nicht weiß, wie es eigentlich geht. Deine Vorstellung, dass das Amtsgericht mit allen Behörden in engem Kontakt steht und die Unterlagen alle hat, stimmt nicht. Wenn Du mal die Möglichkeit hast, in eine Betreuungsakte reinzusehen, wirst Du erstaunt sein, wie wenig da eigentlich drinsteht - auch wenn sie recht dick ist. Überwiegend sind da Laufzettel drin, was alles vom Gericht gemacht wurde, wo die Akte denn mal hin ist, wern denn um Stellungnahme, Gutachten oder sonst was gebeten wird und eben die entsprechenden Stellungnahmen und die Briefe/Berichte etc. der Betreuer. Das war's dann auch. Üblicherweise sind das Hängeordner und da geht gar nicht so viel rein, sonst fliegt es wieder raus, wenn sie zu voll werden. Unabhängig davon: Das Gericht hat sich mit den Betreuungsgeschichten zu befassen. Alles andere: Sozialamt, Arbeitsamt, Arge, Krankenversicherung und was es sonst noch so gibt, interessiert das Gericht nicht. Wenn man sich bei Gericht da auch noch drum kümmern sollte, wüßten die Mitarbeiter überhaupt nicht mehr, was sie machen sollten - oder womit anfangen... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 11.12.2010
Beiträge: 6
|
Hallo Imre,
du bist ja wohl vom Fach. Was würdest du mir denn in meiner Situation raten? Was soll ich tun? LG Annette |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin aha62
Superthor hat Dir schon ganz richtig geantwortet. Versuche mit der Betreuerin auf einen grünen Zweig zu kommen. Das wird wahrscheinlich das Beste für Dich und Deinen Sohn sein. Im Moment gibt es sicherlich noch einen Riesenhaufen Papierkram zu erledigen: Kostenübernahmen, Finanzen des Sohnes regeln (auch, um seine und Deine Finanzen zu entkoppeln), div. Anträge wg. Bekleidung und was weiß ich noch alles. Das ist üblicherweise eine ordentliche Portion Nervkram, den jetzt dien Betreuerin an der Backe hat. Wenn Dein Sohn in einem Heim ist, wird er dort hoffentlich gute Förderung erhalten. Du hast selber schon geschrieben, dass Du ihn nicht an Dich binden willst. Das ist auch gut so. Stell' Dir vor, er wäre den ganzen Tag bei Dir, dann könntest Du kaum noch etwas anderes tun, als Dich um ihn zu kümmern. Das zehrt gewaltig an den eigenen Nerven - und wenn Du gerade mit Alkoholproblemen zu kämpfen hast, dann weißt Du am besten, wie schwierig das sein kann. Nix zum Schönreden, aber: Eigentlich ist es sogar von Vorteil, wenn die Nervarbeit an der Betreuerin hängenbleibt (die wird dafür ja auch bezahlt), und Du kannst ohne diesen Stress ein viel problemfreieres Mutter-Sohn-Verhältnis aufbauen und halten. Stell' Dir doch mal vor, Du müßtest Deinen Sohn auch noch wegen jedem Behördenpups nerven. Das kann ein gutes Verhältnis gewaltig belasten. Die Betreuung selber zu übernehmen kann ich Dir bei allem, was in diesem Thread schon geschrieben wurde nicht gerade empfehlen. Zumindest jetzt wird wohl kaum ein Gericht sagen, dass Du als Betreuerin geeignet wärest. (2 Monate trocken wird jedem Richter zu kurz erscheinen). Laß Dir erst mal die Zeit, Dein eigenes Leben so zurecht zu rücken, dass Deine Alkoholprobleme absoluter Schnee von vorgestern sind. Dann wirst Du selber wissen, ob Du die Betreuung Deines Sohnes weiterführen willst - also nicht nur Deine Sorgen sondern auch noch seine tragen kannst, ohne darunter zusammenzubrechen - oder ob die Lösung mit jemand fremdem als Betreuerin tragbar ist. Zickes einfache Vorstellung einen Betreuerwechsel zu beantragen und die Betreuung zu bekommen ist ja sehr schön und findet auch einen Buchstaben im Gesetz. Aber es gibt viele Buchstaben im Gesetz, und die dürfen die Richter auslegen, um Entscheidungen zu treffen - da ist zumindest in Deinem Fall das Risiko auf die Nase zu fallen, viel zu groß, um es einzugehen. Viel Glück wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|