Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorlagepflicht ggüber Bank ?? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Bank meiner Betreuten möchte neben dem Betreuerausweis auch eine Kopie des Beschlusses des AG.
Da in dem Beschluss ja ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Die Bank meiner Betreuten möchte neben dem Betreuerausweis auch eine Kopie des Beschlusses des AG.
Da in dem Beschluss ja auch detailliert beschreiben wird, warum eine Betreuung angeordnet wurde ( =Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt) frag ich mich, ob denn ich der Bank das Dokument zukommen lassen muß bzw sollte ? Danke für Mitdenken RAMO |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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... höchstens Blatt 1 und auch nur dann ersatzweise, wenn der Betreuerausweis noch nicht vorliegt.
Die Gründe, die zur Betreuung geführt haben, gehen die Bank nichts an. Du kannst aber auch beim Gericht die Ausfertigung eines "kleinen" Bestellungsbeschlusses erlangen. Dann steht nur der Tenor drin: der sowieso ist für den betreuten sowieso in folgenden Aufgabenkreisen zum Betreuer bestellt. Wirksam seit ... Siegel Unterschrift. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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......und nicht vergessen:
Der Betreuerausweis muss der Bank nur einmal vorgelegt werden und dann nicht mehr: http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Medie...e_20090515.pdf mfg |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Der Link ist ja interessant,aber die Banken in meiner Stadt machen nichts ohne Betreuerausweis. Ich kann nicht mal Onlinebanking machen, weil sie sagen, dass sie dann nicht bei jeder Überweisung nachvollziehen können, ob die Berechtigung noch vorlag.
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#5 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
Offenbar hät sich der Fortbildungswille dieser Spezies - zumindest hinsichtlich der Betreuertätigkeit - in Grenzen, oder die haben eine eigene Gesetzgebung. Ja ja, die Banker....... ![]() mfg |
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Nein, das hat andere Gründe.
Die Banken erhoffen sich dadurch evtl. Haftung beim Missbrauchs durch den Betreuer zu entgehen. Das ist aber n Witz. Der sog. "Gutglaubensgrundsatz", der besagt, dass Vertrauensschutz für gutgläubige Dritte besteht, gilt hier nicht. Dieser Grundsatz gilt bspw. für Erbschein und ähnliches. Der gutgläubige Dritte ist also hier gegen Haftung geschützt. Nicht so beim Betreuerausweis. Die Banken bleiben also in der Haftung - sie tun aber so, als ob dem nicht so wäre. S. u.a. Siegfried Platz, Bankgeschäfte mit Betreuten, S. 170 Gr. Rudi
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin zusammen
So manche Banken, insbesonder die Sparkassen wollen sich ja von Betreuern seit neuem eine Haftungserklärung unterschreiben lassen, die man besser nicht unterschreiben sollte. Gedacht ist es ja als Sicherheit, dass die Betreuer immer schön bescheid sagen, wenn sich an der Betreuung etwas vermögensrechtliches geändert hat. Aber das sollten Betreuer schon aus haftungsrechtlichen Gründen sowieso tun. dass dann aber Betreuer eine generelle Haftungserklärung abgeben sollen, die es dem Bankdirektor ermöglicht, die Kosten seiner Weihnachtsfeier im überörtlichen Swingerclub aufzudrücken, ist schon mehr als eine Frechheit. Andere Sache, die weiter oben angesprochen wurde: Wenn kein Betreuerausweis da ist (oder noch nicht da ist), dann gebe ich auch mal eine Kopie des Betreuungsbeschlusses an die Bank. Dann ist aber grundsätzlich die Begründung des Beschlusses geschwärzt. Die geht keine Bank etwas an. Wenn sich eine Bank deshalb querstellen will, bitte ich um die gesetzliche Grundlage der Berechtigung zu dieser Forderung - und schon ist Ruhe. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
"Meine" Sparkassen und einige Banken juckt dies nicht im geringsten. Gut, ich könnte - letztendlich wohl mit Erfolg - (gerichtlich) dagegen vorgehen. Aber was für Aufwand. Ein Rechtspfleger stellte mir mal - auf meinen Wunsch - einen Bestätigung aus, dass das Vorgehen der Bank nicht zulässig ist (in diesem Fall ging es um die Sperrung eines Kontos für den Betreuten wg. der Betreuung, was bekanntlichSchwachsinn ist). Auch darauf reagierte die Sparkasse nur mit Worten: "Wir haben hier unsere Bestimmungen". Wie ich von einigen Kollegen weiß, wechseln diese oftmals die Bank, da der Ärger mit den dortigen Betonköpfen dauerhaft vorprogrammiert ist. Und ich überlege mir künftig (je nach Einzelfall) ob ich die Betreuungen überhaupt noch der Bank anzeige - zum Wohle d. Betreuten. mfg |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Ach. Zum Wohle des Betreuten. Was für eine grandiose Erkenntnis eines Berufsbetreuers, dass das Nichtbekanntmachen der Betreuung zum Wohle des Betreuten sein könnte.
Soviel Einsichtsfähigkeit hätte ich mir nach mehr als einem Jahr Bargeldauszahlungsverhinderung aufgrund der dafür nötigen Betreuungsanzeige bei der Bank und entsprechenden strategischen Anweisungen durch den Betreuer gar nicht mehr erwartet. Da hat eine Bank wohl schlechte Erfahrungen mit Betreuern gemacht. Alles Einzelfälle und kann man auch anders sehen. |
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#10 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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@ carlos
Lass dich dich durch den neuholländisch angestrichenen Frust nicht irritieren. Zum Thema: Ich habe mal einer Bank die Erweiterung der VS um den EiWi verschwiegen - zum Wohl des Betroffenen - und bin damit auch ggü. dem Gericht offen umgegangen. Es ging einfach nicht anders, sonst wäre die Betreuung geplatzt. Gr. R
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