Dies ist ein Beitrag zum Thema Stundung von Geldstrafe nach Verurteilung? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forumsmitglieder, wünsche einen schönen Freitagabend.
Ich habe mal wieder eine Frage, bei der ich Euren Rat benötige.
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hallo liebe Forumsmitglieder, wünsche einen schönen Freitagabend.
Ich habe mal wieder eine Frage, bei der ich Euren Rat benötige. Ein in Scheidung und inzwischen getrennt lebender sowie in Insolvenzverfahren befindlicher ALG II-Empfänger wurde vom AG aufgrund Körperverletzung (hat seine Frau mit einem Nudelholz auf den Oberschenkel geschlagen, so dass sie ein Hämatom davontrug) zur Zahlung von 130 Tagessätzen à € 10,--, also € 1.300,-- verurteilt. Das war schon die Revisionsverhandlung. Es ist ihm definitiv nicht möglich, diesen Betrag aufzubringen. Besteht die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen? Oder wäre zumindest Ratenzahlung möglich? Oder gibt es irgendwie und irgendwo die Möglichkeit, Geld aufzutreiben? Dass das Jobcenter Geldstrafen als Kredit finanziert, halte ich eher für unwahrscheinlich, ließe mich aber gern überraschen... Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir auf die Sprünge helfen könntet. Wenn das Geld nicht bezahlt wird, steht ansonsten wohl die Haft an, oder? Danke schon mal im voraus für Eure Antworten und wünsche ein schönes Wochenende! LG, Marion |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Marion,
Du kannst bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag stellen die Geldstrafe in Arbeitsstunden- meistens bei gemeinnützigen Organisationen- wandeln und abarbeiten zu dürfen. Wenn man die fiannaziellen Verhältnisse darlegt wird dies in der Regel bewilligt. Die Gerichtshilfe weist dann eine Arbeitstelle zu und kontrolliert die Ableistung. Auch ratenzahlungsmöglichkeiten in Höhe von ca. 20 Euro gibt es, die Höhe der Rate hängt aber vom jeweiligen Gerichtsbezirk und natürlich Deinem Verhandlungsgeschick ab. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hi Michaela,
danke für den Tipp. Werde morgen dann wohl mal Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufnehmen. Bin mal gespannt, ob die sich darauf einlassen. Sonst bleibt nur die Ratenzahlung, obwohl er die eigentlich auch nicht leisten kann, Du kennst ja die großzügig bemessenen Regelsätze... Wünsche eine besinnliche Weihnachtszeit! LG, Marion |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
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Hallo Orion,
in aller Regel wird eine Stundung bei der gegebenen finanziellen Situation bewilligt. Ebenfalls möglich ist auch, wie schon gesagt wurde, die Abgeltung in Form von Sozialstunden. Dies wird im allgemeinen noch schneller gehen, wenn bereits bei Antragstellung eurerseits eine Institution für die Ableistung der Sozialstunden selbst vorgeschlagen wird. Alle anerkannten Sozialverbände sind normalweise gerne bereit, Sozialstunden-Ableister zu nehmen. Gruß Bodhi |
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