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Betreuter im Krankenhaus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter im Krankenhaus im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein neuer zu Betreuender liegt im Krankenhaus, sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht. Nach Meinung der Ärzte steht trotzdem eine Verlegung ...


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Alt 23.12.2010, 22:49   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 26
Standard Betreuter im Krankenhaus

Mein neuer zu Betreuender liegt im Krankenhaus, sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht. Nach Meinung der Ärzte steht trotzdem eine Verlegung in ein Altenheim an. In seine Wohnung kann er nicht mehr, da er sich nicht mehr selber versorgen kann. Wer muss sich jetzt um die erforderliche Einstufung und die Erforderlichkeitsbescheinigung kümmern, der Sozialarbeiter des Krankenhauses oder der Berufsbetreuer? Ich habe noch keinerlei Unterlagen von ihm.
Nele
Liesetalle ist offline  
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Alt 23.12.2010, 23:07   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht. Nach Meinung der Ärzte steht trotzdem eine Verlegung in ein Altenheim an.
Was ist Deine Meinung? Ist es Dein Betreuter oder was?
Zitat:
In seine Wohnung kann er nicht mehr, da er sich nicht mehr selber versorgen kann.
Wer sagt das? Hast Du Dir einen pers. Eindruck verschaffen? Wieviel Ahnung hast Du von der Medizin?
Zitat:
Wer muss sich jetzt um die erforderliche Einstufung und die Erforderlichkeitsbescheinigung kümmern, der Sozialarbeiter des Krankenhauses oder der Berufsbetreuer?
Mannometer.... Ist das ein Berufsfindungsseminar hier?
Zitat:
Ich habe noch keinerlei Unterlagen von ihm.
Beschaff sie Dir und seh v.a. erstmal, was der Betreute will! Vielleicht ist er genau auf Deine Hilfe angewiesen. Nachbappler brauchen Betreute nicht!

MFG
Same.Bro ist offline  
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Alt 24.12.2010, 00:05   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo,

Zitat:
Nach Meinung der Ärzte steht trotzdem eine Verlegung in ein Altenheim an. In seine Wohnung kann er nicht mehr, da er sich nicht mehr selber versorgen kann.
Die Ärzte sind oftmals schnell dabei die Leute ins Heim verfrachten zu wollen. Alleine auf deren Aussagen kannst Du Dich nicht verlassen. Du solltest Dir zunächst einmal einen persönlichen Eindruck verschaffen und Dir die Unterlagen beschaffen. Der Hausarzt kann Dir sicher auch etwas mehr sagen.

Zitat:
Wer muss sich jetzt um die erforderliche Einstufung und die Erforderlichkeitsbescheinigung kümmern
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat er noch keine Pflegestufe? Der soziale Dienst im Krankenhaus kann Deinen Betreuten einstufen lassen. Warum geht es ihm jetzt so schlecht, dass er mit ambulanter Hilfe nicht versorgt werden kann? Vergiss bitte nicht, dass vorrangig immer die ambulante Pflege zu berücksichtigen ist, bevor man einen Menschen in ein Heim verfachtet.

Mit dieser Entscheidung darf man es sich nicht zu leicht machen und man sollte auch mutig gegen den Strom schwimmen, wenn es realistische Möglichkeiten für eine ambulante Versorgung gibt. Bei mittellosen Menschen wird die Pflege durch das Sozialamt aufgestockt, man kann viel Hilfe bekommen.

Ich habe im Forum schon öfter erwähnt, dass ich einige Klienten hatte, bei denen auch behauptet wurde, dass sie in eine Pflegeeinrichtung müssen. Das habe ich verweigert und umfangreiche Hilfen installiert. Selbst wenn jemand komplett bettlägerig ist, kann er oftmals genauso gut zu Hause versorgt werden. Wenn jemand nicht in ein Heim möchte, dann sollte man nichts unversucht lassen.

Natürlich gibt es auch Fälle wo es einfach nicht geht, z.B. dauerhaft verwirrte Menschen, die auf die Straße laufen können. Menschen, die immer wieder laufen wollen, obwohl sie es nicht können und ständig fallen. Ich fühle auch nach fast 10 Jahren mit jedem mit, der in eine Einrichtung muss, obwohl er es nicht will und dort seinen Lebensabend verbringen muss. Selbst wenn es tatsächlich die einzige Möglichkeit ist, aber man entwurzelt die Menschen komplett aus ihrem bisherigen Leben und redetet ihnen den letzten Lebensabschnitt einfach nur schön.
Tina L. ist offline  
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Alt 24.12.2010, 00:09   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Ps. Alles Gute
Tina L. ist offline  
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Alt 24.12.2010, 03:10   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Nele,

ich gehe dann mal nur auf Deine Fragen ein.
Zitat:
Wer muss sich jetzt um die erforderliche Einstufung und die Erforderlichkeitsbescheinigung kümmern, der Sozialarbeiter des Krankenhauses oder der Berufsbetreuer?
Wenn es ihm so schlecht geht dann hätte das Krankenhaus, in dem Fall der Krankenhaussozialdienst schon lange eine Eileinstufung nach Aktenlage veranlassen müssen. Frag mal wo die abgeblieben ist?

Den Antrag auf (normale) Einstufung zur Pflege stellt dann der Betreuer.

Mit dem Krankenhaussozialdienst musst natürlich Du Dich in Verbindung setzen und nötige Unterlagen zur Heimunterbringung anfordern. Mach Dir eine Liste was Du brauchst.

Ich gehe jetzt einfach davon aus, das Du Dich persönlich auch von der Notwendigkeit der Heimunterbringung überzeugt hast und die Wohung Deines Betreuten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten natürlich gesehen hast.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.12.2010, 10:17   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Liesetalle Beitrag anzeigen
Wer muss sich jetzt um die erforderliche Einstufung und die Erforderlichkeitsbescheinigung kümmern, der Sozialarbeiter des Krankenhauses oder der Berufsbetreuer?
Hallo,

beide.

Die ideal korrekte Vorgehensweise wäre grundsätzlich die, dass sich der Kliniksozialdienst darum kümmert (genauso wie es es zu tun hätte, wenn kein Betreuer bestellt wäre) und der Betrreuer dann - sofern der Betreute hierzu nicht mehr in der Lage ist - im Namen des Betreuten entscheidet bzw. die betr. Unterschriften tätigt.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.12.2010, 20:04   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

So ist es hier auch, Carlos. Die Einstufung wird direkt vom KH veranlasst und dem Sozialen Dienst.
Ich würde mir immer erst mal selbst ein Bild machen und mit dem Betreuten reden. Wenn man sieht und anhand der Gutachten/Befunde erkennen kann, dass eine Versorgung zu Hause nicht geht, dann sollte man das Heim in Betracht ziehen.

Hatte auch so einen Betreuten. Dem ging es vor dem KH noch besser und als ich in die Wohnung kam, sah ich, dass er schon vor der Einlieferung total isoliert gelebt hat. Die Wohnung war voll mit alter Wäsche und er hat sich nur aus Dosen ernährt. Jetzt lebt er im Heim und wenn ich ihn besuche, sehe ich, dass es die richtige Entscheidung war. Man sollte immer im Einzelfall entscheiden und zwar mit dem Betreuten zusammen. Falls das noch geht...
__________________
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 25.12.2010, 05:02   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.12.2010
Ort: Höxter
Beiträge: 9
Standard re:Pflegestufe

Hallo
Ich bin der meinung das mann eine Pflegestufe immer gut gebrauchen kann. Viele Soziale-Dienste/Einrichtungen setzen das voraus. Das beste ist wenn das KH einen Eilantrag auf Pflegestufen festelung stelt bei der Krankenkasse die leitet das weiter zum MDK, der eine Pflegestufe auf Akten einsicht festlegt.
Die wird meistens 1 sein. Nach 2-3 wochen kommt der MDK raus und macts sich selbst nen bild darüber welche Pflegestufe der Mann bekommt bzw. zusteht.
Solte er Entlassen werden und du stellst fest das es zuhause nicht geht und stellst selbst einen antrag bei der kasse kommt der
MDK erst 6-8 wochen später raus.
Mir sagte neulich die Kankenkasse das ich keinen Eilantrag stellen könnte egal ob Sohn oder Betreuer.
Darum wenns das KH macht haste in 2 Tagen die Pflegestufe,
machste es später selbst mußt du mit 2 Monaten rechnen.

wünsche dir alles gute volker
Volker80 ist offline  
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Alt 25.12.2010, 23:47   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 26
Standard

Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.
Ich mache das alles zum ersten Mal, hatte auch vorher keine ehrenamtlichen Betreuungen und keinerlei Erfahrungen im Umgang mit dem Gericht. Deshalb stelle ich manchmal ganz simple Fragen, über die andere bestimmt lachen werden.
Leider kenne ich auch keinen anderen Berufsbetreuer, mit dem ich mich austauschen könnte. So muss ich allein zurecht kommen und werde es schon schaffen.
Der Betreute kann definitiv nicht in seine Wohnung zurück, die hat er in den letzten 4 Jahren völlig zugemüllt, die ist unbewohnbar. Er ist trotz seiner 68 Jahre bettlägerig (hat die letzten Jahre zu Hause überwiegend im Bett verbracht), sich von Bier und Zigaretten ernährt. Durch das viele Liegen hat er mehrere Dekubiti, die schlecht zuheilen. Zudem hat seine Wohnung Ofenheizung. Er ist auch nicht der Typ, der allein lebensfähig ist. Nach dem Tod seiner Frau (keine Kinder) vor 5 Jahren hat er sich hängengelassen.
Die einzige Lösung ist für mich ein Heim. Er will da natürlich nicht rein, aber einen anderen Ausweg sehe ich nicht. Er ist zudem sehr depresiv, hatte keinerlei Kontakte zu anderen Menschen, nur zu einem Nachbarn, der ihn mit Lebensmitteln versorgt hatte. Durch ihn kam es - leider viel zu spät - auch zur Krankenhauseinweisung.
Ich habe die Befürchtung, in der zugemüllten Wohnung keine brauchbaren Unterlagen (Bank, Versicherung etc.) zu finden, gebe aber die Hoffung nicht auf.
In den nächsten Tagen werde ich mehr wissen.

Nochmals vielen, vielen Dank für Eure Antworten, Ihr habt mir geholfen.
Ich wünsche noch angenehme Feiertage
Nele

Geändert von Liesetalle (25.12.2010 um 23:57 Uhr)
Liesetalle ist offline  
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Alt 26.12.2010, 04:35   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Nele,

ich befürchte Du musst Dir überlegen warum das Heim die einzige Lösung darstellen soll?
Abgesehen vom Dekubitus (der behandelt werden könnte)und der depressiven Verstimmung (auch dagegen gäbe es Medikamente) spricht nichts dafür.

Beim Sozialamt könnte man Kosten für die Wohnungsentrümpelung und Instandsetzung beantragen, ein Pflegedienst könnte ihn pflegerisch und hauswirtschaftlich versorgen. Eine zugemüllte Wohnung und Einzelgängertum sind keine zwingenden Gründe für die Heimaufnahme.

Schau auch nochmal auf Tinas Beitrag dazu.

Gegen seinen Willen kannst Du ihn nicht ins Heim bringen lassen, dazu bräuchtest Du einen gerichtlichen Beschluss und zuvor einen Unterbringungsantrag.

Schöne Feiertage weiterhin, Grüsse.
Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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