Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter im Krankenhaus im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein neuer zu Betreuender liegt im Krankenhaus, sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht. Nach Meinung der Ärzte steht trotzdem eine Verlegung ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 26
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Mein neuer zu Betreuender liegt im Krankenhaus, sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht. Nach Meinung der Ärzte steht trotzdem eine Verlegung in ein Altenheim an. In seine Wohnung kann er nicht mehr, da er sich nicht mehr selber versorgen kann. Wer muss sich jetzt um die erforderliche Einstufung und die Erforderlichkeitsbescheinigung kümmern, der Sozialarbeiter des Krankenhauses oder der Berufsbetreuer? Ich habe noch keinerlei Unterlagen von ihm.
Nele |
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#2 | ||||
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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MFG |
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#3 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
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Mit dieser Entscheidung darf man es sich nicht zu leicht machen und man sollte auch mutig gegen den Strom schwimmen, wenn es realistische Möglichkeiten für eine ambulante Versorgung gibt. Bei mittellosen Menschen wird die Pflege durch das Sozialamt aufgestockt, man kann viel Hilfe bekommen. Ich habe im Forum schon öfter erwähnt, dass ich einige Klienten hatte, bei denen auch behauptet wurde, dass sie in eine Pflegeeinrichtung müssen. Das habe ich verweigert und umfangreiche Hilfen installiert. Selbst wenn jemand komplett bettlägerig ist, kann er oftmals genauso gut zu Hause versorgt werden. Wenn jemand nicht in ein Heim möchte, dann sollte man nichts unversucht lassen. Natürlich gibt es auch Fälle wo es einfach nicht geht, z.B. dauerhaft verwirrte Menschen, die auf die Straße laufen können. Menschen, die immer wieder laufen wollen, obwohl sie es nicht können und ständig fallen. Ich fühle auch nach fast 10 Jahren mit jedem mit, der in eine Einrichtung muss, obwohl er es nicht will und dort seinen Lebensabend verbringen muss. Selbst wenn es tatsächlich die einzige Möglichkeit ist, aber man entwurzelt die Menschen komplett aus ihrem bisherigen Leben und redetet ihnen den letzten Lebensabschnitt einfach nur schön. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Ps. Alles Gute
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Nele,
ich gehe dann mal nur auf Deine Fragen ein. Zitat:
Den Antrag auf (normale) Einstufung zur Pflege stellt dann der Betreuer. Mit dem Krankenhaussozialdienst musst natürlich Du Dich in Verbindung setzen und nötige Unterlagen zur Heimunterbringung anfordern. Mach Dir eine Liste was Du brauchst. Ich gehe jetzt einfach davon aus, das Du Dich persönlich auch von der Notwendigkeit der Heimunterbringung überzeugt hast und die Wohung Deines Betreuten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten natürlich gesehen hast. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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beide. Die ideal korrekte Vorgehensweise wäre grundsätzlich die, dass sich der Kliniksozialdienst darum kümmert (genauso wie es es zu tun hätte, wenn kein Betreuer bestellt wäre) und der Betrreuer dann - sofern der Betreute hierzu nicht mehr in der Lage ist - im Namen des Betreuten entscheidet bzw. die betr. Unterschriften tätigt. mfg |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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So ist es hier auch, Carlos. Die Einstufung wird direkt vom KH veranlasst und dem Sozialen Dienst.
Ich würde mir immer erst mal selbst ein Bild machen und mit dem Betreuten reden. Wenn man sieht und anhand der Gutachten/Befunde erkennen kann, dass eine Versorgung zu Hause nicht geht, dann sollte man das Heim in Betracht ziehen. Hatte auch so einen Betreuten. Dem ging es vor dem KH noch besser und als ich in die Wohnung kam, sah ich, dass er schon vor der Einlieferung total isoliert gelebt hat. Die Wohnung war voll mit alter Wäsche und er hat sich nur aus Dosen ernährt. Jetzt lebt er im Heim und wenn ich ihn besuche, sehe ich, dass es die richtige Entscheidung war. Man sollte immer im Einzelfall entscheiden und zwar mit dem Betreuten zusammen. Falls das noch geht... |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.12.2010
Ort: Höxter
Beiträge: 9
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Hallo
Ich bin der meinung das mann eine Pflegestufe immer gut gebrauchen kann. Viele Soziale-Dienste/Einrichtungen setzen das voraus. Das beste ist wenn das KH einen Eilantrag auf Pflegestufen festelung stelt bei der Krankenkasse die leitet das weiter zum MDK, der eine Pflegestufe auf Akten einsicht festlegt. Die wird meistens 1 sein. Nach 2-3 wochen kommt der MDK raus und macts sich selbst nen bild darüber welche Pflegestufe der Mann bekommt bzw. zusteht. Solte er Entlassen werden und du stellst fest das es zuhause nicht geht und stellst selbst einen antrag bei der kasse kommt der MDK erst 6-8 wochen später raus. Mir sagte neulich die Kankenkasse das ich keinen Eilantrag stellen könnte egal ob Sohn oder Betreuer. Darum wenns das KH macht haste in 2 Tagen die Pflegestufe, machste es später selbst mußt du mit 2 Monaten rechnen. wünsche dir alles gute volker |
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#9 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 26
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Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.
Ich mache das alles zum ersten Mal, hatte auch vorher keine ehrenamtlichen Betreuungen und keinerlei Erfahrungen im Umgang mit dem Gericht. Deshalb stelle ich manchmal ganz simple Fragen, über die andere bestimmt lachen werden. Leider kenne ich auch keinen anderen Berufsbetreuer, mit dem ich mich austauschen könnte. So muss ich allein zurecht kommen und werde es schon schaffen. Der Betreute kann definitiv nicht in seine Wohnung zurück, die hat er in den letzten 4 Jahren völlig zugemüllt, die ist unbewohnbar. Er ist trotz seiner 68 Jahre bettlägerig (hat die letzten Jahre zu Hause überwiegend im Bett verbracht), sich von Bier und Zigaretten ernährt. Durch das viele Liegen hat er mehrere Dekubiti, die schlecht zuheilen. Zudem hat seine Wohnung Ofenheizung. Er ist auch nicht der Typ, der allein lebensfähig ist. Nach dem Tod seiner Frau (keine Kinder) vor 5 Jahren hat er sich hängengelassen. Die einzige Lösung ist für mich ein Heim. Er will da natürlich nicht rein, aber einen anderen Ausweg sehe ich nicht. Er ist zudem sehr depresiv, hatte keinerlei Kontakte zu anderen Menschen, nur zu einem Nachbarn, der ihn mit Lebensmitteln versorgt hatte. Durch ihn kam es - leider viel zu spät - auch zur Krankenhauseinweisung. Ich habe die Befürchtung, in der zugemüllten Wohnung keine brauchbaren Unterlagen (Bank, Versicherung etc.) zu finden, gebe aber die Hoffung nicht auf. In den nächsten Tagen werde ich mehr wissen. Nochmals vielen, vielen Dank für Eure Antworten, Ihr habt mir geholfen. Ich wünsche noch angenehme Feiertage Nele Geändert von Liesetalle (25.12.2010 um 23:57 Uhr) |
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Nele,
ich befürchte Du musst Dir überlegen warum das Heim die einzige Lösung darstellen soll? Abgesehen vom Dekubitus (der behandelt werden könnte)und der depressiven Verstimmung (auch dagegen gäbe es Medikamente) spricht nichts dafür. Beim Sozialamt könnte man Kosten für die Wohnungsentrümpelung und Instandsetzung beantragen, ein Pflegedienst könnte ihn pflegerisch und hauswirtschaftlich versorgen. Eine zugemüllte Wohnung und Einzelgängertum sind keine zwingenden Gründe für die Heimaufnahme. Schau auch nochmal auf Tinas Beitrag dazu. Gegen seinen Willen kannst Du ihn nicht ins Heim bringen lassen, dazu bräuchtest Du einen gerichtlichen Beschluss und zuvor einen Unterbringungsantrag. Schöne Feiertage weiterhin, Grüsse. Michaela
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