Dies ist ein Beitrag zum Thema Anstalt macht was sie will im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe User
Hoffe doch sehr ihr könnt mir helfen.
Meine Mutter die seid März in Behandlung von Krebs ist, ...
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Gesperrt
Registriert seit: 22.12.2010
Ort: Höxter
Beiträge: 9
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Hallo liebe User
Hoffe doch sehr ihr könnt mir helfen. Meine Mutter die seid März in Behandlung von Krebs ist, wurde Anfang Dezember in eine geschlossene Einrichtung gebracht. Grund dafür war die gesundheitliche Lage da sie mittlerweile eine Hirnschädigung hat, und sich selbst in Gefahr bringt wegen mangelder Krankheit Einsicht. Die Einweisung kam von der zuständigen AG. Zur Info, Meine Mutter ist 49 Jahre alles fing an mit Lungenkrebs der streute jetzt sind Hirnmetastasen da mit Hirnschädigung (kein Kurzzeit Gedächtnis mehr, keine Orientierung mehr, keine krankheitseinsicht) Habe die Betreuung in allen Angelegenheiten, aber komme mit der Einrichtung nicht so klar. Sie hätte eigentlich 4-6 Wochen nach ihrem letzten KH Aufenthalt wieder vorgestellt werden müssen, zwecks CT und des weiteren Vorgehens der Therapie. Die jetzige Einrichtung verfügt über kein CT oder den passenden Ärzten für Krebs. Leider kann ich sie nicht pflegen, und habe ihr einen Heimplatz für Anfang Januar besorgt. Die gerichtliche Unterbringung geht auch bis anfang Januar. Jetzt mein Problem/e, wie gesagt haben die kein CT also müsste ein Transport zur Klinik erfolgen. Desweiterren müssten die Kosten der untersuchen von der Anstalt bezahlt werden. Habe denen jetzt schon Überweisungen vom Hausarzt vorgelegt damit es die Kasse übernimmt, aber sie weigern sich es dennoch zu tun. Mittlerweile hat die Oberärztin der Anstalt die Klinik soweit gebracht das die sagen solange meine Mutter sich nicht ändert (wegen der Krankheit Einsicht) würden sie die Behandlung abrechen. Die Anstalt sagte mir wenn ich doch nenn CT möchte sollte ich sie doch selber da hinbringen aber dang wäre sie endlassen und könnte nicht mehr zurück. Wegen den Medikamenten sprich Umstellung oder so, ist die Anstalt der Meinung das ihr Haus-Neurolge das im griff hätte. Der Gesundheitliche zustand meiner Mutter wird schlechter und alles was die machen ist sie ruhig zu stellen erst 2 mal 5mg Diazepam jetzt zum Glück nur noch morgen 2,5mg und abends 5mg. Mache mir echt sorgen, hab deshalb schon am Mittwoch unsern Hausarzt geschnappt und bin mit ihm zu meiner Mutter gefahren, natürlich ohne Anmeldung und Kittel. Das Ergebnis der illegalen untersuchen war Bronchitis sollte den Pflegekräften mitteilen dass sie acc 600 morgens und abends bekommen soll. Mann teilte mir mit da müsste erst die Ärztin drüber schauen. Gestern Morgen immer noch nichts bekommen oder gar eine Ärztin geschaut. Gestern Abend sagte Mann mir die Ärztin sagte es wäre nicht nötig, da ich schon so viel Ärger mit der Anstalt hatte ( 4 Wochen dauerte es bis der eilantrag auf pflegestufe gefaxt wurde) wurde ich doch sehr laut am Telefon, und siehe da nach Androhung mich ans AG zu wenden fanden sie nenn eintrag von der Ärztin das sie doch das acc 600 bekommen soll einmal mittags. Werde mir heute die Akte geben lassen mal schauen. So jetzt meine Frage: Da ich ja auch die Gesundheitsfürsorge hab in wie weit darf bzw. kann ich die Anstalt unter Druck setzen. Reicht es aus mit einer Ärztlichen Anweisung vom Hausarzt auf die Untersuchungen zu bestehen. Kann es sein das sie trotz Beschluss meine Mutter endlassen können? Also nach der Untersuchung? Ich danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe, und wünsche euch schöne Feiertage. |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Sehr komplex.....
eines lässt sich trotzdem herausstellen: Das Aufenthaltbestimmungsrecht liegt in diesem Sinne mit Sicherheit nicht bei den Ärzten der Einrichtung. Was die Behandlung angeht, kommt es auf das Rechtsverhältnis an, dass eingegangen wurde (Behandlungsvertrag). Ebenso auf die genaue "Funktion" der Einrichtung, in bestimmten Fällen ergibt sich eine Behandlungspflicht, etwa aus der Verpflichtung die regionale Versorgung zu gewährleisten. Da dieses alles unbekannt ist, fällt eine Antwort hier schwer. Insgesamt dürfte aber doch stark bezweifelt werden, dass eine "Anstalt" (es darf die Zugehörigkeit zur Psychiatrie vermutet werden?) das medizinisch indizierte "Setting" für eine eher doch schwerpunktmäßig onkologisch erkrankte Patientin sein dürfte. Bitte alle Unterlagen mal in Ruhe durchlesen und ggf. den fachanwaltlichen Rat bzw. auch den des Betreuungsgerichts (§1837 BGB) einholen. Vielleicht klärt sich dann einiges und man konstruktiver im Sinne der Betroffenen vorgehen. lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (25.12.2010 um 13:10 Uhr) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.12.2010
Ort: Höxter
Beiträge: 9
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Hallo nam
Danke für den Rat, leider ist da noch viel mehr im busch, und ja es ist eine Psychiatrie. Das AG hat die Einweisung angeordent, 5 stunden später hatte ic die Betreuung worauf das AG den unterbringungs Beschluss aufhob und in meinen namen neu aufsetzten mit 6 wochen gültigkeit. Leider ist das glaube doch schon eines der besten lösungen im mom da eine geschlossene Abteilung bei ihr von nöten ist. Alles was die behandelde Klinik und der Hausarzt haben möchten bzw. brauchen sind aktuelle CT Bilder, damit die Pillen angepast werden können. In dem letzten Neurologischen Gutachten was das AG anfertigen lies steht zum schluss folgender satz: Es soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es nicht darum geht ihren ursprünglichen Willen nicht zu respektieren, sondern ihr ein menschenwürdiges Leben bzw. Sterben zu ermöglichen. Also im klartext reden wir nur von Monaten, ich bin nicht auf weiterre behandlungen aus sprich chemo oder der gleichen aber mann kann doch verlangen das die Pillen angepasst werden. Leute mt einer kortison überdosis sehen nicht grad prall aus mit den dicken backen. Die Unterbringung sprich Anordnung beruht auf § 324 Abs.2 FamFG Dachte darüber nach Montag mit einem bericht vom Hausarzt zum AG zu gehen und fragen ob mann a was machen kann mit bezug auf § 1904 Abs.2 in verbindng mit Abs.4 Bleibt zu klären ob die wieder aufnahme erfolgen muß bis der Pflegeplatz frei wird. Schöne feiertage mit grüß volker |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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Hallo Volker,
das ist natürlich eine total schlimme Situation, für Deine Mutter in diesem Alter eine ca-Erkrankung im Endstadium und für Dich - ich nehme an die 80 hinter Deinem Namen bedeuted Geburtsjahr 1980 - dass Du verantwortlich ihre Versorgung gestalten sollst. Zitat:
Zitat:
aber warum nicht Hospiz oder Palliativversorgung per amb. Pflegedienst Zuhause????? Hattest Du keine Beratung beim Sozialdienst des Krankenhauses? Zitat:
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Zitat:
und ich versteh, dass Du überfordert bist Hol Deine Mutter nach Hause und lass sie noch ein paar halbwegs schöne Tage in ihrem gewohnten Umfeld, begleitet von Palliativcare und Hausarzt, haben Zitat:
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Liebe Grüße
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vielmals freundlich grüßend
Geändert von Same.Bro (25.12.2010 um 15:55 Uhr) |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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ach was mir noch einfällt:
Die häusliche Versorgung kann normalerweise innerhalb von ein bis zwei Tagen komplett durch einen Pflegedienst organisiert und übernommen werden..... Pflegebett, Klostuhl und sonstige Hilfsmittel kann u.U. bei Dringlichkeit innerhalb von Stunden über ein Sanitätshaus geliefert werden..... Mit all dem musst Du gar nichts mit zu tun haben.... Und für den Pflegedienst stehen ganz sicher über die Pflegeversicherung Mittel für Mehrfachanfahrten pro Tag zur Verfügung. Falls nicht, musst Du Widerspruch gegen die MDK-Einstufung einlegen. Wenn darüberhinaus mehr nötig ist, geht auch noch was über SGBV per hausärztl. Verordnung Liebe Grüße
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vielmals freundlich grüßend
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Volker
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Deine Mutter nicht mehr alzu lange zu leben und aufgrund ihrer Schädigungen auch des Hirnes ist eine Pflege nicht gerade leicht. Zumindest fühlst Du Dich damit überfordert. Es gibt den Vorschlag, Deine Mutter doch nach Hause zu holen, damit sie ihre letzten Tage wenigstens in Ruhe verbringen kann. Palliativmedizin und Pflege über eine Sozialstation als unterstützung und es könnte klappen. Eine andere Möglichkeit - sofern es wirklich schon so langsam dem Ende entgegen geht wäre ein Hospiz - sofern es eines in Deiner Nähe geben sollte. Das sind üblicherweise so eine Art Heime, in denen bis zum Ende gut gepflegt wird und man sich viel Mühe gibt, den Bewohnern den Abschied aus diesem Leben zu erleichtern. Wenn es das nicht las Heimeinrichtung gibt, so gibt es das vielleicht als ambulante Begleitung, die zusätzlich zur Sozialstation Unterstützung anbietet. Denk daran: Nicht nur Deine Mutter benötigt jetzt Unterstützung, sondern Du auch. Schließlich mußt Du mit dieser Situation ebenfalls klarkommen - und Du wirst hinterher alleine übrigbleiben. Da ist Hilfe, die diese Situation versteht nur gut. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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