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Schulden über Schulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden über Schulden im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine nächste Betreuung hat sich ergeben. Ich habe: Sorge für Gesundheit Rechts-Antrags-und Behördenangelegenheiten Vermögenssorge mit Ausnahme de Verwaltung der Girokonten ...


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Alt 27.12.2010, 16:59   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard Schulden über Schulden

Meine nächste Betreuung hat sich ergeben. Ich habe:
  • Sorge für Gesundheit
  • Rechts-Antrags-und Behördenangelegenheiten
  • Vermögenssorge mit Ausnahme de Verwaltung der Girokonten
Der Betreute hat offene Beträge beim Hauptzollamt und bei einer Krankenkasse, weil er in den 90er Jahren eine Firma hatte und keine AG-Anteile gezahlt hat. Da er selbst fast nicht mehr sehen kann, hat er die Briefe irgendwann einfach nicht mehr geöffnet, keine Anträge gestellt und so hat sich alles gestaut.
Ich habe jetzt erst mal Erweiterung auf Verwaltung Girokonten und Postangelegenheiten beantragt. Er kann die Post selbst nicht lesen und kann auch das Konto nicht überschauen.
Wie geht man bei sehr hohen Forderungen des Zolls und der Krankenkasse um? Strafantritt sollte schon stattfinden, jetzt wird aber die Haftunfähigkeit geprüft.

Habt Ihr nen Rat? Es sind insgesamt ca. 70 T€ Schulden...
Und der Mann lebt von Rente+Sozialhilfe(die ich noch beantragen muss). Derzeit ist er ohne Krankenversicherung und hat auch Mietrückstände.
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Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.
Bill Cosby

Newbie ist offline  
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Alt 27.12.2010, 18:42   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
Standard

Hi Newbie,

da fällt mir spontan nur die Privat-Insolvenz ein.... Bzw. zunächst mal die Eidesstattliche Versicherung und damit Offenlegung der aktuellen finanziellen Situation. Damit gewinnt man Zeit, da es bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens leider geraume Zeit dauern kann.

LG, Marion
Orion ist offline  
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Alt 27.12.2010, 20:25   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Hallo Newbie

Die Idee von Orion mit der Privatinsolvenz ist gut.
Deine Idee mit dem Beantragen der Grundsicherungsleistungen auch, aber vorsicht:
Wenn er keine Krankenversicherung hat, dann laß Dir ganz schnell vom Sozialamt bescheinigen, dass er von dort (noch) keine Leistungen bezieht, sonst gibt es Probleme mit der KV!
Die KV, in der der zuletzt versichert war, ist zuständig ihn auch wieder aufzunehmen. Sie kann sich aber darum drücken, wenn er zwischenzeitlich Transfergelder wie z.B. Grundsicherung erhalten hat. Dann muss nämlich die Kommune bezahlen, von der das Geld gekommen ist. In diesem Punkt hat der Gesetzgeber mal wieder Mut zur (Gesetzes-)Lücke bewiesen, weil er die KVen vor diesem Personenkreis - Armut macht krank und teuer... - von der Aufnahme bewahrt hat.
Möchte gerne mal wissen, wie teuer dieses Gesetz war, bzw. was da an Spenden geflossen ist...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.12.2010, 05:07   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin Zusammen!

Wie sieht es denn eigentlich in dieser krankenUNversicherten Zeit aus?...was passiert, wenn der Betreute heute noch zum Doc muss???

Lieben Gruß,

Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 28.12.2010, 05:20   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Tach Thorsten

in einem solchen Fall beantragt man beim Sozialamt Krankenhilfe:
Die Krankenhilfe der Sozialämter ist eine Leistung für nicht krankenversicherte Hilfesuchende, die die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht bezahlen können. Die Leistungen der Krankenhilfe entsprechen im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne der Krankenbehandlung. Krankenhilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Gesundheitshilfe.

Voraussetzungen:
Der Hilfesuchende erfüllt die Voraussetzungen zur Gesundheitshilfe

Ausländer im Sinne des § 23 SGB XII erhalten auch Krankenhilfe.


Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 28.12.2010, 06:06   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hllo Newbie,

als erstes: wie alt ist dein Betreuter denn? Davon würde ich die Insolvenzfrage abhängig machen, denn ab einem bestimmten Alter ist das in meinen Augen eine völlig unsinnige Anstrengung.

Was die Altlasten betrifft...wie lange kann er denn schon kaum sehen? Da könnte unter Umständen auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand greifen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.01.2011, 17:39   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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So, nach dem Trubel des Jahreswechsels melde ich mich zurück

Ich danke für die Hinweise! Das mit der KV habe ich zum Beispiel nicht gewusst. Der Betreute ist 62 Jahre, so dass ich nicht denke, dass eine Privatinsolvenz sinnvoll sein wird. Gesundheitlich ist er schwer angeschlagen. Das mit der extrem eingeschränkten Sehfähigkeit ist seit Anfang 2010. Einsetzen in den vorherigen Stand sieht da wohl auch schlecht aus.

Ich habe die Betreuung seit dem 22.12. und ehe ich alles gesichtet hatte, hatte das Sozialamt Ferien...jetzt muss ich bis zum 10.warten und dann loslegen
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Alt 02.01.2011, 17:41   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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@IMRE: Es wäre nett, wenn Du mir die §§ mitteilst, die das "erlauben" mit der KV.
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Alt 02.01.2011, 19:25   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Newbie,

folgendes würde ich nicht machen:
Zitat:
Ich habe die Betreuung seit dem 22.12. und ehe ich alles gesichtet hatte, hatte das Sozialamt Ferien...jetzt muss ich bis zum 10.warten und dann loslegen
Alle nötigen Anträge kannst Du zunächst formlos stellen, für den Leistungseintritt ist der Tag der Antragstellung massgeblich..... im Grunde hätte das -Ferien hin oder her- bereits im Dezember erfolgen sollen. Sollte ein Antrag der "falsche" sein ist es besser ihn zurück zu nehmen als ihn gar nicht zu stellen.

Gruss Michaela
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Alt 06.01.2011, 17:15   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
Standard

Der Antrag wurde bereits mündlich durch den Betreuten gestellt. Die Sache hat schon ein Aktenzeichen und ich habe mich beim Sozialamt per Fax auch im Dezember schon angezeigt, mit Hinweis auf die Antragstellung durch den Betreuten. Das heißt, das Amt wurde zu diesem Zeitpunkt (Oktober 2010) bereits in Kenntnis gesetzt. Habe mich vielleicht ein wenig umständlich ausgedrückt. Ich konnte wegen der Ferien einfach noch nicht vorsprechen bzw. irgend eine Auskunft bekommen.
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