Dies ist ein Beitrag zum Thema Organisation der ambulanten versorgung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
ich habe bei einer Betreuten u.a. die Aufgabenkreise "Gesundheitsfürsorge" und auch "Wohnungsangelegenheiten". Es ist aber "Organisation der ambulanten ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Guten Tag,
ich habe bei einer Betreuten u.a. die Aufgabenkreise "Gesundheitsfürsorge" und auch "Wohnungsangelegenheiten". Es ist aber "Organisation der ambulanten Versorgung" mit aufgeführt. Was versteht Ihr denn genau darunter? Schönen Tag noch und viele Grüße! Cinderella |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
z.B. die Beauftragung eines Pflegedienstes, der Nachbarschaftshilfe, "Essen auf Rädern", Ärzte und Therapeuten, die Hausbesuche machen (wohl dem, der hier rasch Jemanden findet...) oder sonstigen Stellen, die dem Wohl d. Betreuten dienen. mfg |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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... so einen Aufgabenkreis habe ich auch noch nicht gehört.
Das wird normalerweise von der Gesundheitssorge subsumiert. Doppelt gemoppelt ... Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
ich kenne den Aufgabenkreis auch. Da hat es der Richter wohl wieder ganz genau beschreiben wollen . ![]() Ich gehe auch davon aus das es um die Angelegenheiten geht die von Carlos bereits beschrieben wurden. Viel Spaß damit, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Zitat:
Ich glaub nicht, dass die Organisation der ambulanten Versorgung automatisch in der Gesundheitsfürsorge mit drin ist. Es geht ja nicht um die Entscheidung bzgl. medizinischer Maßnahmen, sondern viel mehr um (wie Carlos schon geschrieben hat) Organisation von z.B. Essen auf Rädern, Pflegediensten etc. - also um das Vorbereiten und ggf auch Abschliessen von Verträgen. Vielleicht war der Richter wieder übermütig, vielleicht hat er sich aber auch gedacht: Will ich den Betreuer mal nicht mit den ganzen Vermögensangelegenheiten überfrachten und nur in diesem Teilbereich Kompetenzen geben. Wenn der Betreute die Dienste dann nicht bezahlen will, gibt es natürlich zusätzliche Probleme - vielleicht aber auch nicht. (Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ich sehr dankbar war, mich nicht auch noch um das Geld kümmern zu müssen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Du willst doch die Organisation des Pflegedienstes nicht wirklich in die Vermögenssorge stecken ? - zumindest kann man dies bei deinem Verweis auf Vertragsabschlüsse unterstellen. Die Organisation des Pflegedienstes ist eindeutig ne Abwendung gesundheitlicher Gefährdung - sprich Personensorge. Im Übrigen s. auch hier: "Gespräche mit ... Pflegepersonal ... sowie Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes ... sind im Rahmen des Aufgabenkreises Gesundheitsfürsorge ... " Quelle: Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (30.12.2010 um 18:33 Uhr) |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Im Grunde ist eigentlich nur eine Putzkraft notwenig, weil meine Betreute sonst soweit alles noch selbst hinbekommt. Aber die würde ich unter Wohnungsangelegenheiten einordnen. Oder war das vielleicht vom Richter vorsorglich eingerichtet, falls sie tatsächlich einen Pflegedienst brauchen sollte, oder Essen auf Rädern. Könnte das sein, dass der Aufgabenbereich vorsorglich eingerichtet ist? Einen Guten Rutsch wünsche ich Allen!!! ![]() LG Cinderella |
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#10 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Zitat:
habe ich nicht vor. Habe ja schließlich selber für einen Betreuten den Pflegedienst organisiert, ohne die Vermögenssorge zu haben. Ich könnte es aber auch mit der Vermögenssorge, ohne die Gesundheitssorge zu haben... ... die von Cinderella beschriebene Putztruppe gehört allerdings wirklich nicht in die Gesundheitssorge (so verseucht dreckig wird es dort hoffentlich nicht sein...). Deshalb paßt der Bereich Organisation von amb. Hilfen vielleicht doch ganz gut. Apropos "gut": Kommt gut ins neue Jahr und schlampert nicht so mit dem Schampus Bis denn Imre
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