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Organisation der ambulanten versorgung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Organisation der ambulanten versorgung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag, ich habe bei einer Betreuten u.a. die Aufgabenkreise "Gesundheitsfürsorge" und auch "Wohnungsangelegenheiten". Es ist aber "Organisation der ambulanten ...


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Alt 30.12.2010, 11:20   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard Organisation der ambulanten versorgung

Guten Tag,
ich habe bei einer Betreuten u.a. die Aufgabenkreise "Gesundheitsfürsorge" und auch "Wohnungsangelegenheiten". Es ist aber "Organisation der ambulanten Versorgung" mit aufgeführt. Was versteht Ihr denn genau darunter?
Schönen Tag noch und viele Grüße!
Cinderella
Cinderella ist offline  
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Alt 30.12.2010, 12:59   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

z.B. die Beauftragung eines Pflegedienstes, der Nachbarschaftshilfe, "Essen auf Rädern", Ärzte und Therapeuten, die Hausbesuche machen (wohl dem, der hier rasch Jemanden findet...) oder sonstigen Stellen, die dem Wohl d. Betreuten dienen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 30.12.2010, 13:20   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

... so einen Aufgabenkreis habe ich auch noch nicht gehört.
Das wird normalerweise von der Gesundheitssorge subsumiert.
Doppelt gemoppelt ...

Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon

R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 30.12.2010, 14:05   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Cinderella Beitrag anzeigen
Es ist aber "Organisation der ambulanten Versorgung" mit aufgeführt. Was versteht Ihr denn genau darunter?
Hallo Cinderella,

ich kenne den Aufgabenkreis auch. Da hat es der Richter wohl wieder ganz genau beschreiben wollen .
Ich gehe auch davon aus das es um die Angelegenheiten geht die von Carlos bereits beschrieben wurden.

Viel Spaß damit,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 30.12.2010, 17:17   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Zitat:
Zitat von Cinderella Beitrag anzeigen
Guten Tag,
ich habe bei einer Betreuten u.a. die Aufgabenkreise "Gesundheitsfürsorge" und auch "Wohnungsangelegenheiten". Es ist aber "Organisation der ambulanten Versorgung" mit aufgeführt. ...
Moin Moin

Ich glaub nicht, dass die Organisation der ambulanten Versorgung automatisch in der Gesundheitsfürsorge mit drin ist. Es geht ja nicht um die Entscheidung bzgl. medizinischer Maßnahmen, sondern viel mehr um (wie Carlos schon geschrieben hat) Organisation von z.B. Essen auf Rädern, Pflegediensten etc. - also um das Vorbereiten und ggf auch Abschliessen von Verträgen.

Vielleicht war der Richter wieder übermütig, vielleicht hat er sich aber auch gedacht: Will ich den Betreuer mal nicht mit den ganzen Vermögensangelegenheiten überfrachten und nur in diesem Teilbereich Kompetenzen geben. Wenn der Betreute die Dienste dann nicht bezahlen will, gibt es natürlich zusätzliche Probleme - vielleicht aber auch nicht. (Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ich sehr dankbar war, mich nicht auch noch um das Geld kümmern zu müssen...

MfG

Imre
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.12.2010, 17:55   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
... so einen Aufgabenkreis habe ich auch noch nicht gehört.
Das wird normalerweise von der Gesundheitssorge subsumiert.
Doppelt gemoppelt ...

Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon

R
ich schon, ab und an stehts drin, meistens nicht aber so oder so- ich organisiere natürlich.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.12.2010, 18:30   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ich glaub nicht, dass die Organisation der ambulanten Versorgung automatisch in der Gesundheitsfürsorge mit drin ist. Es geht ja nicht um die Entscheidung bzgl. medizinischer Maßnahmen, sondern viel mehr um (wie Carlos schon geschrieben hat) Organisation von z.B. Essen auf Rädern, Pflegediensten etc. - also um das Vorbereiten und ggf auch Abschliessen von Verträgen.
Hallo Imre

Du willst doch die Organisation des Pflegedienstes nicht wirklich in die Vermögenssorge stecken ? - zumindest kann man dies bei deinem Verweis auf Vertragsabschlüsse unterstellen.

Die Organisation des Pflegedienstes ist eindeutig ne Abwendung gesundheitlicher Gefährdung - sprich Personensorge.
Im Übrigen s. auch hier:
"Gespräche mit ... Pflegepersonal ... sowie Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes ... sind im Rahmen des Aufgabenkreises Gesundheitsfürsorge ... "

Quelle: Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gr. Rudi
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Geändert von Rudi (30.12.2010 um 18:33 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 30.12.2010, 23:25   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
ich schon, ab und an stehts drin, meistens nicht aber so oder so- ich organisiere natürlich.

Gruss Michaela
Ist bei mir genauso.

Manchmal scheinen die Aufgabenkreise wohl doch nicht so eindeutig zu sein, deshalb geht man lieber auf Nummer sicher?
Tina L. ist offline  
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Alt 31.12.2010, 11:09   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard

Vielen Dank für Eure Antworten.
Im Grunde ist eigentlich nur eine Putzkraft notwenig, weil meine Betreute sonst soweit alles noch selbst hinbekommt. Aber die würde ich unter Wohnungsangelegenheiten einordnen. Oder war das vielleicht vom Richter vorsorglich eingerichtet, falls sie tatsächlich einen Pflegedienst brauchen sollte, oder Essen auf Rädern. Könnte das sein, dass der Aufgabenbereich vorsorglich eingerichtet ist?
Einen Guten Rutsch wünsche ich Allen!!!
LG
Cinderella
Cinderella ist offline  
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Alt 31.12.2010, 13:54   #10
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Hallo Imre

Du willst doch die Organisation des Pflegedienstes nicht wirklich in die Vermögenssorge stecken ? - zumindest kann man dies bei deinem Verweis auf Vertragsabschlüsse unterstellen.

Gr. Rudi
Nee, Rudi

habe ich nicht vor.
Habe ja schließlich selber für einen Betreuten den Pflegedienst organisiert, ohne die Vermögenssorge zu haben. Ich könnte es aber auch mit der Vermögenssorge, ohne die Gesundheitssorge zu haben...

... die von Cinderella beschriebene Putztruppe gehört allerdings wirklich nicht in die Gesundheitssorge (so verseucht dreckig wird es dort hoffentlich nicht sein...). Deshalb paßt der Bereich Organisation von amb. Hilfen vielleicht doch ganz gut.

Apropos "gut":

Kommt gut ins neue Jahr
und schlampert nicht so mit dem Schampus

Bis denn

Imre
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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