Dies ist ein Beitrag zum Thema Weihnachtskarte im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und Schönes Neues Jahr wünsche ich allen Forenteilnehmer(innen),
ich habe meiner Mutter die von einem Familienmitglied betreut wird eine ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Hallo und Schönes Neues Jahr wünsche ich allen Forenteilnehmer(innen),
ich habe meiner Mutter die von einem Familienmitglied betreut wird eine Weihnachtskarte geschrieben, direkt ins Heim. Nun bekomme ich eine Mail von ihrer Betreuerin, dass ich die Post im verschlossenen Umschlag an sie schicken soll, mit Adressatvermerk, sodass sie diese weiterleiten kann. Im heim könne sie nicht garantieren, dass die Post an meine Mutter weitergegen werde. Die BBetreuerin (Vorgängerin des Familienmitgliedes hat das nie verlangt. Ich habe vor meine Post weiterhin , offen (besonders bei Postkarten) direkt an meine Mutter zu schicken . Wie ist denn die Erlaubnis gemeint, die besagt, dass Betreuer Postbevollmächtigte ihrer zu Betreuenden sind. Mache ich mich strafbar, wenn an der alten Regelung festhalte? Das ist meine Mutter. Vielen Dank für Eure Antworten Nora |
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#2 | |||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
meine unverbindliche Meinung hierzu: Betreute Personen dürfen (natürlich) grundsätzlich eigenständig Briefe oder Telefonate versenden und empfangen. Bei Vorliegen bestimmter Situationen - z.B. wenn davon auszugehen ist, dass eingehende Briefe eine besondere Belastung für d. Betreuten darstellen - kann einem Betreuer die Postkontrolle eingeräumt werden. Das o.g. Beispiel erscheint mir etwas suspekt. Wenn die Betreuerin sowieso die Postkarte an die Mutter weiterleiten will, warum sollte es dann nicht möglich sein, dass diese die Post direkt erhält. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Frage doch mal die Betreuerin, warum dieses Postwirrwarr existiert. Irgend jemand muss hier ja was entsprechendes veranlasst haben. Sollte man Dir keine plausible Auskunft geben, dann wende Dich an das Betreuungsgericht - mit dem Anliegen, dass man Deiner Mutter die Post verwehrt. mfg |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Ich danke Dir.
Also werde ich wie gehabt weitermachen. |
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Nora,
wie du schreibst hat die Betreuerin den Aufgabenkreis Postangelegenheiten. In der Regel betrifft diese damit alle Post außer den erkennbar privaten Schreiben. ( Postkarte o.ä.) Jetzt ist natürlich die Frage wie das Heim es regelt, ob einfach alle eingehende Post an die Betreuerin weitergeleitet wird oder ob nur erkennbar nicht private Schreiben an den Betreuer weitergeleitet werden. Wenn ein Nachsendeantrag besteht wird sowieso grundsätzlich alle Post durch die Post an den Betreuer weitergeleitet, da hier keine Sortierung nach privat oder Behördenpost stattfindet. Ich finde es eher ein nettes Angebot der Betreuerin das sie die Karte im Umschlag weiterleitet, damit wären deine Schreiben auch nicht allen zugänglich. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Ich weiß nicht. Mir erscheint die Sache merkwürdig.
Bis jetzt gab es nie Probleme mit dem Heim, meine Post an meine Mutter ist immer angekommen. |
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#6 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Nora,
da es sich um ein Familienmitglied als Betreuer handelt solltest du vielleicht einfach mal nachfragen was es damit auf sich hat. Wie und warum ein Betreuer handelt wirst du sicher nicht über das Forum erfahren. Gruß, Andreas
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#7 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
![]() Zitat:
Ich will der betreuenden Schwester ja nicht unterstellen, diesen Weihnachtsgruss aufgrund von sachdienlichen Umständen erst nach Ostern weiterleiten zu können, aber es könnte sein, dass der Hinweis auf dieses gesetzliche unbedingte Weiterleitungsmonopol eine ->Botschaft<- an Dich sein soll. |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Ja, vielleicht, vielleicht auch nicht . Und die evtl. Botschaft ist auch nicht klar.
Die Weihnachtskarte ist längst bei meiner Mutter angekommen. ![]() Thanks für Eure Antworten Geändert von Nora (04.01.2011 um 11:52 Uhr) |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Naja, wenn Du an den sachdienlichen Sachzwang glaubst, dann bleibst Du wohl glücklich. Handwerker, die Interesse an einem Auftrag haben, kennen das Wort Sachzwang nicht. Wenn Du den (unnachvollziehbaren) Sachzwang Umweg über die betreuende Schwester nachvollziehen kannst, dann siehe oben.
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Natürlich glaube ich nicht an den Sachzwang. Andernfalls hätte ich mich nicht an das Forum gewendet. Ich wollte nur wissen, wie die rechtliche Situation ist. Und die ist von Carlos gut beantwortet worden.
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