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Weihnachtskarte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Weihnachtskarte im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und Schönes Neues Jahr wünsche ich allen Forenteilnehmer(innen), ich habe meiner Mutter die von einem Familienmitglied betreut wird eine ...


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Alt 03.01.2011, 14:22   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard Weihnachtskarte

Hallo und Schönes Neues Jahr wünsche ich allen Forenteilnehmer(innen),


ich habe meiner Mutter die von einem Familienmitglied betreut wird eine Weihnachtskarte geschrieben, direkt ins Heim. Nun bekomme ich eine Mail von ihrer Betreuerin, dass ich die Post im verschlossenen Umschlag an sie schicken soll, mit Adressatvermerk, sodass sie diese weiterleiten kann. Im heim könne sie nicht garantieren, dass die Post an meine Mutter weitergegen werde. Die BBetreuerin (Vorgängerin des Familienmitgliedes hat das nie verlangt.
Ich habe vor meine Post weiterhin , offen (besonders bei Postkarten) direkt an meine Mutter zu schicken .
Wie ist denn die Erlaubnis gemeint, die besagt, dass Betreuer Postbevollmächtigte ihrer zu Betreuenden sind.
Mache ich mich strafbar, wenn an der alten Regelung festhalte?
Das ist meine Mutter.


Vielen Dank für Eure Antworten

Nora
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Alt 03.01.2011, 15:35   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

meine unverbindliche Meinung hierzu:


Betreute Personen dürfen (natürlich) grundsätzlich eigenständig Briefe oder Telefonate versenden und empfangen.

Bei Vorliegen bestimmter Situationen - z.B. wenn davon auszugehen ist, dass eingehende Briefe eine besondere Belastung für d. Betreuten darstellen - kann einem Betreuer die Postkontrolle eingeräumt werden.

Das o.g. Beispiel erscheint mir etwas suspekt.
Wenn die Betreuerin sowieso die Postkarte an die Mutter weiterleiten will, warum sollte es dann nicht möglich sein, dass diese die Post direkt erhält.

Zitat:
Die BBetreuerin (Vorgängerin des Familienmitgliedes hat das nie verlangt.
Eben. Warum auch? Oder sorgt die Post für Unwohl bei der Betreuten?

Zitat:
Im heim könne sie nicht garantieren, dass die Post an meine Mutter weitergegen werde.
Hm?

Zitat:
Mache ich mich strafbar, wenn an der alten Regelung festhalte?
Nein. Du kannst schreiben wem und so oft Du willst.

Frage doch mal die Betreuerin, warum
dieses Postwirrwarr existiert. Irgend jemand muss hier ja was entsprechendes veranlasst haben.

Sollte man Dir keine plausible Auskunft geben, dann wende Dich an das Betreuungsgericht - mit dem Anliegen, dass man Deiner Mutter die Post verwehrt.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 03.01.2011, 15:45   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Ich danke Dir.
Also werde ich wie gehabt weitermachen.
Nora ist offline  
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Alt 03.01.2011, 16:01   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

HAllo Nora,

wie du schreibst hat die Betreuerin den Aufgabenkreis Postangelegenheiten.
In der Regel betrifft diese damit alle Post außer den erkennbar privaten Schreiben. ( Postkarte o.ä.)

Jetzt ist natürlich die Frage wie das Heim es regelt, ob einfach alle eingehende Post an die Betreuerin weitergeleitet wird oder ob nur erkennbar nicht private Schreiben an den Betreuer weitergeleitet werden.
Wenn ein Nachsendeantrag besteht wird sowieso grundsätzlich alle Post durch die Post an den Betreuer weitergeleitet, da hier keine Sortierung nach privat oder Behördenpost stattfindet.

Ich finde es eher ein nettes Angebot der Betreuerin das sie die Karte im Umschlag weiterleitet, damit wären deine Schreiben auch nicht allen zugänglich.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 03.01.2011, 17:02   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Ich weiß nicht. Mir erscheint die Sache merkwürdig.
Bis jetzt gab es nie Probleme mit dem Heim, meine Post an meine Mutter ist immer angekommen.
Nora ist offline  
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Alt 03.01.2011, 17:15   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

HAllo Nora,
da es sich um ein Familienmitglied als Betreuer handelt solltest du vielleicht einfach mal nachfragen was es damit auf sich hat. Wie und warum ein Betreuer handelt wirst du sicher nicht über das Forum erfahren.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 03.01.2011, 20:10   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
vor längerer Zeit habe ich von meiner Mutter die jetzt von meiner Schwester betreut wird berichtet. [...] Während des Besuchs erzählte sie ihm, dass meine Schwester ein anderes Senioreheim für sie ausgesucht hätte, die genaue Adresse wußte sie nicht.
Ich habe nun meine Schwester mehrmals angemailt mir die Adresse mitzuteilen.
Leider ohne Rückmeldung.
Kombiniere...
Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
ich habe meiner Mutter die von einem Familienmitglied betreut wird eine Weihnachtskarte geschrieben, direkt ins Heim. Nun bekomme ich eine Mail von ihrer Betreuerin, dass ich die Post im verschlossenen Umschlag an sie schicken soll, mit Adressatvermerk, sodass sie diese weiterleiten kann. Im heim könne sie nicht garantieren, dass die Post an meine Mutter weitergegen werde. Die BBetreuerin (Vorgängerin des Familienmitgliedes hat das nie verlangt.
Vom gefühlten Recht her gesehen, darf das die Betreuerin wahrscheinlich, weil es zumindest hypothetische Umstände geben könnte, die dagegen sprechen, dass die Betreute emotionale (oder überhaupt) Post empfängt. Hier wird aber ein organisatorisches Problem dargestellt. Natürlich kann es auch Heime geben, die dieses organisatorische Problem haben, da das Pflegepersonal sowieso arbeitsmässig stark belastet ist. Aber es gibt auch die Erfahrung, dass auch Betreuer nur sehr wenig Zeit für ihre Betreuten aufgrund hoher Arbeitsbelastung und allem hat.

Ich will der betreuenden Schwester ja nicht unterstellen, diesen Weihnachtsgruss aufgrund von sachdienlichen Umständen erst nach Ostern weiterleiten zu können, aber es könnte sein, dass der Hinweis auf dieses gesetzliche unbedingte Weiterleitungsmonopol eine ->Botschaft<- an Dich sein soll.
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 04.01.2011, 11:43   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Ja, vielleicht, vielleicht auch nicht . Und die evtl. Botschaft ist auch nicht klar.
Die Weihnachtskarte ist längst bei meiner Mutter angekommen.

Thanks für Eure Antworten

Geändert von Nora (04.01.2011 um 11:52 Uhr)
Nora ist offline  
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Alt 04.01.2011, 20:10   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Naja, wenn Du an den sachdienlichen Sachzwang glaubst, dann bleibst Du wohl glücklich. Handwerker, die Interesse an einem Auftrag haben, kennen das Wort Sachzwang nicht. Wenn Du den (unnachvollziehbaren) Sachzwang Umweg über die betreuende Schwester nachvollziehen kannst, dann siehe oben.
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 05.01.2011, 08:10   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Natürlich glaube ich nicht an den Sachzwang. Andernfalls hätte ich mich nicht an das Forum gewendet. Ich wollte nur wissen, wie die rechtliche Situation ist. Und die ist von Carlos gut beantwortet worden.
Nora ist offline  
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