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Hauskauf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 04.01.2011, 15:56   #1
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Registriert seit: 26.12.2010
Beiträge: 1
Standard Hauskauf

Schönen guten Tag,

ich habe ein umfangreiches Problem und hoffe, dass mir hier Jemand Rat geben kann. Ich muss weit ausholen..
Ich bin Rollstuhlfahrer – MS mit chronisch progrientem Verlauf. Die Treppe unseres gemieteten Hauses komme ich nur noch gelegentlich rauf. Es muss also eine räumliche Veränderung her. Seit vergangenem April steht nun ein Wunschobjekt leer, dass der bisherige Bewohner wahnsinnig gern an mich/uns verkaufen möchte. Und nun kommt das Problem.
Durch diverse Todesfälle (erst Sohn dann Frau) des Eigentümers stehen nun zwei Enkel mit je 1/8 Anteil mit im Grundbuch. Der Enkelsohn ist autistisch und wird bislang von seiner Mutter betreut. Die beiden „Kinder“ (21 und 19) wohnen mit ihrer Mutter in dem vom Vater geerbten Haus (Mutter 1/2, Kinder je ¼ Eigentum). Der autistische Sohn müsste längst in einer geeigneten Einrichtung leben, was von seiner Mutter abgelehnt wird. Die Mutter/Betreuerin lebt von Sozialhilfe. Sie weigert sich, für den betreuten Sohn dem Hausverkauf von Opa zuzustimmen, da sie hofft, dass die Kinder das Haus schnellstmöglich erben und sie dort wohnen kann – so hat sie mir gesagt. Sie selbst hat keine finanzielle Möglichkeit, das Haus zu kaufen. Opa/Schwiegervater ist verständlicherweise total entsetzt von diesem Verhalten, wohnt nun in einer Seniorenresidenz, lässt das Haus leerstehen und hat seit einiger Zeit einen RA beschäftigt, der den Verkauf ermöglichen soll. Ein vereidigter Sachverständiger hat das Haus inzwischen begutachtet – unverständlich, aber die betreuende Mutter hat dies offensichtlich sogar in Auftrag gegeben, das ist nun 14 Wochen her.
Das Vormundschaftsgericht scheint extrem überlastet, arbeitet jedenfalls sehr langsam. Ich möchte schrecklich gern endlich ebenerdig wohnen – in eben diesem Haus. Ich muss dazu sagen, dass wir sehr ländlich wohnen und keine Alternativen in der Gegend rum stehen 
Macht es Sinn, persönlich in der Sache beim Vormundschaftsgericht vorstellig zu werden oder wäre das eher schädlich? Der letzte Stand ist, dass ein Ersatzbetreuer für diese Angelegenheit bestellt werden soll – aber wie lange wird das wieder dauern? Zudem steht das Haus im Winter leer, was für die Warmluftheizung nicht wirklich vorteilhaft sein kann.
Wäre es eventuell sogar möglich, schon jetzt mit Einverständnis des ¾-Eigentümers in das Haus einzuziehen? Vielen Dank fürs geduldige Lesen und eine Antwort.
sonne40 ist offline  
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Alt 04.01.2011, 17:54   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Sonne40,
also ich probier mal die Kurzversion.

Du willst ein Haus kaufen welches einer Erbengemeinschaft gehört, wobei für einen Teil der Eigentümer auch noch ein Betreuungsverfahren läuft und die Eigentümer sich uneinig sind.
Find ich ne Spitzenidee.

Zitat:
Macht es Sinn, persönlich in der Sache beim Vormundschaftsgericht vorstellig zu werden oder wäre das eher schädlich?
Wozu soll das gut sein, es geht in der Angelegenheit nicht um dein Wohlbefinden sondern um eine betreuungsrechtliche Regelung. Das du es eilig hast spielt in der Angelegenheit keine Rolle.

Zitat:
Der letzte Stand ist, dass ein Ersatzbetreuer für diese Angelegenheit bestellt werden soll – aber wie lange wird das wieder dauern?
Das klingt schon passend da ja die Rechte des Betreuten vertreten werden müssen und die Mutter ja wohl ein Eigeninteresse hat. Das ganze kann dauern. Richte dich mal auf 2-10 Monate ein.

Zitat:
Ein vereidigter Sachverständiger hat das Haus inzwischen begutachtet – unverständlich, aber die betreuende Mutter hat dies offensichtlich sogar in Auftrag gegeben, das ist nun 14 Wochen her.
Auch das ist eine Voraussetzung für eine gerichtliche Genehmigung des Verkaufs, wenn die Betreuerin verkauft. Da scheint ja doch schon ein bißchen Bewegung in der Sache zu sein.

Zitat:
Wäre es eventuell sogar möglich, schon jetzt mit Einverständnis des ¾-Eigentümers in das Haus einzuziehen?
Ob das so sinnvoll wäre kann ich jetzt nicht definitiv beantworten, mit der Frage wärst du wahrscheinlich gut in einem juristischen oder Mietrechts Forum beraten.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 04.01.2011, 18:05   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Sonne

Ganz kurz vorneweg: Es lohnt sich nicht, selber zum Gericht zu gehen und da das Chaos noch zuvergrößern. Das wäre unweigerlich der Erfolg. Und wahrscheinlich sogar der einzige.
Gerichte arbeiten unterschiedlich schnell und werden nicht dadurch flotter, dass man da als jemand der vielleicht ein Interesse, aber kein Mitspracherecht hat, etwas möchte. In Ihrer Betreuung haben Sie ein Mitspracherecht, logo. Aber was den Verkauf des Hauses angeht nicht, sofern sie nicht Eigentümer sind.
Hier haben nur die Eigentümer bzw. deren Sorgeberechtigte oder Betreuer etwas zum melden. Deren Interessen sind unterschiedlich und gehen eventuelle Käufer in spe erst mal nix an.
Für Sie als Kaufinteressent ist das absolut obernervig, aber erst mal nicht zu ändern.

Was Sie bzw. Ihr Betreuer erst mal anleiern könnte, ist mit dem Eigentümer einen Mietvertrag (oder vielleicht sogar einen Mietkauf-Vertag aushandeln. Die Eigentümer sollte - sofern sie nicht völlig frei von Immobilienkenntnissen sind - wissen, dass ein Leerstand einer Immobilie den Wert deutlich senkt, insbesondere, wenn die Hütte im Winter Schaden nimmt.
Eine leerstehende Immobilie kann zwar ggf. besser Verkauft werden, aber nur dann, wenn sie nicht lange leersteht oder gerade geräumt ist. Langer Leerstand schadet der Bausubstanz meistens mehr, als pflegliches Bewohnen.

Wg. eines eventuellen Mietvertrages sind nur die aktuellen Eigentümer gefragt - und nicht diejenigen, die auf das schnelle Ableben von Opa hoffen, um sich die Hütte evtl. selbst unter den Nagel reißen zu können. Da ist die Diskussionsrunde schon mal kleiner - und vielleicht auch kompetenter...

Viel Glück und - wird bestimmt notwendig sein - Geduld
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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