Dies ist ein Beitrag zum Thema Karte sperren im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe eine Betreute,die sich regelmäßig in finanzielle Schwierigkeiten begibt,weil sie ihr Geld innerhalb einer Woche ausgibt.Sie ist stark alkoholkrank,aber ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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Ich habe eine Betreute,die sich regelmäßig in finanzielle Schwierigkeiten begibt,weil sie ihr Geld innerhalb einer Woche ausgibt.Sie ist stark alkoholkrank,aber noch geschäftsfähig.
Vereinbarungen ,die ich mit ihr getroffen habe ,hält sie nicht ein. Kann ich ihre Karte sperren lassen oder ihr die Karte abnehmen und ihr dann das Geld wöchentlich einteilen? Brauche ich dafür die Genehmigung vom Gericht? Sie würde sich wahrscheinlich freiwillig darauf einlassen. |
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#2 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallo Mirsarda!
Zitat:
Thorsten
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Geändert von Superthor! (07.01.2011 um 08:46 Uhr) |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hi mirsarda,
falls Deine Betreute sich wirklich darauf einlässt, versuch es doch mal so, wie ich es mit einem Betreuten handhabe. Bei dem Betreuten habe ich u.a. die Vermögenssorge, er bezieht Leistungen nach SGB XII und wohnt in einer eigenen Wohnung. Wir haben ein HHG/TG von € 50,-- pro Woche vereinbart, das er selbst bei der Bank abhebt. Wir waren zusammen bei der Bank und haben dort hinterlegt, dass ihm nicht mehr als diese Summe ausgezahlt wird, bei höherem Bedarf, z.B. für Anschaffungen, muss ich ihn dann allerdings jeweils begleiten, damit das Geld entsprechend ausgezahlt wird. Klappt natürlich nur, da er das Geld am Schalter abholt und nicht aus dem Automaten zieht... Ich weiß nicht, ob das Einrichten eines Limits bei einer Karte überhaupt möglich wäre? Ihm gibt es jedenfalls das Gefühl der Eigenverantwortlichkeit und er muss nicht "antanzen", um das Geld von mir zu erhalten. Ist vielleicht einen Versuch wert, das mit Deiner Betreuten auch mal zu probieren. LG, Marion
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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ich habe nun mit der zuständigen Rechtspflegerin gesprochen.Sie sagte mir ich soll einen Einwilligungsvorbehalt beantragen.Dann darf die Bank der Betreuten kein Geld mehr auszahlen,bzw. nur soviel wie genehmigt.
Das werde ich wahrscheinlich auch tun. |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Mirsada
Zitat:
Es gibt immer wieder Betreute, die geschäftsfähig sind, aber ihr Geld verballern und trotzdem auf die volle Handlungsfreiheit bestehen. Das macht natürlich Arbeit und kostet nerven. Ich habe aktuell auch einen Betreuten, der darauf besteht, seine Kontokarte zu bekommen (ich habe sie mehrfach von ihm bekommen und in diesen Zeiten den Kontostand sanieren dürfen). Absprachen wie: lass es uns mit einem zweiten Konto für das Verfügungsgeld versuchen oder "nicht jede Zigarette mit Karte bezahlen" haben einfach nicht hingehauen. Deshalb habe ich jetzt den Betreuten ein Protokoll unterschreiben lassen, in dem drinsteht, was gelaufen ist, dass er jetzt wieder seine Kontokarte bekommt, dass er mich entlastet bzgl. der Kartenbezahlungen und das er auf die Risiken seines Handelns (inkl. Einwilligungsvorbehalt wenn's schiefgeht). Das Protokoll zur Kenntnis ans Gericht - und wenn alle Stricke reißen gibt es halt einen Einwilligungsvorbehalt. Peng. Wenn der Betreute aber wider Erwarten ordentlich mit seinem Geld umgeht, dann kann die Vermögenssorge auch aufgehoben werden. Auf diese Möglichkeit habe ich ihn auch hingewiesen. Jetzt hat er einen Ansporn und ich lasse mich überraschen. (So etwas kann durchaus auch gut ausgehen - und die Chance soll er haben) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Dann folgt daraus, dass er mit dem Nicht-Geld auch nicht ordentlich umgeht (umgehen kann). Quod erat demonstrandum. Das was für den Betreuungsvorwand zu beweisen war. Eigentlich brauche ich ja gar kein Geld, also brauche ich auch keine Bank. Wenn die Betreuung und damit die Vermögenssorge aufgehoben werden würde, wieso sollte ich dann noch ordentlich mit meinem Geld umgehen wollen? Nach diesem Kulturschock, wiederum frei über Geld verfügen zu können. Tut mir sorry, wenn ich kein Fall bin und nach den für Betreuer bequemen Fallgesetzen funktioniere. Wenn mir das Geld seit einem Jahr weggenommen wurde, dann ist es lediglich eine Interpretationssache, darin keine Straftat zu sehen. |
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#7 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
kannst du mal aufhören immer deine persönliche Geschichte in alle möglichen Threads zu verbreiten. Es nervt allmählich, Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#8 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Zitat:
Je nach dem, wie Betreute mit Geld umgehen bzw. umgehen können und tun, ist es gelegentlich weder eine Interpretationssache noch eine Straftat, sondern einfache Notwendigkeit, ihm das Geld vorzuenthalten... MfG Imre
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