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Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Kollegen, habe da mal 2 Frage und hoffe dass Ihr mir diese beantworten könnt. 1. Bin gerade dabei ...


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Alt 10.01.2011, 08:04   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
Standard Vermögensverzeichnis

Hallo liebe Kollegen,

habe da mal 2 Frage und hoffe dass Ihr mir diese beantworten könnt.

1. Bin gerade dabei ein Vermögensverzeichnis für einen Betreuungsfall zu erstellen. Nun verhält es sich aber so, dass verschiedene Dinge gemeinsamer Besitz mit der Ehefrau sind (Haus, Hypothekenschulden, usw.), wie gebt Ihr das im Vermögensverzeichnis an? Eine besonderheit ist noch das Girokonto. Hier geht auch noch das Arbeitslosengeld des Sohnes ein.

2. Der Betroffene ist zur Zeit noch in Reha und so wie es aussieht kann er wohl nicht mehr zuhause leben, bzw. gepflegt werden. Muss ich den Notar über die Änderung des Aufenthalts nur imformieren oder benötige ich seine Zustimmung?

Danke für die Hilfe!!
Steffenji ist offline  
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Alt 10.01.2011, 08:25   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

zu 1.
Gi9b das Vermögen in VVZ je zur Hälfte an, wenn keine Gütertrennung vorliegt und verweise im VVZ darauf, dass auf das Girokonto auch noch Einkünfte des Sohnes fliessen.

2.
Die Aufenthaltsänderung ist meldepflichtig, wenn sich der Aufenthalt auf Dauer ändert.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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