Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Kollegen,
habe da mal 2 Frage und hoffe dass Ihr mir diese beantworten könnt.
1. Bin gerade dabei ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Hallo liebe Kollegen,
habe da mal 2 Frage und hoffe dass Ihr mir diese beantworten könnt. 1. Bin gerade dabei ein Vermögensverzeichnis für einen Betreuungsfall zu erstellen. Nun verhält es sich aber so, dass verschiedene Dinge gemeinsamer Besitz mit der Ehefrau sind (Haus, Hypothekenschulden, usw.), wie gebt Ihr das im Vermögensverzeichnis an? Eine besonderheit ist noch das Girokonto. Hier geht auch noch das Arbeitslosengeld des Sohnes ein. 2. Der Betroffene ist zur Zeit noch in Reha und so wie es aussieht kann er wohl nicht mehr zuhause leben, bzw. gepflegt werden. Muss ich den Notar über die Änderung des Aufenthalts nur imformieren oder benötige ich seine Zustimmung? Danke für die Hilfe!! |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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zu 1.
Gi9b das Vermögen in VVZ je zur Hälfte an, wenn keine Gütertrennung vorliegt und verweise im VVZ darauf, dass auf das Girokonto auch noch Einkünfte des Sohnes fliessen. 2. Die Aufenthaltsänderung ist meldepflichtig, wenn sich der Aufenthalt auf Dauer ändert. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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