Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt/unrechtmäßige Bereicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben,
wir haben einen Betreuten, der einen Einwilligungsvorbehalt hat. Nun ist es so, dass wir viele Rechnungen, Mahnungen ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.01.2011
Ort: Bielefeld
Beiträge: 8
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Hallo ihr Lieben,
wir haben einen Betreuten, der einen Einwilligungsvorbehalt hat. Nun ist es so, dass wir viele Rechnungen, Mahnungen etc. erhalten hatten. In vielen Fällen konnten wir das Geld zurück fordern. Nun ist es so, dass eine Kreditkartenfirma in Luxemburg auf unser Schreiben geantwortet hat und seine Forderungen gegenüber des Betreuten nicht zurück zu nehmen, da der Tatbestand der unrechtmäßigen Bereicherung vorliegt. Was kann man darauf antworten oder wie reagieren. Der Betreute bekommt seit Jahren Grundsicherung und normalerweise dachte ich, dass man da keinesfalls eine Kreditkarte erhält. Danke für eure Hilfe.
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zivil- und Strafrecht sind zwei paar Schuhe.
Beim EiWi geht es darum, das Vermögen des Betroffenen gegen ihn selbst zu schützen. Das heißt nicht automatisch, dass er gegen ggf. vorliegende Strafbarkeit seines Handeln geschützt ist, wenn er die Strafbarkeit erkennen kann. Anders gesagt, wenn er mehr Geld ausgibt, als er hat und das alles auch weiss, macht er sich u.U. wg. Betruges strafbar. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.01.2011
Ort: Bielefeld
Beiträge: 8
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Danke für die Nachricht.
Unser Betreuter hat einen Einwilligungsvorbehalt, weil er sowohl psychisch wie auch physisch krank ist und hat ziemlich viele Gedächtnislücken. Sodass niemand noch nicht mal er nachvollziehen kann, was er getan hat. Geändert von Marie83 (10.01.2011 um 16:15 Uhr) |
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