Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
nach langer Zeit...mal wieder.
Inzwischen ist die vormals Berufsbetreuung für meinen Mann, ehrenamtlich auf mich übertragen worden, seit August ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
|
Hallo,
nach langer Zeit...mal wieder. Inzwischen ist die vormals Berufsbetreuung für meinen Mann, ehrenamtlich auf mich übertragen worden, seit August 2010. Aufgabenkreis beinhaltet auch die Vermögenssorge. Trotz mehrfacher Erinnerung übergibt die Berufsbetreuerin mir weder das angelegte Sparbuch, welches ich für den Mündelsperrvermerk bei der Bank brauche, noch die Nachweise für die Einkommensteuererklärung. Der Steuernerater hat sie ebenfalls aufgefordert dies zu tun. Jetz ist ein Zwangsgeld angeordnet worden, weil das Gericht in ihrer Schlussrechnung falsche Angaben entdeckt hat. Was kann ich jetzt noch tun um an die Unterlagen zu gelangen? Freundliche Grüsse Robertaw |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Hallo,
Du solltest auf jeden Fall das Gericht (immer wieder) darüber informieren, dass der bisherige Betreuer nicht seinen Herausgabepflichten nachkommt ( was Du offensichtlich schon getan hast). Ungeachtet dessen würde ich auch den bisherigen Betreuer diesbezüglich immer wieder anschreiben, und dies auch dokumentieren. Ebenso die Schäden, die durch das Vorenthalten von Unterlagen entstehen, z.B. etwaige Mahngebühren, Säuniszuschläge etc. Hierfür kann man den bisherigen Betreuer dann auch haftbar machen. mfg |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Robertaw
Wenn Du den Vorbetreuer anschreibst, dann schick doch gleich die Kopie davon zur Kenntnis ans Betreuungsgericht. Dann ist man da immer gleich informiert (Einmal noch vorweg die Situation gegenüber dem Gericht schildern, damit man sich da nicht zu sehr wundert). Wenn Du den Vorbetreuer noch oft anschreiben mußt, wird das Gericht (hat ja die Kopien bekommen...) selber ganz schnell das Bedürfnis entwickeln, dem Vorbetreuer vor das Schienbein zu treten. ![]() Viel Glück wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
|
Hallo carlos und Imre,
erstmal verspäteten Dank für Euro Infos. Habe jetzt die ehemalige Betreuerin , mit erneuter Aufforderung der Herausgebe von Unterlagen angeschrieben,mit Verweis auf Haftpflicht,und kurzfristigem Termin. Mein Schreiben ging auch ans Betreuungsgericht. Jetzt bin ich gespannt, was passiert,sie ist als Berufsbetreuerin auch Juristin. Deswegen verstehe ich das ganze überhaupt nicht. Also nochmal vielen Dank Robertaw
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Hallo,
wenn alles nichts hilft, dann wirst Du zivirechtlich vorgehen müssen und sie zu Herausgabe zwingen müssen. Das ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Bzgl. der Rechnungslegung kann das Gericht ein Bußgeld verhängen, aber wenn die dann immer noch nicht korrekt eingereicht wird, kannst Du den Schaden beziffern und gegen die vorherige Betreuerin geltend machen. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
|
Ps. Den Sperrvermerk kannst auch auch ohne Sparbuch bei der Bank eintragen lassen, aber wofür soll das gut sein? Als Ehefrau gehörst Du zu den sogenannten "befreiten" Betreuern, d.h. ein Sperrvermerk für das angelegte Geld ist nicht erforderlich.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|