Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontopfändung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Folgendes Problem bei einem meiner eherenamtl. Betreuten wurde kurz nach meiner Übernahme der Betreuung eine Kontopfändung bei der Volksbank ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.12.2010
Ort: NRW
Beiträge: 5
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Hallo
Folgendes Problem bei einem meiner eherenamtl. Betreuten wurde kurz nach meiner Übernahme der Betreuung eine Kontopfändung bei der Volksbank eingerichtet. Gibt es eine Möglichkeit diese aufzuheben? Auf das Konto gehen lediglich ALG II ein. Betreuter wird auch wohl nicht mehr daraus raus kommen, da multipler Drogenmissbrauch etc. Kann man das Konto bei der Volksbank trotz Pfändung auflösen und bei der Sparkasse ein P-Konto einrichten ohne Schwiergkeiten? Oder mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren mit der Bedingung dass die Kontopfändung aufgehoben wird? Mit besten Grüssen Christof |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Christof,
die Kontopfändung kannst Du nicht einfach aufheben lassen, nur weil der Betreute nur ALG II bezieht. Es gibt folgende Möglichkeiten: Dein Betreuter (oder Du) kann(st) das Geld - da es sich um eine Sozialleistung handelt - jeweils innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Geldeingang auf dem Konto abheben, nach Verstreichen der Frist geht das Geld aber an den pfändenden Gläubiger. Ihr könnt auch das gepfändete Konto bei der Voba in ein P-Konto umwandeln lassen, ich glaube aber, die Voba nimmt extra Gebühren für ein P-Konto (müsstest Du nachfragen, bin nicht sicher). Du kannst es natürlich auch auflösen und zur Sparkasse gehen, dort kostet es hier bei uns keine Extragebühren. Ich würde - wenn nicht schon geschehen - auf jeden Fall erstmal Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen, die genaue Forderungshöhe erfragen (muss ja unter "Verbindlichkeiten" auch im Anfangsvermögensverzeichnis angegeben werden, ggf. nachträglich) und dann überlegen, ob Raten Sinn machen und von dem Betreuten überhaupt aufgebracht werden können. Wenn ja, kann man dem Gläubiger eine Ratenzahlung anbieten, wenn er im Gegenzug (bei pünktlicher Zahlung) die Kontopfändung ruhend stellt. Aber Achtung, oft wird für so eine Vereinbarung vom Gläubigeranwalt eine nicht unerhebliche "Einigungsgebühr" geltend gemacht, so einen Fall habe ich gerade bei meinem neuesten Betreuten, der sich "vor meiner Zeit" auf eine für ihn vollkommen unsinnige Ratenzahlungsvereinbarung eingelassen hat. Grüße, Anni |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Eine andere Option wäre diese z.B. (es gibt noch andere gerichtliche Entscheidungen dazu)
Bürgerservice Berlin - Brandenburg lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Ich würde auch Kontakt zum Gläubiger aufnehmen, aber nur um ihm mitzuteilen, dass nix zu holen ist. Wenn der Betreute von ALG 2 Leistungen lebt, ist er unter der Pfändungsfreigrenze. D.H. ein Gang zu Gericht ist angesagt und dort wird ein Antrag auf Pfändungsschutz gestellt. ALG 2, Grundsicherung, Einkommen aus Löhnen von WfB's sind pfändungsfrei. Die grundsätzliche Pfändungsfreigrenze liegt bei knapp 1000,00 € (das ist regional wahrscheinlich unterschiedlich und kommt auf die Bedarfe an - 1-Personenhaushalt oder mehr...). D.h. auch reguläres Einkommen kann geschützt werden. Gelegentlich regen sich die Rechtspüfleger darüber auf, dass die Banken nicht von selber darauf kommen, dass Tranasfergelder (Grundsicherung und ALG 2) grundsätzlich nicht gepfändet werden dürfen. Aber sie regeln dann trotzdem die Freigabe. Aufgepaßt: Einkommen wie z.B. eine Stromrückzahlung werden nicht befreit. Die Banken kehren sie aus (sprich: fegen das Geld zum Gläubiger), wenn man nicht aufpaßt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Ich habe jetzt erst das frisch gepfändete Konto eines ALGII-Empfängers in ein P-Konto umgewandelt. Läuft alles problemlos weiter, einschl. Scheckauszahlung. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.12.2010
Ort: NRW
Beiträge: 5
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Hallo
Danke für die Tips. Die Kontopfändung wurde einstweilen eingestellt. Werde der "sehr netten" Rechtspflegerin morgen mal den Beschluss von Juris schicken , passt wunderbar auch auf meinen Betreuten. Mal sehen ob ich diesmal weiter komme als "Sie haben 2 Wochen Zeit blabla..." furchtbare Frau. Sparkasse bietet bei mir in der Umgebung kostenlose P-Kontos, Voba will um die 10 Euro monatlich (eine Frechheit) D-Bank um die 5 Euro. Paralell dazu werde ich mal den Gläubiger anschreiben mit der Bitte um Aufhebung der Pfändung. Gruss C. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Rudi,
nach § 55 SGB I (in der neuen Fassung) sind das jetzt 14 Tage, innerhalb der man die Sozialleistungen abheben kann, weil sie von der Pfändung solange nicht erfasst werden. Gruß, Anni |
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#8 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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@Anni
OK, ich danke dir. Wieder was dazu gelernt. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#9 |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.03.2011
Beiträge: 1
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Ich würde mein Konto von haus aus, also schon bevor ich irgendwelche Mahnungen und Pfändungen bekomme, in ein P-Konto umschreiben lassen, dann kann ja sicher nix mehr abgezogen werden...
Interessant dazu: Pfändungsschutz-Konto: Hindernisse beim Sichern des Existenzminimums - biallo.de |
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