Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
eine Frage zum Vermögensverzeichnis: Bei den monatlichen Ausgaben, "Sonstige Ausgaben" - kann ich Lebenshaltungskosten ansetzen, und wenn ja, in ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.05.2010
Beiträge: 2
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Hallo,
eine Frage zum Vermögensverzeichnis: Bei den monatlichen Ausgaben, "Sonstige Ausgaben" - kann ich Lebenshaltungskosten ansetzen, und wenn ja, in welcher Höhe? Muss man Nachweise erbringen? (Mein Betreuter hebt am Anfang des Monats fast alles Geld vom Konto ab und zahlt alles bar). |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Nein, die Lebenshaltungskosten brauchst du nicht anführen.
Beim VVZ geht es nur darum, dass das Amtsgericht einen Überblick über die Vermögens- und Einkommenssituation des Betroffenen bekommt ... nicht darüber, wofür er wieviel Euro ausgibt. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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