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Fahrt zur Reha und Heimbesichtigung organisieren - Wer fährt und zahlt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrt zur Reha und Heimbesichtigung organisieren - Wer fährt und zahlt? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Da meine erste Frage in diesem Forum so gut beantwortet wurde, hier gleich noch eine Frage, zu der ich keine ...


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Alt 14.01.2011, 14:41   #1
tgs
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 15
Standard Fahrt zur Reha und Heimbesichtigung organisieren - Wer fährt und zahlt?

Da meine erste Frage in diesem Forum so gut beantwortet wurde, hier gleich noch eine Frage, zu der ich keine Antwort in der Suche finden konnte.

Im speziellen Fall handelt es sich um eine Betreute, die im Heim lebt, sich aber derzeit in einer Klinik befindet. Sie soll demnächst zur medizinischen Reha. Das Problem ist, wie kommt Sie da hin. Die Krankenkasse bezahlt kein Taxi, sondern nur einen privaten Transport (wegen dem labilen Gesundheitszustand bei der Diagnose Borderline fällt ein öffentliches Verkehrsmittel weg). Die Klinik rief bei mir an, ob ich sie nicht fahren könne. Ich lehnte dankend ab, da Fahrdienste sind nicht Betreueraufgabe sind und das Ganze auch zeitlich nicht realisierbar wäre. Fahrdienste von gemeinnüzigen Organisationen werden hier leider nicht angeboten. Welche Möglichkeiten gäbe es noch? Kann man das Heim nach § 11, Abs. 1 Nr. 3 Heimgesetz dazu verpflichten? Oder ist die Klinik in der Pflicht? Ich weiß keinen Rat.

Weiterhin soll nach der Reha ein Heimwechsel erfolgen. Zuerst soll es im angedachten Heim ein Gespräch und einen Probetag geben. Da stellt sich mir die gleiche Frage, wie kommt sie da hin und wer trägt die Kosten. Momentan erhält sie Eingliederungshilfe nach SGB XII.

Wer kann mir hefen? Danke im Voraus.
tgs ist offline  
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Alt 14.01.2011, 15:09   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Hallo tgs

Du hast da n Thema angeschnitten, da können Kollegengenerationen Bände drüber schreiben.
Nur n Bsp.: Ne Krankenkasse wollte den Rücktransport eines geflüchteten, geschlossen Untergebrachten nicht bezahlen.
Ich hab denen gesagt, OK, dann geht er am aktuellen Aufenthaltsort in die Klinik und bleibt solange dort, bis ich am Ort n Einrichtung für ihn gefunden habe. Die Klinik zahlen Sie (die Kasse) aber. Danach gings wie am Schnürchen.

Also: Transport zur Reha zahlt die Kasse. Du brauchst einen Transportschein vom behandelnden Arzt, aus dem das Transportmittel "Krankentransport" hervorgeht. Dann teile es der Kasse mit, die eine Kostenübernahmeerklärung abgeben muss (oder auch nicht). Mit dem Schein gehst du dann zu einem Krankentransport vor Ort und wickelst die ganze Sache ab.
Wenn der Arzt der Meinung ist, das n Taxi ausreicht und nicht und durch niemandem von etwas Anderem zu überzeugen ist, dann soll es eben so sein. Hat er die Kappe auf.
Das wars oder sollte es gewesen sein. In taffen Kliniken erledigt das normalerweise der Sozialdienst. Das scheint ja aber wohl nicht so zu sein.

Auf keinen Fall, würde ich den Transport alleine übernehmen. Schon um das nicht weiter bei den Kassen Schule werden zu lassen (andere Berufsbetreuer machen das auch !!!) aber vor allem wegen deiner Verantwortungsübernahme. Passiert was, hast du den Hut auf.

Viel Glück.

Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 14.01.2011, 16:23   #3
tgs
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 15
Standard

Danke Rudi für Deine AW.

Es war so: Dienstag erhielt ich einen Anruf aus der jetzigen Klinik von einer Stationsschwester, ob ich die Betreute fahre und mir die Rehaklinik anschauen möchte oder Sie mit einem Taxi gefahren werden soll. Ich sagte, dass ich nicht mit fahre. Alles OK. Heute ruft mich der Sozialdienst an, die Krankenkasse lehnt das Taxi ab, es geht nur ein privater Transport. Dazu muß ich sagen, den Termin zur Reha hat die jetzige Klinik gemacht und wegen dem ersten Anruf habe ich mich nicht um den Transport bemüht, da ich dachte - alles klar.

Wie wäre es aber bei einer Heimbesichtigung 500 km weit weg? Ohne geht es nicht, da das neue Heim die Betreute sehen möchte und der Probetag auch noch stattfindet. Da zahlt ja keine Krankenkasse. Hat ein Antrag beim Sozialamt Sinn?

Thomas
tgs ist offline  
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Alt 14.01.2011, 16:54   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Momentan erhält sie Eingliederungshilfe nach SGB XII.
Zitat:
Zitat von tgs Beitrag anzeigen
Hat ein Antrag beim Sozialamt Sinn?
Hallo,

versuchen kann man es - allerdings bin ich etwas skeptisch obwohl das SGB XII- Eingliederungshilfe-Leistungsspektrum was hergeben würde:

§ 54 SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe

Nach meiner Auffassung steht hier aber die Krankenkasse der Pflicht.

Zitat:
In taffen Kliniken erledigt das normalerweise der Sozialdienst.
Eben. Oder ist man dort ratlos hinsichtlich der Problematik?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 14.01.2011, 17:15   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Was die Sache mit der Kostenübernahme für die Heimbesichtigung betrifft, bin ich eher skeptisch. Ehrlich gesagt, hatte ich sowas auch noch nicht.
Nach meiner Meinung müsste/sollte eigentlich das neue Heim die Sache bezahlen, wenn sie den Probetag haben wollen.

Was die Sache mit dem Transport zur Reha betrifft, kannst du dich drauf einstellen, dass Druck auf dich ausgeübt wird - einschließlich mit "an die Wäsche gehen" - i.d.S., dass dir vorgeworfen wird, was du denn für ein unmöglicher Betreuer seist, die anderen machen das auch alle etc. pp.
Lass sie keifen. SIE wollen ihre Patientin los werden. Im Übrigen würde ich bei der KK nochmal entschieden nachhaken und eine Begründung über die Transportablehnung verlangen. Die machen das zuerst nach meinem Eindruck immer so a la: mal gucken ob sich nicht n andere Blödmann findet.
Da hilft mitunter schon ne schriftliche Begründung zu verlangen, damit du klagefähig wirst.

Gr. Rudi
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Geändert von Rudi (14.01.2011 um 17:27 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 14.01.2011, 17:54   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
Standard

Im Normalfall erstattet der Kostenträger der Reha nur die Kosten der Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. Kostenträger bei krankenversicherten Arbeitsunfähigen oder Rentnern die Krankenkasse.

Wie wiet ist denn die Rehaklinik weg? Bieten die vielleicht Transportdienste an? Viele tun das.

Wenn die Notwendigkeit besteht, muss auch der Krankentransport vom Kostenträger finanziert werden.
Auch beim dritten Mal Lesen habe ich aber nicht recht verstanden, ob mit "privater Transpot" ein Transport im Privatwagen oder einer mit einem privaten Krankentransportunternehmen gemeint ist.
Rudi hat ja beschrieben, wie es mit einem Transportschein läuft.
Für mich stellt sich die Frage, warum das KH sich so verhält, wie es das tut. Meistens läuft es ja so: der Transportschein wird ausgestellt, die Klinik bestellt den Transporter und ab.
Ich habe aber auch schon erlebt, dass mir der Sozialdienst sagt:"In letztet Zeit haben sich die Kassen oft quergestellt, machen wir nicht mehr". Und zwar immer dann, wenn das Ziel nicht innerhalb der Stadt- (oder vielleicht auch Regierungsbzirksgrenze, das weiß ich nicht mehr so genau) lag. In Unterbringungsfällen bin ich bei der Kasse dann immer mit der Einsendung des Unterbringungsbeschlusses und der Begründung "Privatransport/Taxi geht nicht" , Verweis auf die geschlossene Unterbringung und dass es am Ort keinen geeigneten Heimplatz gab weitergekommen.
Ebenso wenig habe ich verstanden, ob die Fahrt mit dem Taxi abgelehnt wurde, nach Ansicht der Kasse ide Betreute mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann oder deshalb, weil sie einen (privaten) Kranknetransport benötigt.
Je nachdem könntest du gegen die nicht erfolgte Anerkennung des Taxischeins oder die Ablehnung des Kranknetransports vorgehen.

Ich verstehe auch nicht so ganz, wie du im Zusammenhang mit der Reha auf eine mögliche Verpflichtung nach de Heimgesetz kommst, denn eine Rehaklinik ist ja kein Heim.
Garfield ist offline  
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Alt 14.01.2011, 18:38   #7
tgs
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 15
Standard

@ Garfield: Die Rehaklinik ist ca. 110 km weit weg. Einen Bescheid über die Ablehnung der Kosten gibt es nicht, der Sozialdienst hat nur bei der Krankenkasse angerufen und die Ablehnung mündlich erhalten, so wie ich das im Gespräch mit dem Sozialdienst verstanden habe. Mit privaten Transport meinte der Sozialdienst einen Privatwagen. Ich rufe Montag noch mal zur Klärung an. Heute war es unterwegs etwas hektisch. Auf das Heimgesetz komme ich hinsichtlich der Verpflichtung des Heimes zur Sicherstellung der ärztlichen und gesundheitlichen Betreuung. Das Heimpersonal geht bei Bedarf mit zu den Ärzten, in diesem Fall besteht Bedarf an einer Reha. Aber nun weiß ich, dass die KK in der Pflicht ist. Danke Thomas.
tgs ist offline  
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Alt 15.01.2011, 08:43   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von tgs Beitrag anzeigen
Mit privaten Transport meinte der Sozialdienst einen Privatwagen.
Schon seltsam. Die Kosten für einen privaten Transport - ausgeführt durch (private) Bekannte - würde man übernehmen, aber nicht mit einem Taxi. Zu gut deutsch:

Wer niemanden (privat) hat oder kennt, der guckt halt in die Röhre.....

Im Netz habe ich hier folgendes dazu gefunden; besonders die Nr. 7 dürfte evt. interessant sein:
Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten, aus Netzwerkinfo 24 Behinderung und Menschenrecht des NETZWERK ARTIKEL 3

und dazu auch:

SGB 5 - Einzelnorm

Bei eine REHA handelt sich doch um eine "nachstationäre Behandlung", oder?

mfg



mfg
carlos ist offline  
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Alt 15.01.2011, 20:13   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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ich kann nur von mir persönlich berichten.... DRV war zuständig..... Krankentransport bzw in meinem Fall Taxi in Rehaeinrichtung meiner Wahl (ca 250 km) wurde entsprechend Absprache mit mir vom Krankenhaussozialdienst organisiert und von der DRV finanziert

ein anderes Mal über 350km Taxi von der Krankenkasse bezahlt

und Krankentransport liegend nach Hause ebenfalls ohne Probleme

Wie oben geschrieben, muss die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt sein bzw Krankentransportschein ausgestellt werden
__________________
vielmals freundlich grüßend
Same.Bro ist offline  
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Alt 28.01.2011, 15:58   #10
tgs
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 15
Standard

So, der Fall ist geklärt, die Krankenkasse hat die Kosten für das Taxi übernommen, der Soziladienst hat es geklärt und ist sogar mit hin gefahren.

Da bleibt aber immer noch die Frage, wie Betreute z. B. zu einer Heimbesichtigung inkl. Probetag 500 km weit weg hinkommen oder zu einem Untersuchungstermin außerhalb des Heimes gelangen (z. B. psychologische Untersuchung der Agentur der Arbeit, die nicht im Heim möglich ist oder Begutachtung nach Rentenantragstellung). Viele Heimbewohner können kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen. Das Problem hat doch jeder Betreuer irgendwann.
tgs ist offline  
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