Dies ist ein Beitrag zum Thema Absetzen des Berufsbetreuers im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe einige Fragen zur Absetzung des Berufsbetreuers: Mein Vater hat einen Berufsbetreuer, der für alles außer Vermögenssorge (die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 1
|
Hallo,
ich habe einige Fragen zur Absetzung des Berufsbetreuers: Mein Vater hat einen Berufsbetreuer, der für alles außer Vermögenssorge (die habe ich) zuständig ist. Es ergab sich folgendes Problem: Zum 01.01.2011 benötigte Vater einen neuen Hausarzt (Berufsbetreuer wußte davon schon Anfang Dez. letzten Jahres). Er wollte ursprünglich zu einem, bei dem er vor ca. 10 Jahren schon einmal Patient war, der Berufsbetreuer bestand auch darauf, daß auch nur dieser Arzt infrage kommt. In den letzten Tagen 2010 nahm er Urlaub, ohne uns und den Pflegedienst zu informieren bzw. den Ersatzbetreuer einzuschalten. Um den 29.12.2010 bat mich der Pflegedienst, weil der Berufsbetreuer nicht errreichbar war, einen neuen Hausarzt zu benennen. Ich habe denselben Arzt genommen, bei dem auch meine Mutter in Behandlung ist (aus praktischen Gründen). Vater war damit auch einverstanden, der neue Arzt hat auch schon einen Hausbesuch gemacht. Am 10.01.2011 beschwerte sich der BB bei mir und meldete Vater zusätzlich bei dem anderen Arzt an, wodurch doppelte Kosten entstanden. Dieser verschrieb ihm, ohne ihn vorher zu untersuchen, Medikamente. Der BB fordert nun von mir die Herausgabe von Vaters KV-Kärtchen. Darf er das? Wie sieht es denn im Notfall aus (ich wohne bei Vater und würde es daher schneller mitbekommen, wenn er mal einen Notarzt benötigt)? Ist es ratsam, zur Beschleunigung der Absetzung des BB einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Seit ca. 2 Monaten habe ich die Absetzung beantragt und möchte die Betreuung selbst übernehmen. Es wurde auch noch eine Verfahrenspflegerin eingeschaltet, diese war aber noch nicht bei uns. Gibt es jetzt noch die Möglichkeit eines Eilantrages? Auch wird mir vom BB eine Putzkraft des Pflegedienstes aufgezwungen, obwohl ich selbst putze. Ich bin dagegen, weil Vater auch noch inkontinent ist (und auch nichts dagegen unternimmt) und es daher sowieso nicht in der Wohnung hygienisch sauber ist. Jetzt im Winter sollen auch die großen Fenster im Wohnzimmer geputzt werden, in dem auch das Krankenbett von Mutter steht (sie ist bettlägerig). Für sie besteht die Gefahr einer Erkältung bzw. Lungenentzündung. Da auch ich noch in dieser Wohnung wohne, möchte ich in meinen Augen unnötige Ruhestörungen vermeiden. Veranschlagt wurde vom BB 1 - 2 Mal/2 Stunden pro Woche. Kann ich dagegen etwas tun? mfg Rosanna |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Ich habe aus deinem Posting den Eindruck, hier wird irgendeine Sache aufgepumpt, weil der Betreuer nicht so springt, wie du es gerne hättest, um Punkte in deinem Interesse gegen den Betreuer zu sammeln - und nicht FÜR den um den es geht: den Betroffenen.
Bspw.: würde ich vor jedem Urlaub alle die Leute anrufen, die meinen, dass ich mich bei ihnen abmelden müsste, säße ich zwei Tage am Telefon - habe aber dringend andere Sachen zu tun. Solche Betreuungen, in denen Angehörigen ihre eigenen Interessen vertreten, kommen leider viel zu häufig vor. Der wirkliche Konflikt, ist hier garnicht dargestellt. Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
#3 |
|
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
|
Hallo Rosanna,
aus Ihrem Post lese ich, dass es mit dem Betreuers Ihres Vaters abgesprochen war, welcher Arzt künftig zuständig ist. Warum wurde nicht dieser Arzt gerufen? Und ja, er darf das KV-Kärtchen verlangen! Sorry, ich bin der Meinung Sie sind gekränkt, weil der Betreuer eine Putzkraft organisiert hat. Die Putzkraft soll Sie unterstützen. Ein Haushalt mit einem bettlägerigen und einem inkontinenten Angehörigen ist nun mal aufwendiger als wenn beide gesund wären. Das Fensterputzen dauert doch auch keine Stunden. Auch wenn es große Fenster sind, braucht man nur ein paar Minuten. Auch in den Pflegeheimen mit Schwerstpflegefällen muss geputzt werden. Wie schon "Rudi" geschrieben hat bei allem was der Betreuer macht, handelt er im Sinne des Betroffenen - Ihrem Vater. Gruß Draconis |
|
|
|
|
|
#4 | ||||
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Rosanna
Zitat:
Ein Gericht läßt sich auch nicht gerne drängen. Und eine ordentliche Prüfung benötigt Zeit. Wer da unnötig auf die Tube drückt gewinnt üblicherweise nichts damit. Zitat:
1. Ber BB war nicht erreichbar bzw. in Urlaub. Das ist keine Sünde. Auch nicht, dass er nicht vorher bescheid gesagt hat. Warum hat Rudi schon beschrieben. Einen Ersatzbetreuer kann der Betreuer nicht einschalten. Das ist keine Lampe. Ein Ersatzbetreuer müßte vom Gericht bestellt werden. 2. Du hast geschrieben, dass Dein Vater ursprünglich zu einem Arzt wollte, bei dem er schon vor 10 Jahren in Behandlung war und der Betreuer letztlich auch auf diesen Arzt besteht. Der Betreuer folgt damit dem Willen des Betreuten, was auch seine Pflicht ist. Wenn Du vor dem Ende des letzten Jahres schon davon gewußt hast, dann hättest Du mit Deinem Vater auch schon zu dem Arzt seiner Wahl gehen können/müssen. Wenn Du es nicht gewußt hast, ist es völlig in Ordnung, wenn Du den Arzt Deiner Mutter gewählt hast und Dein Vater damit auch einverstanden war. Zitat:
Doppelte Kosten? Für wen? Über die Untersuchung und die Verschreibung von Medikamenten kann ich nichts sagen. Durchaus möglich, dass der Arzt sich mit seinem Kollegen kurzgeschlossen hat, um Informationen über Vorbehandlungen und Medikationen zu erhalten. Der Betreuer darf die Herausgabe der KV-Karte fordern. Es wäre aber Unsinn, wenn er sie behalten würde. Besser wäre es, wenn die Sozialstation die KV Karte bekäme, weil die die regelmäßigen Arztkontakte, Rezepte etc. regelt. Der Notarzt benötigt keine KV Karte. Ihm reicht es, wenn man die Krankenversicherung nennen kann und gut. Kaum einer rennt mit einem Lesegerät und PC herum um alle Verwaltungstätigkeit gleich selber zu regeln. Zitat:
Wenn der Betreuer die Putzkraft (Musik) bestellt, dann muss er sie auch bezahlen - und wenn es vom Geld Deines Vaters ist. Freu Dich doch, dann mußt Du Dir nicht diesen Stress antun. Viele pflegende Angehörige sind gerade deshalb am stöhnen, weil sie neben dem Tochter/Sohn-sein auch noch Kochen, Putzen, Waschen und was weiß ich noch alles tun müssen. Du bist die Tochter. Du hast die Möglichkeit einfach nur die Tochter zu sein - und nicht auch noch der Putzteufel sein zu müssen. Für die Regelung der nervigen Aufgaben ist der Betreuer da. Du kannst Dich deshalb zurücklehnen oder in die Hängematte legen. Der Betreuer hat - zumindest nach dem, was Du geschildert hast - nur seine Pflicht und nichts anderes getan. Ich würde Dir eher empfehlen, auf den Betreuer zuzugehen und zu versuchen mit ihm zusammenzuarbeiten, als auf Krawall gebürstet zu sein und ihn loswerden zu wollen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
||||
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo zusamen,
ich kann mich meinen "Vorschreibern" nur anschliessen. Wenn da steht: Zitat:
Keine schöne Situation für zwei alte kranke Menschen, der Geruch von Inkontinenz verbreitet sich schnell und geht dann nie mehr so ganz weg. Da ist es doch nur zu befürworten, dass es dazu nicht kommt und 2 mal die Woche für zwei Stunden dürfte nun auch keine übermässige Ruhestörung bedeuten. Auch in Krankenzimmern wird gelüftet, meistens sogar regelmässig. Wenn jemand im Bett liegt dann kommt ne zweite Decke drüber, kein Durchzug und damit ist man von einer Lungenentzündung weit entfernt . Ab und zu frische Luft tut auch bettlägerigen Menschen ausgesprochen gut. Die fehlende Hausarztbenenung zwischen den Jahren ist wohl eher ein Witz. Viele lesen zwar die Kärtchen gerne am Beginn eines Quartals ein aber es ist kein Beinbruch wenn das erst am 10.1. geschieht. Wenn das die Gründe für einen Absetzungswunsch sind dann sehe ich deutlich tiefschwarz- für den Angehörigen der gerne den Betreuer absetzen möchte. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|