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Sexuelle Übergriffe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sexuelle Übergriffe im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich betreue einen jungen Mann, der in einer Außengruppe einer großen Behinderteneinrichtung lebt. Wie ich gestern abend erfahren habe, ...


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Alt 20.01.2011, 06:47   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Sexuelle Übergriffe

Hallo,

ich betreue einen jungen Mann, der in einer Außengruppe einer großen Behinderteneinrichtung lebt.

Wie ich gestern abend erfahren habe, hat sich mein Betreuter (26 Jahre alt) zwei sexuelle Übergriffe erlaubt. Er ist "im Eifer des Gefechtes" wohl weiter gegangen, als die Damen seines Herzens sich dies vorgestellt hatten, es ist aber zu keiner Vergewaltigung gekommen.

Der Betreute ist bislang in dieser Hinsicht völlig unauffällig gewesen. Allerdings soll er eine sehr schlimme Kindheit gehabt haben und auch selbst missbraucht worden sein.

Nun ist angedacht, ihn in eine entlegene Aussenstelle zu verlegen. Dadurch könnte er im schlimmsten Fall seinen Arbeitsplatz in der Behinderteneinrichtung verlieren.

Viel mehr Kopfschmerzen bereitet mir aber die Rückfallgefahr. Mein Betreuter ist deutlich debil, er kommt zwar im Alltag zurecht, ist aber alleine nicht in der Lage, sein Leben zu meistern. Ich weiss ja nicht, wie heftig seine Attacken waren, sehe aber in einer Verlegung nicht unbedingt einen geeigneten Weg.

Wie würdet ihr die Situation beurteilen ? Eine Therapie halte ich aufgrund der geistigen Behinderung für fraglich erfolgversprechend.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 20.01.2011, 07:30   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Andras,

das ist wirklich eine extrem schwierige Situation. Auf jeden Fall würde ich einer Verlegung ausserhalb der Hauptgruppe nicht zustimmen. Was jetzt evtl. hilft ist verstärkte Beobachtung und letztendlich Aufsicht, Aufsicht, Aufsicht.

Wichtig ist auch eine genaue Hergangserforschung, auch hier können sich Anhaltspunkte für das weitere Handeln ergeben.
Ich habe ähnliches bei meiner schwerbehinderten Nichte verfolgen können, es kommen aufregende Zeiten auf Dich zu.
Wichtig ist ausserdem die grundsätzliche Einstellung der Einrichtung zu Behindertensexualität.

Es gibt therapeutische Angebote zur Sexualität speziell für Behinderte, aber in wie weit hier etwas greifen kann kann wohl nur der Therapeut sagen. Ich würde mich in diesem speziellen Fall dort ausführlich beraten lassen und auf jeden Fall jemanden dazuziehen der für dieses Thema qualifiziert und ausgebildet ist.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.01.2011, 07:53   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo.

da stehst Du jetzt zwischen zwei Fronten:

Einerseits das Wohl des Betreuten (und nur dies ist für Dich maßgebend) und andererseits die von ihm ausgehende Fremdgefährdung (was in den behördlichen Zuständigkeitsbereich gehört; hier müsste ggf. vor allem die Einrichtung aktiv werden).

Zitat:
Nun ist angedacht, ihn in eine entlegene Aussenstelle zu verlegen.
Was angesichts der Vorfälle - zumindest als Erstmaßnahme - nachvollziehbar erscheint.

Zitat:
Eine Therapie halte ich aufgrund der geistigen Behinderung für fraglich erfolgversprechend.
Was aber von Fachleuten beurteuilt werden müsste.

Zitat:
sehe aber in einer Verlegung nicht unbedingt einen geeigneten Weg.
Hast Du eine Alternative parat?

Ich würde hier vermutlich vorerst nur reagieren und nicht agieren und darauf hinwirken, dass dem Betreuten auf jeden Fall weiterhin ein Behinderten-Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.

Rein aus Betreuersicht gesehen könntest Du aber auch allen vorgesehenen Maßnahmen widersprechen bzw. dagegen vorgehen, wenn dies nach Deiner Ansicht für den Betreuten besser wäre. Inwiefern Du die beabsichtigen Maßnahmen billigst, unterliegt Deiner Abwägung (was ist letztendlich für den Betreuten das Sinnvollste?).

Auf jeden Fall solltest Du den Sachverhalt dem Betreuungsgericht melden.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.01.2011, 19:06   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

ich würde einer Verlegung widersprechen.

Um aber andere nicht zu gefährden und mich rechtlich abzusichern, würde ich einen Antrag auf psychiatrische Begutachtung stellen.

Damit ist wohl deinem Betreuten, auch für eventl. zukünftige Auffälligkeiten, allen Beteiligten in der näheren Umgebung und dir, seitens der rechtlichen Konsequenzen, am meisten gedient.

Aber jeder hat da wohl seine eigenen Vorstellungen, wie in der Situation zu verfahren ist. Nur vor einem passiven Verhalten als Betreuer, in Form von Beobachten, würde ich abraten.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 22.01.2011, 06:50   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen heiner,

ich meinte nicht die Beobachtung als Betreuer sondern verstärkte Beobachtung der Heimmitarbeiter im Alltag.

Ich bin wie Du der Meinung, eine Verlegung in eine Aussengruppe ist nicht o.k.. Aussengruppen sind oft "fortgeschrittenere" Gruppen mit weniger Personal und weniger Aufsicht. In den sog. Haupthäusern ist ja schon fast grundsätzlich immer mehr Betrieb und bei Auffälligkeiten brauchts eine Situation die diese hoffentlich mit weniger Wahrscheinlichkeit sich wiederholen lässt.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.01.2011, 12:33   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Wie würdet ihr die Situation beurteilen ? Eine Therapie halte ich aufgrund der geistigen Behinderung für fraglich erfolgversprechend.
Hallo Andreas,

hier in München gibt es eine spezielle Therapie-Einrichtung für geistig behinderte. Daher wäre es evtl. zumindest einen Versuch wert, eine Therapie zu machen.
Umami ist offline  
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Alt 25.01.2011, 07:38   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,

ich hatte gestern abend ein längeres Telefonat mit dem Abteilungsleiter. Es war schon ein Angang, um überhaupt zu erfahren, was sich ereignet hat.

Nach dem mündlichen Bericht (ich habe natürlich auch um eine schriftliche Fassung gebeten) hatte mein Betreuter mit zwei Frauen geschlechtlichen Kontakt. Bei der ersten handelt es sich fast noch um ein Mädchen. Sie hatte wohl seine Nähe gesucht, wollte aber nicht mehr, als es zum GV kommen sollte. Er hat aber weiter gemacht, also gegen ihren Willen. Beim zweiten Mal hat es sich wohl um eine junge Frau gehandelt, die eigentlich sehr resolut ist. Sie hat ihm (und auch anderen) deutlich zu verstehen gegeben, dass sie sexuellen Kontakt sucht. Aus einem unbekannten Grund ist während des Vorspiels wohl die Stimmung gekippt, sie lehnte den GV ab, der Betreute hat aber auch hier weiter gemacht (GV vollzogen).

Trotz meiner ausdrücklichen Bitte hat letzte Woche eine Besprechung stattgefunden (Heimbetreuerin, Abschnittsleiter, Betreuter), ohne dass ich informiert wurde. Es wurde beschlossen, dass der Betreute in eine andere Wohngruppe kommt. Begründung: in dieser Gruppe wären gefestigte Leute, die sich deutlicher abgrenzen könnten und mit denen würde es nicht zum ungewollten Geschlechtsverkehr kommen.

Meine Teilnahme an dieser Besprechung wurde auch mit dem Hinweis darauf, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht habe (ist inzwischen beantragt) und der Betreute in meiner Gegenwart wesentlich gehemmter wäre bzw. dies ablehnen würde.

Ich hätte gern ein sogenanntes Gefährdungsgutachten, mindestens aber ein psychologisches Gutachten. Kann ich darauf bestehen ? Wer wäre Kostenträger ?

Insgesamt bin ich nicht grade glücklich, wie es läuft. Andererseits fällt mir als einzige Alternative die Unterbringung in einer Klink (geschlossene Station) ein.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.01.2011, 16:54   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Andreas,

verstehe ich nicht. Zur Teilnahme an dieser Konferenz bräuchtest Du nicht die Aufenthaltsbestimmung sondern Vertetung gegenüber Heimen und vielleicht noch die Gesundheitssorge. Welche Aufgabenkreise hast Du?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.01.2011, 07:36   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo Michaela,

ich habe folgende Bereiche:

- Gesundheit

- Vermögenssorge

- Postangelegenheit (außer offensichtlich privater Post)

- die Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen

Sollt eigentlich ausreichen, oder ?

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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