Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitsfürsorge - wie und wer? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine 70jährige Mutter wurde am vergangen Freitag trotz mehrfachem Hinweis auf die Nicht-Notwendigkeit dieses Eingriffs einer größeren OP unterzogen.
Zuvor ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 16
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Meine 70jährige Mutter wurde am vergangen Freitag trotz mehrfachem Hinweis auf die Nicht-Notwendigkeit dieses Eingriffs einer größeren OP unterzogen.
Zuvor haben meine Schwester und ich noch mit allen Mitteln versucht, sie davon abzuhalten. Schlussendlich hat sie aber (leider) ihren Willen durchsetzen müssen. Nachdem solche Dinge in den letzten 2 -3 Jahren häufiger passiert sind, stellt sich jetzt die Frage, ob die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für die Gesundheitsfürsorge nicht sinnvoll wäre. Versorgt wird meine Mutter derzeit zuhause von meinem Vater, inwieweit sich das nach der OP jetzt noch händeln lässt, kann ich noch nicht sagen. Meine Frage ist nun, wie schnell sich so ein Verfahren einleiten lässt und ob es grundsätzlich auch möglich ist, dass die Betreuung von meiner Schwester und mir übernommen wird (wir stammen beide selber aus dem medizinischen Bereich, kennen uns aus bzw. hätten die Möglichkeit nachzufragen und sprechen uns auch regelmäßig ab). Eine externe Betreuung halten wir für nicht sinnvoll und die Finanzierung müsste ja dann auch wiederum geklärt werden. Ich bin für jeden Tip dankbar, da meine Schwester derzeit Diplomarbeit schreibt und bei mir im Mai das Abi ins Haus steht. Die derzeitge Situation ist mehr als unbefriedigend, auch weil Kommunikation in unserere Familie ein Fremdwort ist. |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hi umami,
ein herzliches Willkommen zunächst... Leider schreibst Du nicht, um welche Art Eingriff es sich gehandelt hat - nur, dass dieser aus medizinischen Gründen wohl nicht notwendig war und Eure Mutter (wie Du sagst "leider") ihren Willen durchgesetzt hätte. Etwas mehr Info bzgl. der OP bzw. Grundsituation wäre hilfreich. Ihren Willen kann Eure Mutter anscheinend ja noch gut kund tun. Ist sie in irgendeiner Form beeinträchtigt, z. B. durch Demenz, psychischer Erkrankung o.ä.? Falls nein, bleiben Deine Schwester und Du wohl außen vor. Schließlich ist der freie Wille ausschlaggebend und nur, weil einem selbst eine Entscheidung eines anderen nicht "passt" bzw. nicht nachvollziehbar ist, heißt das nicht, dass der Betreffende betreut werden muss. Klar, wenn man z.B. jemanden im Umfeld hat, der sich z.B. mittels kosmetischen OPs in ein Barbie-Double verwandeln lässt (gibt so eine Frau in den USA, habe darüber mal einen Bericht gesehen), fragt man sich natürlich, ob das noch "normal" ist. Natürlich sind Operationen immer eine Belastung für den Körper, so gesehen also ggf. eine "Eigengefährdung". Aber wenn es darum geht, dass eine Betreuung allein aufgrund potentieller Eigengefährdung eingerichtet werden könnte, müsste dies ja bei beinahe jedem getan werden. Denk mal allein an extrem adipöse Menschen. Liebe Grüße, Marion |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 16
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Erstmal schon mal danke für die Antwort.
Also meine Mutter hatte eine Blasensenkung, welche laut den Gynäkologen gar nicht so dringlich hätte operiert werden müssen. Allerdings wurde sie von den Urologen förmlich dazu gedrängt. Diese jedoch haben bei ihrer Aufklärung auch einiges versäumt. Die OP wurde nun mit einem Bauchschnitt durchgeführt, wobei sie auch um einiges schonender über die Scheide hätte durchgeführt werden können. Dies hatten die Gynäkologen auch empfohlen. Jedoch hat meine Mutter einen Narren den Urologen gefressen. Letzte Woche hieß es noch, es würde nur eine Ausschabung gemacht, gestern erfuhr ich schließlich, dass doch die große OP gemacht worden ist. Wir haben meiner Mutter mehrmals erläutert, dass dies nicht die schonendste Art und Weise ist und sie aufgrund ihrer ganzen orthopädischen Geschichten nach der OP nicht mehr auf die Beine kommen wird. Außerdem hatten wir für nächste Woche noch einen Termin in einem anderen Haus gemacht, da dort alle nötigen Fachrichtungen unter einem Dach gewesen wären. Hinzu kommt, dass meine Mutter sehr vergesslich geworden ist. Die Anzeichen deuten auf eine beginnende Demenz hin, jedoch wurde diesbezüglich noch keine Diagnostik durchgeführt. Das dürfte auch sehr schwierig werden. Hab ich noch was vergessen?
Geändert von Umami (23.01.2011 um 17:12 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Umami,
zunächst mal herzlich Willkommen bei uns .Zu Deinen Fragen: Am einfachsten wäre, ihr regt die Betreuung bei der Betreuungsstelle an, eure Mutter ist damit einverstanden und schlägt Euch beide als Betreuer vor. Was sagt der Hausarzt zu der Idee? Und der Vater? Mit der Bestellung von zwei Leuten kann es , je nach Gericht Probleme geben. Überlegt euch ob nicht einer die Betreuung übernimmt und der andere ist der Verhinderungsbetreuer bzw. die Vertetung. gerade wenn man sich einig ist und sich gut versteht ist es letzendlich egal "wer das offizielle Sagen hat". Ob eine Anregung schnell oder langsam umgesetzt wird hängt von vielem ab: ist die Sachlage klar? Besteht Einigkeit über die Person des Betreuers? Will derjenige überhaupt eine Betreuung? Die letzte Frage ist übrigens eine der Wichtigsten. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 | |||
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Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 16
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Achja: uns wäre auch ein sehr großes Anliegen, dass die Betreuung in der Familie bleibt, solange dies möglich ist. |
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ich habe meine Zweifel, ob eine Betreuung hier überhaupt angezeigt ist.
Mir sieht die ganze Sache eher nach töchterlicher Überfürsorglichkeit (sorry) für eine Frau aus, die ansonsten im Leben steht. Ich kann hier nichts erkennen, dass die gesetzl. geforderte Einschränkung der freien Willensbildung vorläge. Wenn eine Frau sich von einem Urologen operieren lässt, auf eine Art die dieser für richtig hält und das verstößt nicht gg. ärztliche Standards - und sei es, weil sie in ihm einen Narren gefressen hat - dann soll es eben so sein. In Dt. kann ein Mensch nur dann gegen seinen Willen betreut werden, wenn sein freier Wille eingeschränkt ist. s. § 1896 Abs. 1a BGB BGB - Einzelnorm Zumal hier noch dazu käme, dass ein Einwilligungsvorbehalt in der Gesundheitssorge beschlossen - die Betroffene quasi entmündigt werden müsste - wenn das Gericht dem hier dargestellten (und wie gesagt, für mich nicht erkennbaren) Schutzbedürfnis für die Betroffenen nachkommen wollte. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (24.01.2011 um 09:46 Uhr) |
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#7 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 16
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Uns ist leider auch noch nicht klar, was unsere Mutter mit ihrem Verhalten bezwecken will. Aber wir versuchen uns um sie zu kümmern und sie blockt ab, was ein Stück weit auch verständlich ist. Wenn wir aber nachfragen, was der Arzt denn gesagt hätte, kommen irgendwelche Floskeln oder ein großes Fragezeichen. Die Situation ist eigentlich ziemlich offensichtlich, wenn man ein bisschen in der Materie drin ist. Aber problematisch ist, es den Eltern auch verständlich darzulegen. |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
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Hallo Umami, ich möchte dir gerne als "Angehörige" antworten. Ich kann deine Situation gut verstehen, auch wir sind im Familienverbund viele medizinische und andere soziale "Profis" und "Halbprofis" und erleben wie schwierig es ist, wenn Familienmitglieder anfangen "komisch" zu werden und Entscheidungen zu treffen ( auch dabei, wen sie wichtig finden und wem sie Einfluss einräumen möchten ) die man selbst schwer nachvollziehbar findet. Ich tue mich immer mal wieder schwer damit, wie meine Eltern und meine Schwiegermutter so unterwegs sind... und trotzdem ist meine Erfahrung, dass es am Besten ist, wenn man sich hier weit möglichst zurücknimmt und es einfach akzeptieren lernt, dass Ratschläge eben nicht angenommen werden. Die freien Entscheidungen für sich selbst sind ein hohes Gut und so lange keine echte Gefährdung vorliegt... für euer Verhältnis zu eurer Mutter wäre es sicher schwierig, wenn sie den Eindruck hätte, ihr nehmt sie nicht mehr für voll und wollt das auch noch durch einen rechtlichen Vorgang untermauern.... LG Klara
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 16
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Hallo srklara,
danke für deine Antwort. Die Aussage, dass Eltern im Alter komisch werden habe ich schon mal bekommen. Allerdings weiß ich momentan nicht, ob dieses komisch-sein noch im Rahmen liegt oder ob es nicht doch schon in eine krankhafte Richtung weist. Nach allem, was ich in den letzten Jahren erleben musste, trifft für mich eher letzteres zu. Auch mein Vater sagt mittlerweile, die Mutti vergisst so viel. |
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#10 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Umami,
ob Deine Mutter einiges vergisst oder ob sie dement ist, dies ist doch ein himmerlweiter Unterschied. Und wenn Deine Mutter sich bei dem Urologen gut aufgehoben fühlt und er ihr vielleicht sogar eine Begründung für den Bauchschnitt gegeben hat, wisst ihr ja nicht, da eure Mutte (und das ist ihr Recht) euch nicht in Ihre Krankheitsgeschichte einbeziehen möchte. Ob Eure Mutter eine Blasenhebung mit Schlinge bekommt oder ob der Urologe vielleicht mit dem großen Schnitt einen Bauchbefund abklären will, wer kann das so genau sagen? Wenn meine Kinder mir - und ich hatte viele OP´s - in meinen Entscheidungen reinreden würden .... Und nach einem modernen Bauchschnitt kommt eine sonst gesunde 70jährige auch wieder auf die Beine. Klar wäre das mit örtlicher Betäubung mit Schlinge schneller, aber auch ein Bauchschnitt ist heute kein Grund zum Verzweiflen. Aus der Ferne können wir das natürlich nicht abschätzen. Wenn Deine Mutter eine beginnende Demenz hat müsste sie vielleicht eine Betreuung haben. Aber auch dann kann sie noch Entscheidungen treffen. Nur weil eine Demenz beginnt wird man ja nicht enscheidungsfrei. Wenn Deine Mutter den Hintergrund versteht darfst du auch als Betreuuerin nicht gegen ihren Willen handeln. Hier würde sich also gar nichts ändern. Aber du würdest deine Mutter sicher vor den Kopf stossen. Meinst du, das wäre auf Dauer hilfreich. Sie ist eine erwachse Frau und kann Entscheidungen treffen. Sie hat auch ein Recht auf falsche Entscheidungen. Und wenn ihr wieder alle etwas Abstand bekommen habt, könnte ihr ja mal in Ruhr über eine Vorsorgevollmacht nachdenlen. Im Netz findest du da viele Hinweise. Aber sollte deine Mutter den Eindruck bekommen ihr wolltet über ihren Kopf hinweg Entscheidungen treffen, wird sie so eine Vollmacht sicher nicht ausstellen. Alles Liebe und gute Besserung für deine Mutter Lisa |
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