Dies ist ein Beitrag zum Thema Informationspflicht eines Betreuers im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo in die Runde!
Ich bin - aufgrund einer entsprechenden akuten familiären Situation - ganz neu in diesem Forum und ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 9
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Hallo in die Runde!
Ich bin - aufgrund einer entsprechenden akuten familiären Situation - ganz neu in diesem Forum und werde in den nächsten Tagen wohl geschätzte 520 Fragen haben, starte aber mal mit einer relativ kurzen: Hat ein Berufsbetreuer eine Informationspflicht gegenüber uns Angehörigen (Schwester bzw. Nichte des Betreuten) oder basiert hier alles auf Freiwilligkeit? Falls der Betreuer die Betreuung von seiner Seite aus beenden möchte, gibt es hierfür eine Kündigungsfrist? Wem obliegt dann die Verantwortung, sich um eine Nachfolge zu kümmern? Vielen Dank fürs Lesen und eventuelle Hilfe! |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin, Angehörige2011!
Zitat:
Zitat:
Lieben Gruß, Thorsten
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Angehörige,
wie Thorsten ganz richtig sagt gibt es keine Verpflichtung die Angehörigen des Betreuten zu informieren, bzw. das darf der Betreuer nicht. Eine Ausnahme wäre wenn der Betreute den Betreuer dazu auffordert, aber das sollte unmissverständlich klar, deutlich und nachprüfbar gemacht worden sein. Betreuer beenden ihre Tätigkeit nicht einfach so. Sie sind vom Gericht bestellt und sollte ein Betreuer die Fortführung der Betreuung nicht für zumutbar halten oder sollten andere Gründe dafür vorliegen oder aufgetaucht sein, dann stellt der Betreuer bei Gericht einen Antrag auf einen Betreuerwechsel. Erst wenn diesem Antrag stattgegeben wurde beendet er seine Tätigkeit. Den neuen Betreuer sucht ebenfalls das Gericht, oft in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle aus. Klar geäusserte Wünsche des Betreuten werden dann u.U. berücksichtigt. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 9
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Guten Morgen!
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir schon sehr! Aus der aktuellen Situation ergeben sich grad noch sehr viele andere Fragen, aber geschickterweise eröffne ich dafür jeweils einen eigenen Thread, damit sich die Themen nicht so durchmischen. Viele Grüße, Tanja |
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#5 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
Allerdings ist das Miteinbeziehen von Angehörigen natürlich nicht verboten und - nach meinen Erfahrungen - in den meisten Fällen auch (zum Wohle d. Betreuten) angezeigt. Angehörige prinzipiell auszuschließen, wäre m.E. kein positives Betreuerhandeln. mfg |
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