Dies ist ein Beitrag zum Thema Mahnbescheid im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe schon die Suchfunktion betätigt, aber nix gefunden
Meine Betreuter (u.a. habe ich Vermögenssorge u. Postbefugnis) hat die Miete ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Ich habe schon die Suchfunktion betätigt, aber nix gefunden
![]() Meine Betreuter (u.a. habe ich Vermögenssorge u. Postbefugnis) hat die Miete nicht gezahlt. Betreuung habe ich angezeigt beim Vermieter, der gab sich freundlich und wartet bis zur Klärung. Inzwischen wurde jedoch ein Mahnbescheid an den Betreuten zugestellt. Es ist der größte Vermieter der Stadt, es geht also alles automatisch, wenn mehrere Monate nicht gezahlt wird. Forderung ist begründet, aber wie geht es weiter mit dem Mahnbescheid? Ich komme nicht richtig klar mit der Frage, wer für was zuständig ist?! Versteht ihr mich?
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Hallo,
ich denke dass, die Summe jetzt von Dir angewiesen wurde, bzw. das Amt das in der Mache hat so, dass die Mietschulden beglichen werden. Mit dieser Info und was Schriftlichem zum Vermieter (Ansprechpartern vom Forderungsmanagment) und der wird den MB eingestellen, da die Forderung nicht mehr besteht bzw. zeitnah nicht mehr bestehen wird. Ich würde diesen direkten Weg nehmen, anstatt es über das Antwortformular und das Gericht zu machen. Wenn Du die "Erlaubnis" zur Aufschiebung der Mietzahlung schriftlich vom Vermeiter hast, denke ich dass, die Kosten für den MB nicht mal in Rechnung gestellt werden. Falls es nur mündlich war und der Vermieter sich nicht mehr erinnert, ist es leider so, da die Forderung berechtig war. PS Wenn es der Betreute ist den Du schon mal beschrieben hast, würde ich mir auch die Verwaltung der Konten geben lassen um solch Aktionen zu vermeiden. Grüße Geändert von gonzo (25.01.2011 um 22:55 Uhr) |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Newbie,
Du solltest sofort zur Wohnungssicherungsstelle der Stadt und ein Darlehen aufnehmen weil der Betreute sonst von Kündigung bedroht ist. Am besten die Wohnungssicherungsstelle überweist den Betrag ohne Umweg über Deinen Betreuten sofort an den Vermieter. Vereinbare automatische Rückzahlung in Raten direkt von den (Sozial) Leistungen Deines Betreuten. Wenn das erledigt ist musst Du sofort der Hauptforderung im Mahnbescheid widersprechen bzw. vielleicht mit dem Vermieter verhandeln ob der MB zurückgenommen wird. Lass Dir keine Zeit mit den drei Aktionen, wenn Fristen versäumt sind wird es automatisch teuer. Ich würde auch gleichzeitig bei Gericht die Erweiterung meiner Aufgabenkreise um die Wohnungsangelegeneiten und die Vertetung gegenüber Ämter und Behörden beantragen. Viel Erfolg, Gruss. Michaela PS: Deine Frage nach den Zuständigkeiten habe ich nicht ganz verstanden. Willst Du wissen ob die Zusagen des Vermieters oder der MB Gültigkeit haben? Dann ist es der MB der hier die Marschrichtung vorgibt. Wenn der Vermieter wirklich abwarten wollte dann hätte er den MB ja stoppen können, hat er aber nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Hallo
![]() Das Sozialamt hat den Antrag seit Sommer liegen, da hat der Betreute mal vorgesprochen und dann die Unterlagen nicht beigebracht. Diese habe ich eingereicht, da die Miete vom Amt übernommen wird. Durch das Bekanntwerden im Sommer wird die Miete auch rückwirkend noch vom Amt bezahlt. Es wird nun eben erst alles berechnet. Die Wohnungsangelegenheiten habe ich mittlerweile auch. Der Betreute hat später eingewilligt und ich habe alle Aufgabenkreise übernommen. Der Mieter hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie keine Kündigung vornehmen, da die Sache beim Sozialamt bearbeitet wird. Das Mahnschreiben hat sich mit meiner Bestellung überschnitten, so dass es nicht mehr gestoppt werden konnte. Danke für Eure Antworten!!
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
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Ich habe heute einen Mahnbescheid für eine Betreute zugestellt bekommen. Es gibt keinen Einwilligungsvorbehalt. Darf der Mahnbescheid überhaupt an mich zugestellt werden oder muss der an die Betreute zugestellt werden?
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