Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld nach Bankvollmacht weg im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
mein Betreuter hat vor meiner Betreuung einer Bekannten, die er seit Jahren kennt und der ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 26
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: mein Betreuter hat vor meiner Betreuung einer Bekannten, die er seit Jahren kennt und der er vertraut, eine Vollmacht über sein Bankkonto gegeben. Mit Beginn meiner Betreuung habe ich diese Vollmacht sofort gelöscht und festgestellt, dass diese Frau innerhalb eines Monats (in dem sie die Vollmacht hatte) fast 10.000 Euro von seinem Konto abgehoben hatte. Daraufhin angesprochen, meinte sie, sie hätte für alles Belege und Quittungen, sie hätte schon einige Zeit immer wieder für ihn Geld vorgestreckt. Da das Konto fast leer war und ich die erste Heimrechnung bezahlen mußte, habe ich sie aufgefordert, das Geld, was sie angeblich noch zu Hause in der Schublade hatte, wieder aufzuzahlen. Das waren 2.000 Euro. Mein Betreuter meint dazu, alles hätte seine Richtigkeit (obwohl ich meine, dass er darüber keinen Überblick hat). Meine Frage nun, muss ich das Gericht über das Fehlen des Geldes informieren? Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden, auch wenn es vor meiner Bestellung geschah. Mir ist klar, dass ich spätestens bei der Beantragung von PWG und Sozialhilfe dazu Stellung beziehen muss. Liebe Grüße Nele |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Nele,
für das Verschwinden des Geldes bist Du nicht verantwortlich, es ist ja wie Du sagst schon vorher verschwunden. Aber Du bist verantwortlich für Versuche es wieder zu beschaffen, gerade auch wenn es jetzt gebraucht wird. Unter Umständen müsstest Du die Dame mit der Vollmacht sogar verklagen. Fordere sie schriftlich auf, am besten mit Einschreiben, die Summe zurück zu erstatten oder eine detaillierte Aufstellung der Entnahme mit Quittungen innerhalb der Frist von.... vorzulegen. Du solltest jetzt mit viel Druck vorgehen denn spätestens wenn das Sozialamt die Heimkosten zahlen soll wist Du klar machen müssen dass Du alles getan hast diese Situation für Deinen Betreuten zu verhindern bzw. das dies mit rechten Dingen zugegangen ist. Lass Dich beim Druck machen auch nicht von Deinem Betreuten abhalten, er hat sicher auch keine praktikable Lösung parat wenn er er erst da sitzt und das Heim ist nicht gezahlt Selbst habe ich noch nie den Fall gehabt, dass wegen Vermögensverschwendung Kosten nicht übernommen werden, aber vieleicht kann ein anderer hier noch was zu sagen. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
hatte schon ähnliche Fälle. Anfangs habe ich noch versucht selbst die Forderungen einzufordern. Hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen und der Erfolg war mäßig. In den letzten Fällen bin ich direkt zum Gericht und habe mir einen Betratungsschein für einen Rechtsanwalt geholt. Nachdem dieser einen Brif mit der Rückforderung erstellte, wurde in beiden Fällen umgehend erstattet. Seither arbeite ich nur noch so. Erspart viel Zeit und Nerven. Gruß Heiner |
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