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Einen Betreuer und einen Budget Assistenten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einen Betreuer und einen Budget Assistenten? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin eine ambulante Erziehungshilfe für ein geistig behindertes Paar und deren Kinder. Da die Eltern selbst auch Hilfen ...


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Alt 27.01.2011, 16:46   #1
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Standard Einen Betreuer und einen Budget Assistenten?

Hallo,
ich bin eine ambulante Erziehungshilfe für ein geistig behindertes Paar und deren Kinder. Da die Eltern selbst auch Hilfen benötigen, die leider nicht durch das Jugendamt finanziert werden können, da sie das Kind nicht unmittelbar betreffen, bekam ich den Tipp, es ginge am unkomplitziertesten (lächerliche Wortwahl angesichts des Aufwands, der dadurch entsteht) mit dem persönlichen Budget. Als Budget Assistenten könne der Empfänger jeden wählen, der dafür geeignet ist, heißt es im Handbuch. Dieser Assistent müsse dann ebenfalls von diesem Budget bezahlt werden. (Handbuch: downloaden beim LVR, unter soziales)

Nun ist es so, dass die beiden auch einen Berufsbetreuer haben, der sich um die Finanzen kümmert. Kann es sein, dass wenn er das Budget verwaltet, er NICHT für die Assistenz bezahlt würde (jeder andere aber schon) sondern diese Arbeit sozusagen kostenlos und nebenbei im Rahmen seiner Tätigkeit erledigen soll? (fieß!)

Zweite Frage: Kann ein Antragsteller einen seperaten Assistenten beauftragen, unabhängig davon, ob er für seine anderen Geldquellen einen Verwalter hat? Man könnte ja zb. ein extra-Konto nur für das Budget einrichten. Oder ist es so geregelt: Ganz oder gar nicht - entweder macht der Betreuer alles, also auch das Budget oder es gibt eben kein Budget?
flexi ist offline  
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Alt 27.01.2011, 19:34   #2
Admin
 
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Hallo flexi,

genau so wäre es:
Zitat:
Nun ist es so, dass die beiden auch einen Berufsbetreuer haben, der sich um die Finanzen kümmert. Kann es sein, dass wenn er das Budget verwaltet, er NICHT für die Assistenz bezahlt würde (jeder andere aber schon) sondern diese Arbeit sozusagen kostenlos und nebenbei im Rahmen seiner Tätigkeit erledigen soll?
Zu Deiner zweiten Frage: die Bezahlung der Budgetassistenz ist nirgendwo geregelt, das ist ja die Krux dabei.

Gruss Michaela

PS: such mal im Forum rum, da gibts noch mehr Infos zum persönlichen Budget
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michaela mohr ist offline  
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Alt 28.01.2011, 21:43   #3
Stammgast
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
genau so wäre es:
Zitat:
Zitat von flexi
Kann es sein, dass wenn er das Budget verwaltet, er NICHT für die Assistenz bezahlt würde (jeder andere aber schon) sondern diese Arbeit sozusagen kostenlos und nebenbei im Rahmen seiner Tätigkeit erledigen soll?
Hm.
Ich hab damit bisher keine Erfahrung, würde das aber nicht so sehen.

Die Budget-Assistenz ist ein ganz anderes Aufgabengebiet als die Betreuung, und wenn die zusätzlich übernommen wird, muß sie IMHO auch zusätzlich bezahlt werden.
Vielleicht analog zur Nachlaßverwaltung oder anderen Sachen, die eben nicht originärer Bestandteil der gesetzlichen Betreuung sind, sich aber aufgrund der intensiven Kenntnisse der Interna und des Vertrauensverhältnisses manchmal durchaus anbieten.

Sollte die Frage mal auf mich zukommen, würde ich anbieten, das nach Aufwand zu berechnen.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Zu Deiner zweiten Frage: die Bezahlung der Budgetassistenz ist nirgendwo geregelt, das ist ja die Krux dabei.
Eben.
Dann muß man es eben selber regeln.

Die externe Budget-Assistenz müßte dann je nach Aufgabenbereichen und Anforderungen des Falles gut mit dem Betreuer zusammenarbeiten oder das Ganze abgeben.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 29.01.2011, 06:12   #4
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Guten Morgen,

der Bezug vom persönlichen Budget setzt zum Einen Hilfsbedürftigkeit voraus. Für die Budgetassistenz ist im p.B. kein Betrag vorgesehen/eingeplant. Das Budget selbst soll nicht dafür, sondern für tatsächliche Hilfen genutzt werden.
Woher also die Bezahlung nehmen?

Anfänglich war ich auf einer Fortbildung zu de Thema, im dem Rahmen dort stellte sich die Frage der Bezahlung der Assistenz gar nicht. Es kam eher rüber wie ein neues "Modell" z.B. für Eltern mit behinderten Kindern die bislang eh schon alles selbst gemacht bzw. erledigt haben

Gruss Michaela
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Alt 29.01.2011, 11:00   #5
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Für die Budgetassistenz ist im p.B. kein Betrag vorgesehen/eingeplant. Das Budget selbst soll nicht dafür, sondern für tatsächliche Hilfen genutzt werden.
Woher also die Bezahlung nehmen?
Das ist schöne Theorie.

Die Praxis sieht halt meist anders aus, und wenn's um Geld geht - und gar das von Behinderten - wird immer ein Kuchen verteilt, und eben manchmal zum Schaden der Betroffenen.
Das ist ähnlich wie in der Jugendhilfe, wo oft eher den "Helfern" geholfen wird als den Betroffenen oder den Familien.

Wenn jemand arbeitet, muß er bezahlt werden.
Das ist gute Sitte.
Du kannst es auch andersrum aufdröseln: Wer bezahlt eigentlich die Budget-Assistenten? Da gibt es Büros, die Miete kosten und Mitarbeiter, die mehr oder weniger kompetent beraten, Hilfepläne aufstellen und Vereinbarungen abschließen.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Anfänglich war ich auf einer Fortbildung zu de Thema, im dem Rahmen dort stellte sich die Frage der Bezahlung der Assistenz gar nicht. Es kam eher rüber wie ein neues "Modell" z.B. für Eltern mit behinderten Kindern die bislang eh schon alles selbst gemacht bzw. erledigt haben
Tatsächlich kommen diese Gelder nach meiner Kenntnis aus den Sozialhilfetöpfen der übergeordneten Behörden, die auch oft einen Kostendeckel verordnen: Ein Klient von mir ließ in der Bedarfsermittlung einen nachweislich bestehenden und deutlich höheren Bedarf feststellen als von der Kreissozialbehörde ermittelt - der Budget-Assistent erklärte aber, daß man das so nicht machen könne, weil schlicht kein höherer Bedarf festgestellt werden dürfe...

Man könnte es drauf ankommen lassen und einen Antrag auf Vergütung aus dem PB stellen (-> Bedarfsermittlung), wenn es Hinweise darauf gibt, daß der Betreute von den verfügbaren Stellen nicht angemessen beraten werden oder sie schlicht nicht erreichen kann.
Hab ich aber auch noch nicht gemacht.
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Alt 29.01.2011, 17:23   #6
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Moin Moin

wg. der Bezahlung der Budget-Assistenten:
Es gibt die Möglichkeit, dass der Betreuer eines Budget-Empfänger einen anderen Betreuer mit der Bedget-Assistenz beauftragt und dieser dafür auch bezahlt wird.
Das persönliche Budget eines eigenen Betreuten zu verwalten, kommt nicht in Frage, weil dies ein "Insichgeschäft" und damit ein Verstoß gegen den §181 BGB wäre.
Und ehrlich: Ich würde eine Arbeit eventuell vergeblich machen, aber nicht umsonst (wenn sie bezahlt werden kann).

Die zweite Frage ist damit leicht zu beantworten:
Der Antragsteller (wenn es der Budget-Empfänger ist) kann natürlich jemand anders als Budget-Assistenten beauftragen als den eigenen Betreuer.
Aber als Betreuter sollte er sich mit seinem Betreuer veständigen und der beauftragt dann einen Budget-Assistenten. Sonst gibt es nur Durcheinander mit dem Sozialamt.

MfG

Imre
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Alt 30.01.2011, 10:17   #7
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Das persönliche Budget eines eigenen Betreuten zu verwalten, kommt nicht in Frage, weil dies ein "Insichgeschäft" und damit ein Verstoß gegen den §181 BGB wäre.
Ooohps, da hab ich nicht aufgepaßt.
Hast Du natürlich recht.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Und ehrlich: Ich würde eine Arbeit eventuell vergeblich machen, aber nicht umsonst (wenn sie bezahlt werden kann).
Nein. Nein, nein, nein. Ich fange jetzt keine sophistische Diskussion darüber an, ob und welchen Unterschied es zwischen umsonst und gratis gibt.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 30.01.2011, 17:32   #8
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Hallo Mungo

Gratis ist ja noch eine Überlegung wert und basiert auf einer Entscheidung. Umsonst basiert eher auf fehlende Überlegung, bevor man anfängt loszulegen.

Na, doch nicht so weit auseinander?
Was sagt die Sophi?

MfG

Imre
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Alt 30.01.2011, 20:04   #9
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Na, den Teil mußt Du aber langsam abtrennen - wird ja eher OT.


Der Sophist spricht folgendes:

"Umsonst" kann sich auch erst im Nachhinein rausstellen, selbst wenn sachlich richtig überlegt worden ist, aber in Unkenntnis geänderter Bedingungen.

Beispiel: Man rennt zum Bus, um ihn noch zu erwischen und stellt am Ziel atemlos fest, daß die Haltestelle wegen einer Baustelle gerade verlegt worden ist.

Dann war das Rennen umsonst.
Das ist für mich eher mit "vergeblich" assoziiert.
"Gratis" war es nicht, denn es hat Energie gekostet.

Den Ansatz mit der Bewußtheit finde ich für "gratis" sehr interessant.

Vorschlag: Wenn man etwas bewußt gratis tut, ist es wahrscheinlich nicht vergeblich; man bekommt ja dafür wenigstens das Ergebnis.


Gruß vom Sonntagabendphilosophen
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Alt 01.02.2011, 16:25   #10
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Standard Bezahlung nicht vom P.b. Nehmer

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 Dieser Assistent müsse dann ebenfalls von diesem Budget bezahlt werden. (Handbuch: downloaden beim LVR, unter soziales)
Das ist schlicht falsch! In der Regel ist ein BudgetAssistent nicht nötig, aber die Ämter sehen es gerne, weil sie dann meinen eine bessere Aufssicht zu haben.
Diesen Betrag von ca. 36 Euro, bekommt der Budget-Assistent vom jeweiligen Träger,
Denn wer würde sonst sich den BudgetAssistenen gegen Bezahlung leisten können, bzw. dann jemand engagieren.

Ich habe auch einen Budget-Assistenten und den bezahle ich nicht slebst.
sonneimregen ist offline  
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