Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug und Renovierung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenmitglieder,
eine Betreute wird zum 01.03. umziehen. Sie hat in der derzeitigen Wohnung 1 1/2 Jahre gelebt .
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#1 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 136
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Liebe Forenmitglieder,
eine Betreute wird zum 01.03. umziehen. Sie hat in der derzeitigen Wohnung 1 1/2 Jahre gelebt . Nun habe ich gestern mit dem Hausmeister eine Begehung gemacht und er hat protokolliert, was vor dem Auszug renoviert werden muß. Der Mietvertrag enthält die üblichen Fristenregelungen....und nach meinem Wissen besteht seitens des Vermieters dann gar kein Anspruch auf Renovierung.? Die Frau lebt von Grundsicherung und hat so gut, wie keine Ersparnisse. ich werde vermutlich niemanden finden, um die Reparaturen günstig machen zu lassen. Was tun....einfach ausziehen und die Wohnung so hinterlassen, weil sie sowieso unterhalb der Pfändungsgrenze lebt ? Wer hat Erfahrungen mit dieser Situation ? Vielen Dank Dora |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Dora,
soweit ich weiß, sind nur die "starren Fristenregelungen" unwirksam, also solche Klauseln, die den Mieter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf nach Ablauf von z.B. 3 oder 5 Jahren zur Renovierung bestimmter Räume verpflichten. Du musst Dir also genau ansehen, wie es im Mietvertrag formuliert wurde. Da Deine Betreute nicht lange in der Wohnung gelebt hat und sicher vor Ablauf des ersten Renovierungsintervalls (wird vom Einzugsdatum an gerechnet) ausgezogen ist, kommt wohl nur eine zeitanteilige Abgeltung der Renovierungskosten in Frage. Dies aber auch nur dann, wenn es 1.) im Mietvertrag vereinbart wurde und 2.) für die Renovierungen keine starren Fristenregelungen (die ja unwirksam sind, sihe oben) vereinbart wurden. Falls die Klauseln bei der Betreuten wirksam sind aber überhaupt kein Geld mehr da ist, dann würde ich das dem Vermieter am besten schriftlich so mitteilen. In dem Fall kannst Du nichts machen und der Vermieter bleibt leider auf den Kosten sitzen. Grüße, Anni |
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#3 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Hallo Dora88,
mein Bruder ist nach 1,5 Jahren aus einer Wohnung ausgezogen. Da er die Wohnung renoviert übernommen hatte, war keine erneute Renovierung fällig. Dem Vermieter hatte das nicht gepasst, erst als mein Bruder auf die übliche Fristregelung im Mietvertrag hinwies, war auf einmal keine Rede mehr von Renovierung. LG Draconis |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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hallo Dora,
schau erst mal nach was im Mietvertrag vereinbart ist, das ist das Wichtigste. Bei Unklarheiten wegen der Mietverträge rate ich immer, bzw. erwirke für den Betreuten schnell die Mitgliedschaft im Mieterverein. Was Anni wegen der starren Fristenregelung sagt stimmt, das ist nachhaltig geändert. Sollten im Mietvertrag rechtsgültige Klauseln hinsichtlich einer Renovierung enthalten sein kannst Du beim Kostenträger die Kosten dafür beantragen. Inzwischen wird das auch oft gezahlt, Sozialämter haben beim Wohnungswechsel nicht das Recht aus "normalen" Mietern auf einmal Mietnomaden zu machen. Bekommst Du einen begründeten Ablehnungsbescheid kannst Du diesen dem Vermieter vorlegen. Viel Erfolg, Grüsse. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Wenn denn doch etwas bemängelt werden würde, so gilt es aufpassen: 1. beim Leistungsträger die Übername beantragen 2. bei Ablehnung Widerspruch 3. bei Nichtabhilfe mit Beratungsschein zum Fachanwalt für Mietrecht. --> kleiner Tipp: der Vermieter muß seine Ansprüche 6 Monate nach Auszug geltend gemacht haben, danach sind sie verjährt !!!! (Manchmal heilt die Zeit auch Wunden) Grüsse andre krüger
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#6 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 136
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Liebe Forenmitglieder,
also ich habe in diesem Fall den Mietvertrag studiert und herausgefunden, dass es eine prozentuale Beteiligung an Renovierungskosten gibt, wenn der/ die Betreute vor Ablauf der Renovierungsfrist auszieht. Das hat das Sozi akzeptiert,, eine Eigenbeteiligung der Betreuten von 77,00€ angeordnet und 3 Kostenvoranschläge verlangt. Die habe ich natürlich eingereicht. Zusätzlich musste der Vermieter einen Kostenvoranschlag einreichen,. Anhand dessen wird nun die prozentuale Beteiligung des Sozi errechnet. Ich bin mit dieser Lösung zufrieden.Viele Grüße Dora |
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#7 | |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
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Zitat:
auch ich habe Renovierungsarbeiten durchzuführen. Bei der verstorbenen Tochter meiner Betreuten (Vermieter privat), habe ich eine persönliche Vereinbarung im Mietvertrag verzeichnet. Dort steht das Tapeten zur entfernen, Decken, Türrahmen und Türen (Holzimitat) zu streichen sind. Wie ist die Rechtslage? In der vorgefertigten Mietvertragsklausel zum Auszug steht, das die Wohnung besenrein abzugeben ist, die o.g. Arbeiten stehen und "sonstige Vereinbarung" mit dem Vermieter. LG Thomas
__________________
Gruß vom Elisabethmarkt aus dem schönen München- Schwabing .... und Weissbier bei 25°
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