Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnung v Amtsgericht f. Betreuung und SV im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
betreute bekommt vom hiesigen Amtsgericht Kostenrechnung
für 1. Betreuung f.d.Jahre 2010 und 2011 und für entsch. des Sachverständigen (Arzt ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
|
Hallo,
betreute bekommt vom hiesigen Amtsgericht Kostenrechnung für 1. Betreuung f.d.Jahre 2010 und 2011 und für entsch. des Sachverständigen (Arzt der diese begutachtet hat bzgl Frage der betreuungseinrichtung). Zusammen ca 292,- €. Grundlage ist die Kostenordnung. Da die Betreute nur über eine kleine Rente verfügt: Gibt es da Zahlungserleichterungen o.ä. Gruss RAMO |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo RA MO,
das ist mir unverständlich. Kostenrechnungen werden nur für Vermögende erstellt. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
|
Was verstehst Du denn unter vermögend ?
Z.Zt erhält die Betreute 2 Renten in H.v. insgesamt ca. 1300,- € Gruss RAMO |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Na du musst doch wissen, ob deine Betreute als vermögend gilt.
Nicht das Einkommen. Nach § 92 KostO fallen keine Verfahrenskosten an, wenn das Vermögen unter 25.000,- € liegt. Ist das so, kannst du gg. den Vorgang des Gerichts Beschwerde einlegen. KostO - Einzelnorm Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|