Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenhaus - Kurzzeitpflege fristlos kündigen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
nun ist es passiert - die Oma kommt vom Pflegeplatz ins Krankenhaus (hat lt. KH nichts mit den fehlenden Tabletten ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
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nun ist es passiert - die Oma kommt vom Pflegeplatz ins Krankenhaus (hat lt. KH nichts mit den fehlenden Tabletten zu tun). Die Heimkosten laufen weiter, die Kasse zahlt aber für diese Tage nichts mehr zu, da Oma im Krankenhaus.
Lt. Heimvertrag läuft der Pflegevertrag noch drei Tage weiter, dann ist der Heimplatz fort und man muß die Sachen abholen. D.h. drei Tage muß Oma voll und allein für die Kosten aufkommen. Da der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich mind. eine Woche dauern wird, will Oma (bzw. ihr Betreuer) den Heimvertrag fristlos kündigen, um nicht für die drei Tage allein zahlen zu müssen. Im Vertrag heißt es: "§ 12 Kündigung durch die Bewohnerin Die Bewohnerin kann den Heimvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr die Fortsetzung des Heimvertrags bis zum Vertragsablauf nicht zuzumuten ist. " Eine außerordentliche Kündigung, bei der die Kündigungsfrist entfällt, ist nur bei wichtigem Grund möglich, z.B. wenn sich der Gesundheitszustand Ihres Bewohners so verändert hat, daß seine fachgerechte Betreuung in Ihrem Heim nicht mehr möglich ist. Offenbar war genau dies der Fall, denn warum hat sonst das Heim die Oma eigenmächtig ins Krankhaus abgeschoben? Doch nur, weil es die Pflege nicht sicherstellen kann. Sehr Ihr das auch so? Geändert von Bevollmächtigter (01.02.2011 um 13:40 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Guten Abend,
ich bin ja noch ziemlich neu hier, aber ich kann Dir sagen, dass keine Heimplatzkündigung wegen einem 1-wöchigem Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Das wäre schlimm und kompliziert genug, wenn man nach jedem Krankenhausaufenthalt einen neuen Heimplatz suchen müsste. Und die ganzen Umzüge dazu. So viel ich weiß, zahlt die Pflegeversicherung bis zu vier Wochen den Heimplatz weiter. So zumindest ist es bei meiner Betreuten, die auch zeitweise immer wieder zur Behandlung in die Klinik muss. Mir kam noch nie der Gedanke, für diese Zeit das Heim zu kündigen. Manchmal ist ein Krankenhausaufenthalt eben notwendig, da im Krankenhaus Fachpersonal und Ärzte rund um die Uhr verfügbar sind und eine intensivere Überwachung möglich ist. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass der Betreuer Deiner Oma diesen Gedanken ernsthaft verfolgt.LG Cinderella |
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
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lt. Heimvertrag ist der Platz ohnehin nach drei Tagen Krankenhausaufenthalt automatisch weg und wird neu belegt - darauf hat uns das Heim noch einmal explizit hingewiesen. Es ist aber eben Kurzzeitpflege (max. 28 Tage pro Jahr möglich), kann also gut sein, daß es bei "normalen" Heimverträgen anders ist.. Für diese drei Tage muß jedenfalls Oma jedenfalls den Pflegesatz allein zahlen - weil die Kasse entweder das Heim ODER das Krankenhaus zahlt, niemals beides parallel.
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
vielleicht stellt man das Ganze mal auf andere Füsse. Hier gehen die Bezeichnungen ziemlich durcheinander: Heimplatz, HP= Vollzeitheim Kuerzzeitpflege, KZPf= bis zu 28 Tagen. Wen der Behandlungsbedarf in der Kurzzeitpflege ansetigt und dort nicht mehr abgedeckt werden kann, dann kann eine Krankenhauseinweisung erfolgen. Erst mal hat das weniger mit "abschieben" sondern seiner Verantwortung gerecht werden zu tun Eine KH Einweisung erfolgt immer auch auf Anraten des Artzes, mit medizinischer Indiakation. Keine KZPf kann das mal "eben so" frei nach dem Motto...ist uns hier zu viel.... veranlassen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
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Hallo Michaela,
die Kurzzeitpflege hat uns am Dienstag informiert, daß die Oma bereits am Montag mit dem Notarzt!!! ins KH gebracht wurde. Einziger Grund: einen Tag Durchfall! Wenn der Notarzt sie also mitnimmt, hat das dann ein Arzt "entschieden"? Durch Zufall haben wir sogar herausgefunden welches KH, denn es gab keine Unterlagen über den Sachverhalt und im nächstgelegenen KH wußte man erst von nichts, da der Name falsch geschrieben wurde. So war Oma erst mal einen Tag weg und keiner wußte wo... Toll was? Bis heute liegt im KH übrigens immer noch keine Diagnose vor. (ich wäre noch nie auf die Idee gekommen, wegen einem Durchfall zum Arzt zu gehen, es sei denn, er zieht sich über Wochen hin) Viele Grüße Geändert von Bevollmächtigter (03.02.2011 um 06:03 Uhr) |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Bevollmächtigter,
ich wollte Dir nicht zu nahe treten und kenne weder Deine Oma, noch deren Alter, noch den allgemeinen Gesundheitszustand von ihr. Wenn der Notarzt sie ins KH einweist dann hat ein Arzt entschieden. Ich kenne viele Situationen wo der Notarzt gerufen iwrd und anders entscheidet, nämlich dass es zu keiner Einweisung kommt. Was Du weiter beschreibst kenne ich auch. Ich musste Betreute auch schon in verschiedenen KH`s "suchen" weil bei der Abfahrt vom Sani nicht klar war wo ein Platz frei ist. Dass allerdings das Heim keinen Zettel mitgegeben hat wo drauf steht: bitte XY informieren ist schlecht. Ein Durchfall kann auch nach einem Tag Grund zu einer Einweisung sein, nämlich dann wenn der allgemeine Zustand nicht besonders gut oder schlecht ist, und besonders dann wenn die Gefahr von Dehydrierung besteht weil jemand vielleicht auch noch Probleme hat zu trinken. Gruss Michaela
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#7 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
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Hallo Michaela,
vielen Dank für die Auskunft, alles so weit kein Problem. Ursache des Durchfalls war Antibiotika, die ihr in der vorangegangene Verhinderungspflege verschrieben worden war. Da die Verschreibung mit dem Übergang in die Kurzzeitpflege auslief, war das leider von der Verhinderungspflege nicht übermittelt worden. Das Heim hat jedoch nunmehr erklärt, daß die Kündigung nicht wirksam sei (sprich Oma soll drei ungenutzte Tage bezahlen, der Kurzzeitpflegeplatz ist jedoch trotzdem weg). Es gelte der andere Paragraph: "Vorübergehende Abwesenheit der Bewohnerin 1. Eine Beurlaubung ist während der Kurzzeitpflege nicht vorgesehen. 2. Als Grund für eine vorübergehende Abwesenheit kann lediglich ein stationärer Krankenhausaufenthalt angeführt werden. Für diesen Fall werden bis zu 3 Tage pro Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr im Pflegesatz berücksichtigt. Unabhängig davon werden für die genannte Abwesenheitsdauer der Kostensatz für Unterkunft und Verpflegung zu 70 % sowie das gesondert berechnete Entgelt für Investitionskosten vollständig berücksichtigt. 3. Wird der Pflegeplatz vorübergehend nicht in Anspruch genommen, kann dieser für die Dauer der Abwesenheit anderweitig belegt werden. Ist erkennbar, dass der Bewohner den Pflegeplatz nicht mehr einnehmen wird, kann dieser anderweitig vergeben werden. Wird eine anderweitige vorübergehende Belegung nach Satz 1 oder Vergabe nach Satz 2 vorgenommen ist insoweit die Bewohnerin nicht kostenpflichtig." Zudem enthielt der Vertrag parallel dazu den Passus, der für die Kündigung genutzt wurde: "Kündigung durch die Bewohnerin - Die Bewohnerin kann den Heimvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr die Fortsetzung des Heimvertrags bis zum Vertragsablauf nicht zuzumuten ist." Meiner Meinung nach laufen doch beide Paragraphen parallel, d.h. der eine schließt den anderen nicht aus bzw. keiner hat Vorrang. Wie schätzt Ihr die Rechtslage ein? Geändert von Bevollmächtigter (04.02.2011 um 21:45 Uhr) |
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#8 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Bevollmächtigter,
wenn du ein Problem mit dem Heim und dem Heimvertrag hast dann kannst du dich natürlich auch an die heimaufsicht deine LAndkreises wenden. Hier kann dir zu der rechtlichen Beurteilung des Heimvertrages sicher genauer Auskunft gegeben werden, da die Heimaufsicht die Vertraggestaltung genehmigen muss. Gruß, Andreas
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#9 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
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vielen Dank für den Tip! Die Heimaufsicht werde ich am Montag gleich mal kontaktieren. Dort sollte sich eigentlich alles klären lassen.
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#10 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
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die Heimaufsicht ist dafür nicht mehr zuständig, da seit 2009 das Heimgesetz nicht mehr gilt. Das wäre eine zivilrechtliche Sache und ich soll mir dafür einen Anwalt nehmen. Toll, was?
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