Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente oder Einmalbetrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Möchte gerne einmal eine Stellungnahme:
Betreute (81 Jahre alt) verkauft vor Einrichtung Betreuung ihr Haus an makler. vereinbart wird als ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Möchte gerne einmal eine Stellungnahme:
Betreute (81 Jahre alt) verkauft vor Einrichtung Betreuung ihr Haus an makler. vereinbart wird als Kaufpreis monatliche rentenzahlung von ca. 1500,- /Monat bis an Ihr lebensende. Betreute wollte das damals so. Zusammen mit ihrer sonstigen Rente kommt sie auf ca 3.000,-€/Monat. Nun bietet der Makler Kapitalisierung durch Einmalzahlung an. Betrag entspricht dem Wert. Was ist denn im Sinne der Betreuten empfehlenswert ? RAMO |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Wenn sie selber nicht mehr entscheiden kann...
dann musst DU nach der Situation entscheiden. Dazu bist du der Betreuer/Vertreter. ... und die Entscheidung muss im Sinne der Betroffenen ausfallen. Im Übrigen ... ich schau jetzt nicht nach ... aber denke mal an die Genehmigungspflicht. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
der staatlich anerkannte Rechenkünstler meldet sich auch zu Wort. Angenommen die Betreute lebt noch 20 Jahre (was aber eher unwahrscheinlich ist) dann würde das einen Betrag von 360 000 Euro ausmachen. Bei 15 Jahren wären das immerhin auch noch 270 00 Euro. Will er soviel zahlen? Und die sollte man schon als mal gegeben annnehmen. Ich meine Du musst gründlich alle Möglichkeiten überdenken, rechnen und dann entscheiden. Auf Spekulationen a la , die Frau lebt höchstens noch 10 Jahre, würde ich mich nicht einlassen wollen. Und im Zusammenhang mit der Genehmigung....es muss klar und deutlich sein, dass die Betreute durch den Verkauf keine Nachteile erleiden kann und damit kein Risiko eingeht. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.01.2011
Beiträge: 9
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Zitat:
Man muss prüfen, welche Rechte die Betreute aufgibt, wie Rückzugsrecht (kann man auch kaptialisieren), oder Pflichten (weitere Hauslasten, Zinsen, Tilgung). Eine Ablösung klingt doch bei dieser hochbetagten Dame erst einmal nachteilig für den Makler. |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Hier kommt noch ein Tip für die Freunde der Rechenschieber: Es gibt eine Tabelle ("Düsseldorfer Tabelle?), in der die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen nach dem jeweils aktuellen Alter berechnet ist. Die ist sogar vor kurzem aktualisiert worden. Da kann man die statistische Lebenserwartung der Betreuten entnehmen. Die Anzahl der Jahre mit den Monaten Mietzahlungen multiplizieren und dem Wert des Hauses bzw. dem Angebot des Maklers vergleichen. Damit kommt man schonmal zu einer guten Argumentation bzgl. der eigenen Entscheidung. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
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in der Düsseldorfer Tabelle stehen Richtwerte für Kindesunterhalt :-) ; einen Rechner für Lebenserwartung findet man z.B. unter www.wissen-info.de ; was ich in der konkreten Situation noch als Argument für eine Kapitalisierung bedenkenswert finde ist, dass die Betreute mit ihren 81 Jahren statistisch nicht mehr eine Anzahl von gleichmäßig teuren oder billigen Lebensjahren zu erwarten hat, sondern eher mit exponentiell steigenden Kosten für Gesundheits- oder Pflegeleistungen in einem relativ konzentrierten Zeitraum zu rechnen ist.... LG und einen schönen Abend noch, Klara
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Vielen Dank für die Denkanstösse.
es sei mir eine Zusatzfrage erlaubt: Was stellt sich denn grds. bei einer späteren Pflegebedürftigkeit denn als besser heraus: eine monatliche hohe Rente (wie hier ca 3000,- ) oder ein batzen Geld auf dem Konto ? Und was ist bei einem Heimaufenthalt ? Meiner Meinung nach erbringt die Betreute doch immer ihren Eigenanteil an dem was die Pflegekasse nicht abdeckt Gruss RAMO |
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#8 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo RAMO,
Zitat:
Mit einem Batzen Geld in der Rückhand auf einen Schlag lassen sich besondere Wünsche sicher besser erfüllen. Du könntest Besuchsdienste, Ausflugsdienste und alles mögliche für sie dazu buchen Ob sie so etwas wollen könnte kannst nur Du beurteilen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#9 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hi Michaela!
Zitat:
Ich wäre da ja lieber vorsichtig und würde eine gesicherte und langfristige Möglichkeit vorziehen...ist aber ein ganz persönlicher Ansatz! Liebe Grüße, Thorsten
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin RA MO
Ich habe noch mal nachgesehen.die Tabelle ist bei Google unter "Sterbetafel" zu finden. Viel Glück Imre
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