Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsrenovierung bei Hartz IV im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
ich habe eine Betreute, bei der dringend die Wohnung renoviert werden müsste. Wände gestrichen, neuen Boden rein, alten ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
|
Guten Abend,
ich habe eine Betreute, bei der dringend die Wohnung renoviert werden müsste. Wände gestrichen, neuen Boden rein, alten raus (Entsorgung), eine neue Couch bzw. eine gebrauchte und dringend eine andere Küche. Die bisherigen Möbel sind nur noch Sperrmüll und fallen auseinander. Bei Hartz IV etwas finanziell schwierig. Selbst mit gebrauchten Möbeln, weil zumindest Transportkosten anfallen. Ist das Sozialamt hier zuständig? Könnt ihr mir ein paar Tipps zur Antragsstellung eben? Bisher habe ich nur Betreute, die vermögend sind. Deshalb ist diese Situation neu für mich. Danke und liebe Grüße Cinderella |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
|
Hallo Cinderella,
wie ich gehört habe, wird das mit der Unterstützung der Renovierungskosten regional unterschiedlich gehandhabt. Also ich meine, wie streng da geschaut wird. Aus meiner Region weiß ich, dass es nur Unterstützung gibt, wenn es ein Bezug der Wohnung ist und diese nicht renoviert war. Dann kann man einen Zuschuss bei der ARGE beantragen. Hinsichtlich der Einrichtung wird dies auch so gehandhabt. Wenn keine Küche in der Wohnung ist und eine eigene angeschafft werden muss, zählt es als Erstanschafftung und man bekommt einen Zuschuss. Wegen anderen Möbeln kann ich Dich nur auf die Möbelbörsen für Bedürftige verweisen. Vielleicht hat ja noch jemand anders eine Idee. Viele Grüße, Newbie |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Cinderella,
Du könntest es über die Beantragung von Hilfen in besonderen Lebenslagen versuchen. Die alte Frau müsste doch evtl. auch sonst ins Heim weil der Verbleib in dieser Wohnung nicht zumutbar ist? Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
|
Zitat:
Möbel und Böden müssen aus eigener Tasche finanziert werden, da gibts nix vom Amt. MurphysLaw |
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Ich weiß, dass es diese Mittel bei der ARGE - sorry - Jobcenter, gibt. Sie stehen nur nicht auf dem Plakat am Entree oder irgendwelchen Merkblättern.
Man muss es begründen und ... durchsetzen. Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
das war nicht so wörtlich zu nehmen, die alte Frau und das Heim, sondern sollte eine Schreibrichtung vorgeben.
Wie Rudi sagt und ich auch geschrieben habe, es hängt an der Begründung und dann gibts auch Böden und Möbel. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
|
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich dachte, Hilfen in besonderen Lebenslagen gibt es nicht mehr. Werde am Montag mal bei Sozialamt vorsprechen, den Fall schildern und hier berichten. Schönen Tag noch und liebe Grüße Cinderella |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
|
Hallo,
schau doch mal im HK-BUR, Band1, Praxishilfen. Dort gibt es eine genau Auflistung und unter welchen Umständen ein Antrag sinnvoll ist. Habe gute Erfahrungen damit gemacht. Gruß Heiner |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
|
@Heiner
auch wenn ich mich jetzt als vollkommenes Greenhorn oute: was ist bitte HK-BUR, Bd.1?Handkommentar Betreuungs-und Unterbringungsrecht? Wäre nett von Dir, wenn Du mir die Langform gönnst - ich lerne gern dazu. Grüsse Sikoba |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
|
Hallo,
dachte bisher, dass man den kennt. Sorry! Es heißt wörtlich: Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Herausgeber: Bauer/Klie/Lütgens mit Kommentaren von Horst Deinert. C.F Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Im Weiher 10 in 69121 Heidelberg. Gruß Heiner |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|