Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme von Betreuungen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
ich habe einige Betreuungen von einer ausscheidenden BB übernommen. Da ist mir aufgefallen, dass die Rechtskreise alle übertragen worden ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Hallo
![]() ich habe einige Betreuungen von einer ausscheidenden BB übernommen. Da ist mir aufgefallen, dass die Rechtskreise alle übertragen worden sind, außer die Postangelegenheiten. Die Betreuten sind aber alle nicht mehr ansprechbar und können somit auch keine Post öffnen. Ferner müssten doch dann ein Verfahrenspfleger beantragt werden? Komme mir jetzt bissel doof vor, wenn die frühere BB die Betreuten schon mehrere Jahre hatte und ich gleich nach kurzer Zeit Erweiterung der Aufgabenkreise beantrage. Aber das kommt mir nicht so richtig vor....Was sagt ihr? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen Newbie,
ich beantrage selten die Post. Man hat recht schnell raus wer wichtig ist, Rente, Heim, KV, Sozialamt, Schwerbehinderng, und die bekommen die Bestellung mit der Bitte den Schruftverkehr direkt mit mir abzuwickeln. Das funktioniert prima. Wofür meinst Du einen Verfahrenspfleger zu brauchen? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Ich hab mit diesen Postangelegenheiten eh meine Probleme.
Alles was man braucht, leitet man ins Büro um und was man nicht braucht, die persönliche Post, darf/will mal auch mit Postang. ohnehin nicht öffnen. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.10.2010
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 63
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Habe nochmal mit einer BB aus meiner Stadt gesprochen. Die meinte, die Richter gehen davon aus, dass man die Post zusammen mit dem Betreuten öffnet. Die offizielle Post leite ich sowieso an mich um und die persönliche wird dann mit den Betreuten geöffnet. Meistens ist es aber so, dass die das gar nicht mehr begreifen, weil sie dement sind oder andersweitig behindert.
Die Betreungsbehörde riet mit, einen Verfahrenspfleger für meinen Wachkoma-Patienten zu beantragen, damit seine Rechte gewahrt werden?! Habe im Gesetz dazu gelesen, aber sehe eigentlich die Notwendigkeit nicht, weil ich ja seine Interessen bereits vertrete. Hattet Ihr das schon mal? |
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#5 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
aber natürlich gibt es das laufend. Du vertrittst zwar die Betroffene sie braucht jedoch eine rechtliche Vertretung wenn du z.B. einen Antrag stellst der ihre Rechte einschränken könnte. Beispielsweise Wohnungsauflösung oder auch schon dein Vergütungsantrag. Den Rat deiner Betreuungsbehörde kann ich nicht so ganz nachvollziehen denn ohne einen zu entscheidenden Antrag macht ein Verfahrenspfleger gar keinen Sinn. Er ist ja nicht dafür da deine Arbeit zu überwachen sondern wird nur bei anstehenden Entscheidungen tätig. Gruß, Andreas
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin zusammen
Ein Wort zu den Postangelegenheiten: Üblicherweise benötigt man das nicht. Es gibt aber Ausnahmen: Z.B. wenn eine Lebensversicherung oder Bausparkasse auf die Unterschrift von Komapatienten besteht, um die Post an den Betreuer senden zu dürfen - oder man eben die Postangelegenheiten hat. (Es gibt schon komische Läden...) Anderes Beispiel: Ein Betreuter bekommt Post, die ihn jedes mal ordentlich dekompensieren läßt und deshalb geschlossen untergebracht werden muß. Da ist es auch sinnvoll, die Post umzuleiten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.02.2008
Ort: Berlin - Spandau
Beiträge: 4
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im Wesentlichen müssen Behörden(Krankenkassen, JobCenter usw.) nach Vorlage des Betreuunsnachweises inkl. des Aufgabenkreises die entsprechenden Informationen geben. Da sonstige Firmen sicherlich an einer Bezahlung der Dienstleistungen(Rechnungen) ein Interesse haben, werden diese sich an den Betreuer wenden.
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