Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufentshaltsbestimmung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, bin neu hier. Mein Partner liegt nach schweren Herzinfarkt im KH, nach dem noch eine Hirnschwellung hinzukam ist er ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Hallo, bin neu hier. Mein Partner liegt nach schweren Herzinfarkt im KH, nach dem noch eine Hirnschwellung hinzukam ist er nach 14 Tagen immernoch nicht wach und kann seinen Willen nicht äußern. Betreuer für meinen Partner bin ich. Ich bin Hochschwanger und erwarte eigentlich jeden tag unsere Baby, habe noch 2 weiter Kinder.
Nach der gestrigen Untersuchung des Neurologen, hat dieser gesagt er würde meinen Partner als Patient übernehmen zur Frühreha. Meine frage hierzu wäre "Können die Ärzte beschliessen an welchen Ort mein Partner zur Reha geht wenn ich als Betreuer die Aufenthaltsbestimmung habe?" Was sagt die Aufenthaltsbetimmung als Betreuer aus? Ich bin wöllig ratlos und bitte um Hilfe. Was kann ich tun? Bine |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Bine,
erstmal herzlich Willkommen Es tut mir leid, dass Du gerade eine sehr schwere Zeit durchmachen musst.Zu Deiner Frage: Letztendlich könnte man einer Verlegung in eine bestimmte Reha nicht zustimmen. Das würde ich mir aber tausend Mal überlegen denn dazu müsste klar sein, dass die medizischen Möglichkeiten vor Ort ebenso gut wie die am geplanten Verlegungsort sein müssten. Man kann nicht einfach sagen, auch nicht mit der Aufenthaltsbestimmung: Nein das will ich halt nicht, oder nein, er muss/soll in meiner Nähe bleiben. So verständlic h ein solcher Wunsch aus menschlicher Sicht auch sein mag. Bei dieser Frage haben die medizinischen Notwendigkeiten für Deinen Mann eindeutig absoluten Vorrang. Unter Umständen würdest Du bei einer Weigerung zu der verlegung auch wirklich Ärger mit dem Gericht bekommen, wenn ein KH nämlich meint dies uns das müsse jetzt medizinisch veranlasst werden und auch die Krankenkasse wird evtl. extrem reagieren wenn die Gesundung wegen einer Weigerung zur Verlegung riskiert wird. Ich hatte bereits einmal eine Betreuung übenehmen müssen, das Gericht hatte den vorherigen Betreuer entlassen weil dieser (Angehöriger) den ärztlichen Ratschlägen gegen jedes besseres Wissen einfach nicht Folge leisten wollte. Vielleicht erklärst Du uns warum Du der Verlegung nicht zustimmen willst? Gibt es dieselben Möglichkeiten auch vor Ort? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Volle Zustimmung zu Michaelas Posting (mal !
)... noch n Tipp. Ich habe bei Krankenhäuser - das ist sicherlich nicht überall so - gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den dortigen Sozialarbeitern gemacht. Viell. wendest du dich - soweit noch nicht geschehen - an diese, mit deiner ggw. persönlichen Situation.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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