Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreise erweitern? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo in die Runde,
ich habe letzte Woche eine Betreuung übernommen. Dem Gericht war es eilig mit dem Betreuerwechsel, die ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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Hallo in die Runde,
ich habe letzte Woche eine Betreuung übernommen. Dem Gericht war es eilig mit dem Betreuerwechsel, die Betreuungsbehörde hatte dem Gericht mitgeteilt (§ 7 BtBG), dass es sexuelle Übergriffe gegeben habe und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Nein, nicht der Betreuer sei verdächtigt, aber da müsse jetzt eine Frau ran. Die Betreute, eine geistig behinderte Frau, knapp über 30 Jahre alt, lebt in einer Außenwohngruppe einer Einrichtung, in der sie seit ihrem 12. Lebensjahr ist. Vom Vater und Bruder sexuell missbraucht, erleidet sie immer wieder sexuelle Übergriffe, „zieht so was an wie ein Magnet“, so beschreibt sie die Erzieherin von der Gruppe. Die Betreute wollte nicht darüber reden, aber die Erzieherin machte Andeutungen, dass auch von dem ehemaligen Betreuer was Übergriffiges ausging. Der bisherige Betreuer ist Ehrenamtler (das wurde mir erst später klar), und wollte gar nicht mit mir sprechen, sagte nur was von Missverständnissen, und noch am selben Tag hat er mir ihre Unterlagen zugeschickt. Nun meine Frage: die Betreuung bleibt unverändert in den Aufgabenkreisen: Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung. Ist das in diesem Fall nicht ein bisschen wenig? Welche Aufgabenkreise brauche ich da, um wirksam ermitteln und entscheiden zu können? Interessanterweise hatte mir das Gericht zusammen mit der Bestellungsurkunde eine Aufforderung zum Vermögensverzeichnis geschickt. Da hab ich doch gar keine Befugnis zu, wenn ich die Finanzen nicht drin hab?! Die muss ich ja vielleicht auch gar nicht haben, aber wenigstens Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern wäre nicht schlecht, wenn ich z.B. bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden möchte, wegen was und gegen wen sie ermitteln? Und vielleicht noch so was wie Wohnungs- und Heimangelegenheiten? Weil zu prüfen wäre, wie ich finde, ob sie da wohnen bleibt? Nun muss ich ja erst mal meine Betreute kennen lernen und herausfinden, was sie will und was denn da überhaupt vorgefallen ist. Die Mitteilung der Betreuungsbehörde ans Gericht würde mich auch interessieren. Evtl. muss ja eine Rechtsanwältin her und was Therapeutisches?! Ich bin aufgeregt, weil ich erst frisch im Geschäft bin, vieles noch nicht weiß und nichts bzw. möglichst wenig falsch machen möchte. Also z.B. auch so was wie: rede ich erst mit denen vom Heim oder dem Rechtspfleger/Richter? Schöne Grüße, Antonia |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Antonia - zunächst, willkommen im Boot.
Das sind ja gleich mehrere Fragen auf einmal. Wenn du den Eindruck hast, du kannst mit den beschlossenen Aufgabenkreisen die Betroffenen nicht ausreichend vertreten, dann kannst du beim Amtsgericht einen BEGRÜNDETEN Antrag auf Aufgabenkreiserweiterung stellen. Das Gericht wird deinen Antrag dann nach eigener Maßgabe prüfen. Ich hatte dich so verstanden, dass du z.T. wegen Ermittlungen zu den sex. Übergriffen die AK-Erweiterung haben willst. Das ist überhaupt nicht nötig. Denn erstens würde ich von "Eigenermittlungen" die Finger lassen und zweitens kann jeder, dem eine Straftat bekannt wird, unabhängig von seiner Stellung zum Geschehen eine Strafanzeige erstatten. Nicht ganz unbegründet will ich dir dazu noch sagen: Vorsicht! Nicht alle sexuelle Übergriffe sind auch solche. Sie werden oft auch provoziert. So weit zum Thema "Magnet". Unabhängig davon ist jede sexuelle Handlung zw. Betreuer/in und Betreuter/n für den Betreuer strafbar mit Androhung von Freiheitsentzug - § 174 c StGB StGB - Einzelnorm Was das Vermögensverzeichnis betrifft. Das hat nichts mit dem AK "Vermögenssorge" zu tun. Die Rechtspfleger sind verpflichtet zu Beginn und dann alle Jahre die Vermögensverhältnisse des Betroffenen zu prüfen. Das machen sie dadurch, dass sie dich auffordern eines zu erstellen. Das setzt nat. Kooperation des Betroffenen voraus, wenn keine Vermögenssorge vorliegt. Kooperiert der Betroffene nicht, müssen die RP´s andere Recherchen anstellen - etwa ne Anhörung - was aber wieder unnötig Arbeit macht. Viel Erfolg Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (05.02.2011 um 04:31 Uhr) |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Antonia
Wie Du geschrieben hast, ist die StA schon dran an der Geschichte. Ermitteln ist deren Job, nicht Deiner. Eine gute Zusammenarbeit mit den Ermittelnden Behörden bedeutet für Dich: soweit, wie es Deinen Aufgabenkreisen und damit der Betreuten zugute kommt. Mehr ist nicht gut für deine Betreute - und für dein Arbeitszeitkonto auch nicht... ![]() So bedauerlich wie es ist, aber wenn ein Verdacht auf sexuelle Belästigung oder Mißbrauch besteht, wird es immer schwierig. Da sollte ein andersgeschlechtlicher Betreuer/in immer aus der Schuss- oder Verdachtslinie genommen werden - auch wenn von der Seite aus nichts vorgelegen hat. Im Fall Deiner Betreuten ist es sicherlich hochspannend und interessant näher hinzusehen: Wie wird Sexualität von Deiner Betreuten ge- und erlebt? Leidet sie oder leidet sie nicht? Ist sie selber eher aktiv oder passiv und wie ist ihre Haltung dazu?. Auch Menschen mit geistiger Behinderung haben eine Sexualität, die ihnen aber noch lange nicht von Ottonormalverbraucher in der Gesellschaft zugestanden wird. Und das heißt noch lange nicht, das deren Sexualität die selbe ist, wie die von nicht geistig behinderten Menschen. Als Interessant sehe ich die Angelegenheit deshalb an, weil es eine sehr gute Möglichkeit gibt, die eigene Position zu einem Tabuthema mit den Positionen der Betreuten und der von anderen Menschen sowie der allgemeingesellschaftlich anerkannten Positionen zu vergleichen und kennen zu lernen. Vieles, was für Dich "normal" ist, muss es für die Betreute oder "die Gesellschaft" noch lange nicht normal sein - und umgekehrt. ... und keine Angst davor etwas falsch zu machen... siehe ganz unten ![]() Viel Erfolg wünscht Imre Moin Rudi hast Du heute nicht schlafen können, oder ist das Forum ein Betthupferl für Dich? Um 4:39 h müßte ich schon massive Schlafstörungen haben, wenn ich dann noch am PC sitze. Oder schon? Dann isses echt Einsatz ![]() MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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Hallo Rudi und Imre,
danke für eure hilfreichen Antworten. Mit dem Wort ermitteln habe ich vielleicht etwas hoch gegriffen, es war so gemeint, dass ich wissen möchte, um welche Vorwürfe es geht. Irgendjemand muss ja zur Polizei gegangen sein und was erzählt haben. Und irgendwie muss diese Information an die Betreuungsbehörde gegangen sein, die dann den Wechsel veranlasst hat. Mehr weiß ich nicht, eine Strafanzeige gibt es nicht. Also werde ich erst mal mit allen möglichen Leuten reden: noch mal mit der Erzieherin, die ich erwähnte, vielleicht mit dem Fachbereichsleiter, vielleicht der StA,... meine Klientin sehe ich nächste Woche wieder. Wenn ich eine neue Betreuung übernehme, muss ich mir ein (Gesamt-) Bild machen, um adäquat auch soviel Verantwortung übernehmen zu können, wie nötig. Also wenn auf dem Zettel steht Gesundheit, dann gucke ich ja nicht nur auf die Gesundheit sondern mache mir erst mal ein Bild vom ganzen Menschen. Na und dann kommen meine Unsicherheiten, wie weit ich da mit den AK Gesundheit und Aufenthalt gehen kann. Ob ich nicht schnell Grenzen/Befugnisse überschreite. Z.B. war eine große Sorge der Klientin, dass sie „noch mal“ vor Gericht aussagen muss (das schien sie im Zusammenhang mit ihrer eigenen Familie erlebt zu haben, wenn ich s korrekt verstanden habe. Wenn es dazu kommen sollte, könnte für sie die Unterstützung durch eine Frauenberatungsstelle oder eine Anwältin hilfreich sein. Dürfte ich so was anleiern „nur“ mit dem AK Gesundheitsfürsorge? Oder müsste ich mich an die Einrichtung wenden und denen sagen, dass sie das doch bitte anleiern sollen? Aber je länger ich über all das und über eure Antworten nachdenke, ich werde erst mal abwarten, welche Infos so reinkommen. (Z.B. auch was die Hilfeplanung der Einrichtung sagt). Und dann berichte ich hier noch mal (und frag nochmal, wenns drückt). Vielen Dank auch für den hilfreichen Hinweis, dass der AK Vermögenssorge nicht erforderlich ist, um ein Vermögensverzeichnis erstellen zu sollen!! Und danke für eure Erfolgswünsche! :-) Viele Grüße, Antonia |
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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@Imre
Schon! ![]() Ich bin notorischer Frühaufsteher. Dazu bin ich dabei einiges "umzubauen", was mich zeitig aus der Koje treibt. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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