Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo erst mal an alle die dies Lesen .
Kurz zu meiner Person ,weiblich seid 6 Monaten wieder in deutschlen ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2
|
Hallo erst mal an alle die dies Lesen .
Kurz zu meiner Person ,weiblich seid 6 Monaten wieder in deutschlen Landen nach 13 Jahren Türkei ,und hier fängt mein Problem an . 1 Netter Nachbar in der Türkei ,alleinstehender Herr 65 Jahre Deutscher Staatsbürger wie meine wenigkeit keine Krankenversicherung zur Zeit ,meldet sich bei mir .Hallo ich komme am 29.01 nach Deutschland habe Befund auf Tumor in Leber Lunge Niere .Er kam den als netter Nachbar hilft man ja ( wohnung in D .auch nicht vorhanden .also habe ich ihn erst mal bei mir aufgenommen .Soziale Dienste abgeklappert "hallo was kann ich tun ",Freundlichen Termin bekommen Sozialamt für Grundsicherung den Rente hat er schon ,aber alles kommt etwas spät den er liegt schon mit akkuten Bauch im Krankenhaus ohne Versicherung . 2 Frage :Muß die Krankenkasse von vor 6 Jahren ihn wieder aufnehmen ? 3 Frage :Wohin mit ihm wenn er aus dem Krankenhaus entlassen wird (zur Zeit keine Pflegestufe ,kann noch Grundpflege alleine ) 4 Frage :Wer weiß an wen ich mich wenden kann .Habe eine Generalvollmacht für seine Belange über den Tod hinaus . 5 Am liebsten möchte er ein rauchfreies Zimmer bei mir und die übernahme der Hauswirtschaftlichen und Betreuungsarbeiten . so nun war es das in Kürze ,an welche Behörden kann ich mich wenden Bitte ergeben um eure Profi Hilfe Ps Angehörige gibt es nicht BUbu ( Elke ) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Elke,
jemand sollte schnellstens beim Sozialamt einen Antrag auf Krankenhilfe und auf Grundsicherungsleistung stellen. Ob die letzte Krankenkasse ihn wieder aufnehmen muss kann hier niemand beantworten, das hängt vom allgemeinen Versicherungsverlauf ab. Du könntest Dich auf jeden Fall im Krankenhaus an den dortigen Krankenhaussozialdienst wenden und Dich bzw. ihn beraten lassen. Das sind so viele Baustellen auf einmal und Dir fehlt sicher auch noch viel an notwendiger Hintergrundinfo so dass ein Internetforum tatsächlich keine grosse Hilfe, und auf keinen Fall ein dringend nötiges persönliches Beratungsgespräch ersetzen kann. Viel Erfolg, Grüsse. Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2
|
Danke michaela
grundsicherung habe ich heute gemacht hoffe past haben wenigstens den antrag angenommen .krankenkasse die es mal gab war ich auch heute darf morgen wiederkommen .papiere des herren habe ich nun auch gerade mal sotiert und gelistet so das ich nicht immer suchen muß .sozialerdienst im krankenhaus hat er verprellt ,liegt mit 5 kilo großem tumor und glaubt mit einem lächeln auf den lippen klappt alles ,das lachen vergeht mir wenn ich da dran denke wie ich nun in die betreuung gerutscht bin ,aber denke auch wird schon werden .danke für deinen rat erst mal elke |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Hallo bubu
Melde Dich ganz schnell beim Sozialamt und lass Dir bescheinigen, dass er keine Sozialleistungen erhält. Sage da auch Bescheid, dass Du ihn in eine Krankenkasse unterbringen willst und die Sozialleistungen noch nicht weiter bearbeitet werden sollen. Wenn Die Krankenkasse raus bekommt, dass Sozialhilfe vor der Aufnahme in die KV beantragt wurde, wird sie sich wahrscheinlich querstellen und die Aufnahme verweigern. Das machen die in letzter Zeit gerne, weil sie keinen Bock haben teure Mitglieder aufzunehmen. Die KV verweist dann gerne darauf, dass das Sozialamt die medizinischen Kosten zu zahlen hat und stützt sich dabei auch noch auf den selben § 5.1.13 SGB V, mit dem das Sozialamt das Gegenteil behauptet. Im Ergebnis will keiner zahlen, aber Du wirst von vorne bis hinten veräppelt und rennst Dir einen Wolf. Frage bei der Dt. Rentenversicherung an, ob er da bekannt ist, KV-Beiträge gezahlt wurden und von wem zuletzt. Die KV, die zuletzt gezahlt hat, steht in der Pflicht, ihn wieder aufzunehmen. Sie darf die Beiträge seit Ende der letzten Mitlgliedschaft fordern, aber das Sozialamt wird lieber die Beiträge als die zu erwartenden Krankenhaus und sonstigen medizinischen Kosten zahlen. Viel Glück wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| versicherung /wohnung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|