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Besuch eines Nervenarztes !

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Hallo ! Kurz zu meiner Person: Ich bin 44 Jahre bin Diabetiker seit 40 Jahren . Die Dame von der ...


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Alt 09.02.2011, 12:33   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 1
Standard Besuch eines Nervenarztes !

Hallo !
Kurz zu meiner Person:
Ich bin 44 Jahre bin Diabetiker seit 40 Jahren .
Die Dame von der Seniorenberatung ( Bezirksamt Hamburg) sollte meiner Mutter Hilfe zukommen lassen, was nicht passiert ist. Stattdessen hat sie mich dem Betreuungsgericht gemeldet, daraufhin ist der Sozial-psychiatrische Dienst eingeschaltet worden und ich hatte Besuch von einer Dame, der nach 1 1/ 2 Stunden Befragung schließlich verlauten ließ , sie würde dem Gericht eine Betreuung empfehlen . Die Richterin vom Amtsgericht hat einen Beschluß zur Begutachtung durch einen Nervenarzt gefaßt.
Nun soll der Nervenarzt kommen,ich hatte schon einmal einen Termin abgesagt.
Nun meine 2 Fragen :
1) Muß ich den Nervenarzt in die Wohnung ( meine Mutter ist Mieterin) reinlassen ?
2) Falls ich dies nicht mache, darf das Amtsgericht dann einen Beschluß fassen , daß die Polizei kommt und mich vorführt( damit hat Nervenarzt im Telefongespräch gedroht )
Danke
Gruß Henning
herbie ist offline  
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Alt 09.02.2011, 12:42   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Moin.

Hört sich an, als ob Du keine Betreuung wollen würdest - wobei ich natürlich nicht einschätzen kann, ob das evtl. dennoch hilfreich wäre.

Jedenfalls gilt nach § 1886 BGB: "Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden."

Laß Dir doch einfach vom Gericht - Kontakt hast du ja - erklären, wieso du betreut werden sollst.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 09.02.2011, 20:04   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Herbie

Das liest sich ja ein wenig wie Satire:
Deine Mutter benötigt Hilfe, und die gerufene Helferin tut nix für Deine Mutter, aber will dir Hilfe angedeihen lassen.

Könnte ja sein, dass die gerufene Helferin auf dem Weg nach Hause tüdelig geworden ist, und bei Gericht Dich mit Deiner Mutter verwechselt hat. Soll wirklich schon vorgekommen sein...

Wie hilfebedürftig ist Deine Mutter, und welche Hilfe ist die richtige für sie.
Und wie steht es mit Dir? Bist Du auch hilfebedürftig? Und wenn ja, dann natürlich auch: welche Hilfe?.

Zu Deinen Fragen:

Zu 1. Wenn das Gericht in einem Betreuungsverfahren einen Gutachter beauftragt hat, dann hat er seine Arbeit zu machen. Er kann bei Dir vorbei kommen, Du kannst aber auch einen Termin bei ihm oder an einem anderen Ort vereinbaren. Sein Gutachten muss er aber schreiben. Vielleicht merkt er ja, dass eigentlich Deine Mutter die betreuungsbedürftige ist.

Zu 2. Wenn das Gericht auf biegen und brechen die Begutachtung will und Du Dich andauernd entziehst und gleichzeitig der Eindruck entsteht, dass Du aber wirklich betreuungsbedürftig bist, dann hat das Gericht durchaus das Recht Dich zwangsweise vorführen zu lassen. Möglich ist das, da muss aber vorher schon eine Menge passiert sein. Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern, dass in den letzten Jahren an dem Gericht in meiner Nähe mal eine Zwangsvorführung zu einer Begutachtung gelaufen ist, die für die Einrichtung einer Betreuung benötigt wurde.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.02.2011, 22:04   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Die Dame von der Seniorenberatung sollte meiner Mutter Hilfe zukommen lassen, was nicht passiert ist. Stattdessen hat sie mich dem Betreuungsgericht gemeldet ...Die Richterin vom Amtsgericht hat einen Beschluß zur Begutachtung durch einen Nervenarzt gefaßt.
Nun meine 2 Fragen :
1) Muß ich den Nervenarzt in die Wohnung
2) Falls ich dies nicht mache, darf das Amtsgericht dann einen Beschluß fassen , daß die Polizei kommt und mich vorführt
Gruß Henning
Hallo Henning, nur die Ruhe, wird sich bestimmt alles aufklären. Die Richterin macht eine ganz normale "Aufklärung" der ihr vorliegenden Hinweise. Es wäre sicherlich sinnvoll, mitzuarbeiten ... Rechtlich sieht es so aus: "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 280 Einholung eines Gutachtens
§ 283 Vorführung zur Untersuchung
Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll vorher persönlich angehört werden." Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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