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Überbrückung für Heimkosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Überbrückung für Heimkosten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, ich hoffe Ihr könnt mir in einem etwas kniffligen Fall weiterhelfen. Mein Betreuungsfall ist pflegebedürftig (Pflegestufe 2), und ...


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Alt 10.02.2011, 09:17   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
Standard Überbrückung für Heimkosten

Liebe Kollegen,

ich hoffe Ihr könnt mir in einem etwas kniffligen Fall weiterhelfen. Mein Betreuungsfall ist pflegebedürftig (Pflegestufe 2), und ich habe Ihn gleich nach dem er aus der Reha zurückkam in die Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim angemeldet. In dieser Zeit wollte ich prüfen ob eine Unterbringung bei seiner Frau und seinem Sohn möglich wäre.
Dazu muss ich sagen, dass auch die Frau pflegebedürftig ist und dies vom Sohn (der im Haus wohnt) gemacht wurde. Gleich das erstemal als ich im Haus war ist mir die mangelnde Sauberkeit ... aufgefallen, so dass ich meine Bedenken hatte. Darübehinaus soll der Sohn auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Inzwischen hat sich der Sachverhalt wie folgt geändert. Die Frau wurde auf Grund von Verwahrlosung und Mangelernährung ins Krankenhaus eingewiesen und soll von dort in ein Pflegeheim kommen. Diese Einschätzung des Arztes hat meine Bedenken natürlich bestärkt und ich werde meinen Betreuungsfall auch im Pflegeheim belassen.

Für mich stellt sich nun also die Frage der Finanzierung der Heimkosten.
Da wenig Barvermögen vorhanden ist muss wohl im Endeffekt das Haus für die Deckung der Heimkosten herhalten.
Jedoch kann dies Geld natürlich nicht kurzfristig generiert werden, so dass für die Heimkosten erstmal kein Geld da ist und ich diesen Zeitraum irgendwie überbrücken muss.
Gibt es die Möglichkeit kurzfristig eine Kostenübernahme (als eine Art Darlehen) durch das Sozialamt zu erreichen? Habt Ihr andere Ideen wo ich einen Kostenübernahme (und sei es nur zur Überbrückung) herbekomme?

Geändert von Steffenji (10.02.2011 um 09:23 Uhr)
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Alt 10.02.2011, 09:40   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Steffenji,

- wer ist denn Eigentümer des Hauses?
- Gibt es Grundschulden?
- Gibt es Wohnrechte?
- Wie sind die Kosten der Kurzzeitpflege denn bislang bezahlt worden?

Grundsätzlich sollte hier sofort ein Sozialhilfeantrag zur Deckung der Heimkosten gestellt werden.

Grundsätzlich gibt es schon die Möglichkeit der darlehensweisen Übernahme von Heimkosten. Das hängt aber von mehreren Faktoren ab.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 10.02.2011, 10:02   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
Standard

Das Haus ist gemeinsamer Besitz des Ehepaares
Ein WOhnrecht gibt es meines Wissens nicht (auch keine Mietvertrag). AUch hat der Sohn bisher keine Miete bezahlt.

Ja es gibt noch eine Grundschuld von ca. 20.000,- € eingetragen auf beide Ehepartner.

Die Kurzzeitpflege kann über das flüssige Vermögen abgedeckt werden.
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Alt 10.02.2011, 14:04   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Steffenji,
also der Zustand der Ehefrau klingt ja u.U. auch so das ein Betreuungsverfahren angeregt werden sollte.

Die darlehensweise Sozialhilfe kann ja dann auch nur von beiden beantragt werden. Denk an den Freibetrag bei Zahlung aus dem Vermögen und der Beantragung von Sozialleistungen.

Falls dein Betreuter den Darlehensvertrag nicht mehr selber unterschreiben könnte müsstest du ihn ja noch genehmigen lassen.

Viel Spaß damit, das hiesige Sozialamt versucht sich da gerne rauszuwinden.


Gruß,
Andreas
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Alt 10.02.2011, 14:17   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
Standard

Betreuung für die Ehefrau ist angeregt und wird dann an mich übergehen.
Steffenji ist offline  
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