Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zum Hausverkauf im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
schade,das ich dieses Forum nicht früher entdeckt habe.
Hab jetzt einen grossen Teil durchgestöbert und hab trotzdem ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 1
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Hallo an alle,
schade,das ich dieses Forum nicht früher entdeckt habe. Hab jetzt einen grossen Teil durchgestöbert und hab trotzdem noch die eine oder andere Frage an euch,die ihr euch so gut auskennt. Ich bin seit einem Jahr als Betreuerin für meinen Vater bestellt. Er liegt nach einem Unfall im Wachkoma und ist in einem Pflegeheim untergebracht. Er wohnte vorher alleine in in seinem Haus,welches jetzt leersteht. Ich habe mich die ganze Zeit natürlich auch um die Pflege des Hauses gekümmert und jetzt möchte ich es verkaufen,weil sich der Zustand meines Vaters definitiv nicht mehr in dem Maße verbessern wird,das er wieder zurück könnte. Daß das Gericht dem zustimmen muss ist klar,aber ich weiss jetzt nicht so richtig in welcher Reihenfolge ich das Ganze jetzt angehen soll. Soll/kann ich als erstes ein Gutachten erstellen lassen? Oder zuerst beim Amtsgericht anfragen,ob ich überhaupt verkaufen darf? (Kann man mir dort die Genemigung grundsetzlich verweigern,weil keine finanzielle Notwendigkeit besteht,zu verkaufen?) Ich hab hier an anderer Stelle gelesen ,das AG verlangt eine Beründung?! Oder schickt das AG einen Gutachter? Wer bezahlt das? Oder kann ich einfach loslegen und mich erst beim AG melden,wenn ich einen Käufer hab? Ich will eben nichts machen,was ich nicht darf und die Leute bei Gericht nicht mit dummen Fragen nerven,dort hat man es ja (wie ich hier lese)mit weitaus komplizierteren und schwierigeren Fällen zu tun. Freu mich über eure Hilfe! LG erin |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Fang an mit dem Antrag auf Genehmigung und such dir einen Notar, mit dem du das durchziehen willst.
Der Rest läuft dann quasi von alleine. In aller Regel gibts auch n kurzen Draht, zwischen Notar und Gericht, wenn die in örtlicher Nähe liegen. Du kannst auch einen Makler involvieren, der sich dann um das Gutachten und den Verkauf als solchen kümmert. Am Besten, du gehst aber zu der für das Verfahren zuständigen Rechtspflegerin. Die wird dir schon sagen, wie es läuft - sprich, wie sie es gerne hätte. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
habe gerade einen ähnlichen "Fall", wenn auch indirekt. Es handelt sich hierbei um eine "gesplittete" Betreuung, d.h., der Sohn der betreuten Dame hat die Vermögensverwaltung, ich den Rest. Er hat seinerzeit selbst um Hilfe durch einen weiteren Betreuer gebeten, da er mit "Papierkram" überfordert ist. Na ja, die Finanzen wollte er halt nicht aus der Hand geben, aber dafür ist er jetzt immens dankbar, dass ich ihm auch dabei helfe, obwohl nicht mein Aufgabenkreis. Alte Dame ist seit drei Tagen im Heim, es gibt eine von ihr zuvor bewohnte Immobilie, in dieser auch noch eine fremdvermietete Whng. mit Mietrückständen von mehr als 6 Monaten. Hier wird eine Kündigung ausgesprochen, bzw. direkt ein RA eingeschaltet. Zum Verkauf des Hauses: Ein vereidigter Sachverständiger muss den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Es darf keinesfalls unter diesem Wert verkauft werden. Erst wenn ein Käufer gefunden ist, muss Genehmigungsantrag beim AG eingereicht werden. Sollte der Verkaufsversuch sich länger als ein Jahr hinziehen, kann bei Gericht allerdings die Genehmigung beantragt werden, die Immobilie unter dem Verkehrswert zu verkaufen. Der Sachverständige muss vom Verkäufer beauftragt werden, die Kosten gehen entsprechend zu Lasten des Verkäufers. Die Einschaltung eines Maklers, um den Verkauf zu organisieren, ist möglich und empfehlenswert. Bin mal gespannt, wie sich die Sache in "meinem" Fall gestaltet und wie schnell der Verkauf durchführbar ist. Erste Interessenten für das Haus haben sich beim Sohn schon gemeldet, aber ohne Gutachten geht ja noch nichts. LG, Marion |
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