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ich bin neu hier und bitte um Rat - Fragestellungen:

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Sachlage der zu Betreuenden - Amtsgericht ordnete aufgrund von Gutachten vorläufige Berufsbetreuung w Doppelerkrankung an - 4 monatige Therapie im ...


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Alt 12.02.2011, 13:12   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 3
Standard ich bin neu hier und bitte um Rat - Fragestellungen:

Sachlage der zu Betreuenden
- Amtsgericht ordnete aufgrund von Gutachten vorläufige Berufsbetreuung w Doppelerkrankung an
- 4 monatige Therapie im Dezember 2010 erfolgreich abgeschlossen. Abschlussbericht empfiehlt allerdings nach erneutem Rückfall Unterbringung in Soziatherapeutischer Einrichtung. Dies für die Betreute keine Option - auch aus Kostengründen;
- nach Entlassung aus LZT 3 Rückfälle, zwei davon hat sie selbst in den Griff bekommen
- Umzug und Ummeldung von Whg der Eltern in Bayern *bis auf weiteres nach Hessen in Whg des Freundes mit den Zielen Arbeit zu finden und dann ein eigenes Zimmer zu*nehmen
- Nachsorge wurde in Hessen bereits angetreten obwohl BfA Nachsorgezusage noch nicht wie beantragt von Bayern auf Hessen umgestellt hat.
- Amtsgericht Bayern hat nun erneutes Sachverständigen-Gutachten angefordert bei selbstständiger Gutachterin, die bereits im Sommer 2010 ein Gutachten abgegeben hatte

Fragen
- ist AG Bayern noch zuständig oder muss Akte aufgrund des Wohnortwechsels automatisch nach Hessen übergeben werden?
- kann erneutes Gutachten durch diese bayerische Gutachterin a. wegen Befangenheit und b. mangels Zuständigkeit abgelehnt werden?
- kann Amtsgericht Bayern zwangsweise zur Anhörung durch AG und Gutachterin nach Bayern vorladen?
- kann Berufsbetreuerin w räumlicher Entfernung abgelehnt werden und ehrenamtlicher Betreuer des Vertrauens gewählt werden bzw. Betreuung aufgehoben werden (evtl. in eine vom Gericht unabhängige privatrechtlichte Vorsorgevollmacht umgewandelt werden)?
- kann Berufsgetreuerin (Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung im Krisenfall) gegen den Umzug nachträglich noch Veto einlegen? Sie wurde unmittelbar nach Ummeldung verständigt , seither keine Stellungnahme dazu.

vielen Dank im voraus für Stellungnahmen!
hubertpaul ist offline  
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Alt 12.02.2011, 13:30   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo hubertpaul,

zunächst mal herzlich Willkommen hier
Jetzt zu Deinen Fragen, soweit ich das kann:

die Akte wird beim Wohnortwechsel nicht automatisch weitergegeben. Das zuständige Amtsgericht sollte die schriftliche Info bekommen: ich habe meinen Wohnort gewechselt und werde hier ansässig bleiben. deshalb bitte ich um Aktenweitergabe an das für meinen Wohnort zuständige Amtsgericht.Unterschrift, AZ nicht vergessen.

Normalerweise macht das der Betreuer, d.h. er regt die verfahrensabgabe an aber man kann es auch selbst erledigen.

Zitat:
- kann erneutes Gutachten durch diese bayerische Gutachterin a. wegen Befangenheit und b. mangels Zuständigkeit abgelehnt werden?
sowas ist immer zweifelhaft bis schlecht. Für die Befangenheit- das Wort sagt sich so leicht aber impliziert immer etwas sehr Negatives- bräuchte man stich und hiebfeste Beweise.

Zitat:
- kann Amtsgericht Bayern zwangsweise zur Anhörung durch AG und Gutachterin nach Bayern vorladen?
Das AG könnte das, aber wenn Verfahren abgegeben weren können ist das oft die beliebtere Lösung. Also den Umzug schnellstens, s.o. dem Gericht mitteilen

Zitat:
- kann Berufsbetreuerin w räumlicher Entfernung abgelehnt werden und ehrenamtlicher Betreuer des Vertrauens gewählt werden bzw. Betreuung aufgehoben werden (evtl. in eine vom Gericht unabhängige privatrechtlichte Vorsorgevollmacht umgewandelt werden)?
dazu würde ich erst mal die Verfahrensabgabe abwarten und dann evtl. nei diskutieren. Ablehnung eines Betreuers- ich finde immer: ich bitte auf Grund der Entfernung um einen ortsnahen Betreuer hört sich viel netter an- kann man natürlich machen.

Entschuldige, als ich das gelesen habe wurde es mir dann doch leicht blümerant:
Zitat:
- kann Berufsgetreuerin (Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung im Krisenfall) gegen den Umzug nachträglich noch Veto einlegen? Sie wurde unmittelbar nach Ummeldung verständigt , seither keine Stellungnahme dazu.
das hört sich nach evtl. unguten Auseinandersetzungen an. Ich rate dringend dazu sich umgehend in der nächstgelegenen Institutsambulanz anzumelden um im Zweifelsfall belegen zu können, dass hinsichtlich einer möglichen Krisenintervention Vorsorge getroffen wurde. Andersrum könnte dies sonst deutlich nach hinten, und damit gegen Euch ausgehen.

Deine Formulierung hört sich nach Flucht an, weniger wohlüberlegt. Aber das ist nur (m)ein Eindruick beim Lesen.

Viel Glück, Gruss
Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.02.2011, 19:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 3
Standard herzlichen dank für die ratschläge, michaela

wir haben darüber nachgedacht und den einen und anderen ratschlag befolgt. jetzt liegt der ball in Bayern und wir warten gespannt, was zurückkommt.
ich melde mich ggfs wieder mit dem ergebnis, bis dahin eine gute zeit hubertpaul
hubertpaul ist offline  
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