Dies ist ein Beitrag zum Thema ich bin neu hier und bitte um Rat - Fragestellungen: im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sachlage der zu Betreuenden
- Amtsgericht ordnete aufgrund von Gutachten vorläufige Berufsbetreuung w Doppelerkrankung an
- 4 monatige Therapie im ...
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Gesperrt
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Beiträge: 3
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Sachlage der zu Betreuenden
- Amtsgericht ordnete aufgrund von Gutachten vorläufige Berufsbetreuung w Doppelerkrankung an - 4 monatige Therapie im Dezember 2010 erfolgreich abgeschlossen. Abschlussbericht empfiehlt allerdings nach erneutem Rückfall Unterbringung in Soziatherapeutischer Einrichtung. Dies für die Betreute keine Option - auch aus Kostengründen; - nach Entlassung aus LZT 3 Rückfälle, zwei davon hat sie selbst in den Griff bekommen - Umzug und Ummeldung von Whg der Eltern in Bayern *bis auf weiteres nach Hessen in Whg des Freundes mit den Zielen Arbeit zu finden und dann ein eigenes Zimmer zu*nehmen - Nachsorge wurde in Hessen bereits angetreten obwohl BfA Nachsorgezusage noch nicht wie beantragt von Bayern auf Hessen umgestellt hat. - Amtsgericht Bayern hat nun erneutes Sachverständigen-Gutachten angefordert bei selbstständiger Gutachterin, die bereits im Sommer 2010 ein Gutachten abgegeben hatte Fragen - ist AG Bayern noch zuständig oder muss Akte aufgrund des Wohnortwechsels automatisch nach Hessen übergeben werden? - kann erneutes Gutachten durch diese bayerische Gutachterin a. wegen Befangenheit und b. mangels Zuständigkeit abgelehnt werden? - kann Amtsgericht Bayern zwangsweise zur Anhörung durch AG und Gutachterin nach Bayern vorladen? - kann Berufsbetreuerin w räumlicher Entfernung abgelehnt werden und ehrenamtlicher Betreuer des Vertrauens gewählt werden bzw. Betreuung aufgehoben werden (evtl. in eine vom Gericht unabhängige privatrechtlichte Vorsorgevollmacht umgewandelt werden)? - kann Berufsgetreuerin (Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung im Krisenfall) gegen den Umzug nachträglich noch Veto einlegen? Sie wurde unmittelbar nach Ummeldung verständigt , seither keine Stellungnahme dazu. vielen Dank im voraus für Stellungnahmen! |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo hubertpaul,
zunächst mal herzlich Willkommen hier ![]() Jetzt zu Deinen Fragen, soweit ich das kann: die Akte wird beim Wohnortwechsel nicht automatisch weitergegeben. Das zuständige Amtsgericht sollte die schriftliche Info bekommen: ich habe meinen Wohnort gewechselt und werde hier ansässig bleiben. deshalb bitte ich um Aktenweitergabe an das für meinen Wohnort zuständige Amtsgericht.Unterschrift, AZ nicht vergessen. Normalerweise macht das der Betreuer, d.h. er regt die verfahrensabgabe an aber man kann es auch selbst erledigen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Entschuldige, als ich das gelesen habe wurde es mir dann doch leicht blümerant: Zitat:
Deine Formulierung hört sich nach Flucht an, weniger wohlüberlegt. Aber das ist nur (m)ein Eindruick beim Lesen. Viel Glück, Gruss Michaela
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 3
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wir haben darüber nachgedacht und den einen und anderen ratschlag befolgt. jetzt liegt der ball in Bayern und wir warten gespannt, was zurückkommt.
ich melde mich ggfs wieder mit dem ergebnis, bis dahin eine gute zeit hubertpaul |
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