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Einschätzung der Geschäftsfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einschätzung der Geschäftsfähigkeit im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bitte mal wieder um Euren Rat. folgende Situation: Betreuter hat vor 3 Jahren versäumt, Witwerrente zu beantragen, ich ...


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Alt 12.02.2011, 16:47   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 26
Standard Einschätzung der Geschäftsfähigkeit

Hallo, ich bitte mal wieder um Euren Rat.
folgende Situation:
Betreuter hat vor 3 Jahren versäumt, Witwerrente zu beantragen, ich habe dies zu Beginn meiner Betreuung (im Januar diesen Jahres) nachgeholt.
Nun gibt es von Seiten der Rentenversicherung die Möglichkeit, für die vergangenen 3 Jahre die Rente rückwirkend zu zahlen, wenn vom Amtsgericht eine Einschätzung der Geschäfts(un)fähigkeit kommt. Man möchte dort ausdrücklich eine Bescheinigung vom AG haben, nicht von mir.
Ich habe dieses Anliegen dem AG schriftlich - zusammen mit meiner eigenen Einschätzung der Lage - vorgetragen.
Nun kam von dort die Antwort, ich müsse selber wissen, was ich zu tun habe.
Was soll ich tun? Einen Psychologen beauftragen? Die Sache einfach ruhen lassen?
Was würdet Ihr tun?
Viele Grüße
Nele
Liesetalle ist offline  
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Alt 12.02.2011, 17:16   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Da bist du ja mal wieder zwischen die Fronten geraten. Sicherheitsdenken bei den einen, Arbeit abwimmeln auf der anderen Seite.

Ich würde es so machen:
Beim AG Antrag auf Akteneinsicht stellen und das Betreuungsgutachten anfordern und ne Erklärung verlangen, ob Einwände gegen die Verwendung desselben bei der DRV bestehen.
Das und alles was du sonst noch an med. Unterlagen hast an die DRV schicken. Dazu ne Erklärung, dass die gewünschte Beurteilung des AG nicht zu erlangen war und das Antwortschreiben des AG da mit ranhängen.
Das Ganze mit ´nem Antrag auf rückwirkende Feststellung der GU versehen und die Aufforderung ggf. selbst unter dem AZ beim Gericht vorstellig zu werden, soweit die eingereichten Unterlagen zur Beurteilung nicht reichen sollten.

Viel Erfolg

Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 13.02.2011, 10:29   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

es wird wohl in jeder Region anders gehandhabt. Ich bekomme als Betreuer immer alle relevanten Gutachten vom Gericht und der Betreuungsbehörde zugesendent. Muss ja wissen mit wem ich es zu tun habe.
Für die Rentenversicherung braucht man keine Einwilligung des Gerichts. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht, darf man alle Gutachten und Arztberichte, die für die Versicherung von Interesse sind, der RV geben. Aber Datenschutz beachten.
Auch kann man eine Erklärung abgeben, dass die RV Informationen bei den betreffenden Ärzten einholen darf.
Sollte der RV dies nicht ausreichen, muss die RV ein neues Gurachten in Auftrag geben, nicht der Betreuer.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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