Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme Fahrtkosten zum Arzt (Substitutionsbehdlg.) im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Betreuter muss 1x pro Woche in eine andere Stadt (ca. 30 km) zur Substitutionsbehandlung ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Betreuter muss 1x pro Woche in eine andere Stadt (ca. 30 km) zur Substitutionsbehandlung fahren, da es in seinem Wohnort keinen zugelassenen Arzt für Substitution gibt. Er bezieht AlG II. Einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme habe ich an die Krankenkasse gestellt, dieser wurde abgelehnt, da diese nur noch in schwerwiegenden Fällen oder bei Pflegestufe Fahrtkosten übernehmen. Meines Erachtens ist es ein schwerwiegender Fall. Da mein Betreuter ohne Methadon wieder rückfällig werden und dies u. a. wegen einer Hepatitis-C-Erkrankung nicht lange überleben würde. Gleichzeitig habe ich die Kostenübernahme bei der ARGE beantragt. Mündlich wurde dies bereits abgelehnt. Meine Frage: Macht es Sinn Widerspruch einzulegen und wenn ja, bei der KK oder der ARGE (bzw. Jobcenter) oder beiden? Über ein paar Tipps oder Erfahrungen diesbezüglich würde ich mich sehr freuen. Gruß Indianerin |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
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Hallo,
also ich habe auch mal eine Betreute gehabt, die in Substitution gewesen ist und täglich zum Arzt in die Praxis musste, auch 25 km entfernt vom Wohnort. Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel hat die Arge bei uns übernommen über Mehrbedarf. Die Arge hat mir die Anträge für den Mehrbedarf zugeschickt, dann wollten sie vom Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit haben, dass meine Betreute täglich zu ihm in die Praxis muss und das Monatsticket einreichen. Sie hat das Geld für die Fahrkarte wieder bekommen. Wieso das ausgerechnet über Mehrbedarf lief, hab ich irgendwie damals nicht verstanden, aber wenn sie da eine Zusage machen, habe ich natürlich auch nicht weiter nachgefragt ![]() Aber Du kannst ja nochmal nachschauen wegen dem Mehrbedarf. Ansonsten könntest Du Dir auch einen Beratungsschein holen und bei einem Fachanwalt nachfragen. Liebe Grüße silencer |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
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Ich nochmal:
Schau mal z.B. hier: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte OLG Frankfurt 22. Zivilsenat | 22 U 115/10 | Beschluss | Langtext vorhanden Substitution ist ein unabweisbarer, laufender und nicht nur einmaliger Bedarf, daher ein Mehrbedarf. Such Dir da was passendes raus und lege bei der Arge Widerspruch ein. LG |
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#4 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo Silencer,
ich danke Dir vielmals. Bis jetzt habe ich noch keine Ablehnung von der ARGE bekommen, da ich erst noch mit der KK "verhandle". Aber die werden es höchstwahrscheinlich ablehnen. Dein Tipp ist genau das, was ich gesucht habe. Mein Betreuter bekommt zwar bereits Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, aber das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun!? Werde gleich mal nachlesen. Gruß Indianerin |
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